BSW-Wahlprüfungsbeschwerde: Wagenknecht gibt nicht auf

Das Bündnis Sahra Wagenknecht will kurz vor Ablauf der Frist am 18. Februar beim Bundesverfassungsgericht gegen die Gültigkeit der letzten Bundestagswahl klagen. Das kündigten die Parteivorsitzenden Amira Mohamed Ali und Fabio De Masi an diesem Montag vor Jour­na­lis­t:in­nen in Berlin an.

Bei der Bundestagswahl im Februar 2025 erzielte das BSW 4,981 Prozent der Stimmen und scheiterte somit denkbar knapp an der Fünfprozenthürde. Letztlich fehlten nur 9.529 Stimmen für den Einzug in den Bundestag. Die Folgen waren bundespolitisch bedeutsam: Nur weil das BSW nicht in den Bundestag einzog, haben CDU/CSU und SPD gemeinsam eine Mehrheit im Parlament und konnten eine Regierung bilden.

Seitdem fordert das BSW jedoch eine Neuauszählung der Bundestagswahl. Zuerst musste die Partei einen Einspruch gegen die Wahl beim Bundestag erheben, der aber im Dezember mit den Stimmen fast aller Fraktionen (außer der AfD) abgelehnt wurde. Das BSW habe keine konkreten Wahlfehler vorgetragen, die nicht bereits korrigiert wurden oder sich widerlegen ließen, so der Bundestag.

Erst mit Abschluss des Einspruchsverfahrens beim Bundestag ist der Weg frei für eine Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht. Mit dem Schriftsatz, an dem noch gearbeitet wird, sind der Heidelberger Anwalt Uwe Lipinski und der emeritierte Rechtsprofessor Christoph Degenhardt beauftragt.

Suche nach „Anomalien“

Dabei will das BSW weiter auf seine statistische Argumentation setzen. Weil es gut möglich sei, dass einzelne Wahlhelfer beim Auszählen der Stimmen Kreuze beim „Bündnis Sahra Wagenknecht“ versehentlich dem rechten „Bündnis Deutschland“ zugeschlagen haben, suchte das BSW nach entsprechenden „Anomalien“ in den Ergebnissen der Stimmbezirke. Gesucht wurden Stimmbezirke mit keinen bis wenig BSW-Stimmen und ungewöhnlich vielen Stimmen für Kleinparteien wie das Bündnis Deutschland. Anwalt Lipinski kommt so auf ein „Potenzial“ von zusätzlichen 4.440 Stimmen.

Zudem rechnete das BSW eine Stichprobe von 50 Stimmbezirken hoch, in denen aus unterschiedlichen Gründen neu ausgezählt wurde. In diesen nicht repräsentativen Stimmbezirken, die überwiegend in Berlin liegen, erhielt das BSW insgesamt 15 Stimmen mehr als bei der Erstauszählung. Hochgerechnet auf alle 95.109 Stimmbezirke der Bundestagswahl wären das zusätzliche 28.533 Stimmen für das BSW. Damit wäre dann die Fünfprozenthürde überschritten.

Wie steht es nun um die Erfolgsaussichten der BSW-Beschwerde? Klar ist, dass es nicht alleine deshalb einen Anspruch auf Neuauszählung der Wahl gibt, weil das Ergebnis knapp war. Es gibt auch keinen Präzedenzfall, in dem das Bundesverfassungsgericht statistische Vermutungen, wie sie das BSW vorbringt, für eine Wahlbeanstandung genügen ließ. Es gibt auch keinen Grundsatz „im Zweifel für Genauigkeit“. Eher im Gegenteil: Grundsätzlich haben „Bestand und Funktionsfähigkeit des Parlaments“ für das Bundesverfassungsgericht großes Gewicht.

Keine Neuwahl, sondern Neuauszählung

Parteigründerin Sahra Wagenknecht sagte, es gehe bei der Wahlprüfung um das „Vertrauen in die Demokratie“. Die Partei strebe auch gar keine Neuwahl an, sondern nur eine Neuauszählung der Stimmen. „Wenn dann immer noch fünf Stimmen fehlen, dann wäre es eben so, dann gäbe es auch kein Raunen mehr“, versprach Wagenknecht. Sollte das BSW jedoch die Fünfprozenthürde nach einer Neuauszählung überspringen, müsse die schwarz-rote Koalition eben eine Minderheitsregierung bilden und sich ihre Mehrheiten von Fall zu Fall suchen. Alternativ schlug Wagenknecht ein „Kompetenz-Kabinett“ aus Ex­per­t:in­nen vor.

Bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird es mindestens einige Monate dauern.

  • informationsspiegel

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