Gerichtsentscheid über Satire: El Hotzo darf weiter schlechte Witze machen

Smoking, Vokuhila und Sonnenbrille: Mit dieser grotesken Fotomontage präsentiert sich der 29-jährige Sebastian Hotz – alias El Hotzo – auf seinem Instagram-Profil, das aktuell 1,2 Millionen Fol­lo­wer*­in­nen zählt. Den Hinweis „satire haha“ in der Beschreibung seines X-Accounts bräuchte es eigentlich nicht, um zu verstehen: Das, was Hotz täglich mehrmals postet – nämlich zugespitzte, sarkastische Kommentare zu aktuellen Debatten und Alltagsbeobachtungen –, ist Satire.

Trotzdem stand er am Mittwochmorgen vor dem Berliner Amtsgericht Tiergarten und musste sich für einen Post verantworten, in dem er vor einem Jahr das Attentat auf den damaligen US-Präsidentschaftskandidaten Donald Trump mit dem „letzten Bus“ verglich: „leider knapp verpasst“. Das Gericht sprach ihn frei: Der Post sei eindeutig als Satire zu verstehen, wenn auch als geschmacklose.

„Wenn schlechte Witze illegal wären, dann wären Rich­te­r*in­nen in Deutschland ganz schön überfordert“ – sagt Hotz in seiner Stellungnahme, für die er sich zu Beginn der Verhandlung mit gestrafften Schultern und in grauem Anzug gekleidet erhebt. Diese trockene Bemerkung, die so auch in einem Post von „El Hotzo“ hätte stehen können, lässt den Satiriker an diesem Morgen nicht weniger seriös wirken. Im Gegenteil. Und Hotz findet klare Worte: „Als Satiriker habe ich das Recht, dass nicht jeder Witz ein Volltreffer ist.“ Doch auch schlechte, ja sogar geschmacklose Witze müssten straffrei erzählt werden dürfen.

Die Richterin stimmt ihm am Ende der einstündigen Verhandlung zu und ergänzt: „Man muss sich streiten können über gute und schlechte Meinungen.“

Hotz hatte besagten Post damals kurz nach der Veröffentlichung wieder gelöscht. Nicht um damit einen möglichen Beweis zu vernichten, sondern weil er sich „einen schönen Sommertag“ nicht wegen eines blöden Witzes vermiesen lassen wollte. So zumindest rechtfertigt er sich vor Gericht. Der Sommertag wurde dann wohl doch nicht so schön – schnell wurden Screenshots von dem Post geteilt, später knapp 50 Anzeigen gestellt. Der damalige Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) kommentierte, die öffentliche Billigung von Straftaten sei strafbar und die Staatsanwaltschaft solle sich einschalten.

Auch X-Eigentümer Elon Musk fragte den damaligen Bundeskanzler Olaf Scholz (CDU) in einem Kommentar: „Was ist das?“, und empörte sich darüber, wie die deutsche Regierung jemanden finanzieren könne, der dem US-Präsidenten den Tod wünschen würde. Der RBB knickte daraufhin tatsächlich ein und beendete die Zusammenarbeit mit Hotz für die von ihm moderierte Radiosendung „Theoretisch cool“.

Sein Comeback Ende letzten Jahres hätte dafür nicht weniger El-Hotzo-like sein können: Gemeinsam mit Jan Böhmermann ging er auf „Vergebungsreise“ durch die USA, um sich bei Trump, Musk und den Bür­ge­r*in­nen zu entschuldigen. Dafür ließ er sich sogar ein Tattoo auf den Oberschenkel stechen: „I’m Sorry Mr President“, ergänzte es allerdings später um ein „not“. Ausgestrahlt wurde die 40-minütige Satire-Mockumentary auf RTL+.

Ob man El Hotzo lustig findet oder nicht, ist Geschmackssache – viele Menschen in Deutschland tun es jedenfalls. Das zeigte auch der bis auf den letzten Platz gefüllte Gerichtssaal. Zuvor hatte Hotz auf seinem X-Account seine Fol­lo­wer*­in­nen gebeten, zum Prozess zu kommen.

Kurz nach der Verhandlung postet er in seiner Instagram-Story ein verpixeltes Stock-Foto von einer Person, die ihre Handschellen aufbricht. Das Signal: El Hotzo ist frei und darf weiter Witze machen.

  • informationsspiegel

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