Steuerfreie 1.000-Euro-Prämie: Wen Schwarz-Rot entlasten will – und wer leer ausgeht

Es ist eine der wenigen konkreten Maßnahmen, auf die sich die Koalitionsspitzen auf ihrem Gipfeltreffen am Wochenende verständigen konnten: Falls Arbeitgeber sich dafür entscheiden, ihren Beschäftigten in diesem Jahr eine „Entlastungsprämie“ zu zahlen, müssen sie darauf bis zu einer Höhe von 1.000 Euro keine Steuern und Sozialabgaben zahlen. Unklar ist allerdings, wie viele Ar­beit­neh­me­r:in­nen von diesem Angebot werden profitieren können.

Fest steht nur, wer auf jeden Fall nichts davon haben wird: alle, die nicht abhängig beschäftigt sind. Erwerbslose, Studierende, Rent­ne­r:in­nen und auch Selbstständige bleiben also außen vor. Allerdings werden auch zahlreiche Ar­beit­neh­me­r:in­nen leer ausgehen. „Die geplante steuer- und abgabenfrei Prämie von bis zu 1.000 Euro davon abhängig zu machen, ob einzelne Arbeitgeber diese gnädigerweise bezahlen oder nicht, ist eine völlig verfehlte Konstruktion“, kritisiert der Verdi-Vorsitzende Frank Werneke. Viele Beschäftigte, deren Betriebe nicht zahlen wollen oder können, würden daher nicht profitieren. „So treibt man die Spaltung der Gesellschaft munter weiter voran“, so der Gewerkschafter.

Diplomatischer formuliert es die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi. Die geplante Entlastungsprämie könne „Tarifverhandlungen gut flankieren – aber nur, wenn sie zusätzlich zum normalen Lohn gezahlt wird.“ Außerdem sei eine Verlängerung des Bezugszeitraums sinnvoll, um angesichts verschiedener Laufzeiten von Tarifverträgen möglichst vielen Beschäftigten den Zugang zu ermöglichen.

„Das Problem ist, dass für viele Beschäftigte dieses Jahr gar keine Tarifverhandlungen mehr stattfinden“, konstatiert Sebastian Dullien, der wissenschaftliche Direktor des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung. Auch er plädiert dafür, dass die Bundesregierung die Möglichkeit schaffen sollte, die Prämie auch noch über dieses Jahr hinaus auszahlen zu können, damit sie wirken könne und keinen Unmut schafft. Dass „Laufzeiten von Tarifverträgen und eine unbürokratische Umsetzung berücksichtigt werden“ müssten, fordert auch Steffen Kampeter, der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände.

Die Koalition scheint nicht davon auszugehen, dass viele die Entlastungsprämie erhalten werden

Der Bezug auf die Tarifverhandlungen verweist allerdings auf zwei weitere Probleme. Bereits 2022 räumte die seinerzeitige Ampelkoalition den Arbeitgebern die Möglichkeit einer steuer- und abgabenfreien „Inflationsausgleichsprämie“ ein, damals in Höhe von bis zu 3.000 Euro und für einen Zeitraum bis 2024. Laut einer IMK-Studie erhielten rund 69 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, etwa 23,9 Millionen, eine solche Prämie, deren Höhe allerdings im Durchschnitt knapp unter 2.000 Euro lag.

Dabei wurde die Inflationsausgleichsprämie an Beschäftigte mit Tarifvertrag deutlich häufiger gezahlt, als an Beschäftigte in Unternehmen ohne Tarifbindung (77 versus 61 Prozent). Außerdem fiel die Höhe der Prämie in tarifvertraglich gebundenen Unternehmen höher aus (2.272 versus 1.838 Euro pro Vollzeiterwerbstätigen). Auch diesmal wird es wohl wieder so sein, dass tarifungebundene Beschäftigte seltener und weniger von der Entlastungsprämie profitieren werden.

Die Erfahrungen mit der „Inflationsausgleichsprämie“ von 2022 zeigen zudem, dass es auch für die Beschäftigten mit Tarifvertrag einen Wermutstropfen geben dürfte. Denn damals bekamen sie die Prämie in der Regel nicht zusätzlich, sondern sie wurde von den Arbeitgebern genutzt, um geforderte Tariferhöhungen zu drücken. Das heißt, die Beschäftigten bezahlten die Prämie de facto mit geringeren dauerhaften Lohnsteigerungen. Damit diente der Inflationsausgleich vielfach weniger der Entlastung der Beschäftigten als der Unternehmen.

Ohnehin scheint die schwarz-rote Koalition jetzt nicht davon auszugehen, dass viele Beschäftigte die vorgeschlagene Entlastungsprämie erhalten werden. Denn sonst würde sie nicht glauben, dass es ausreicht, zur Gegenfinanzierung der steuerlichen Mindereinnahmen die Tabaksteuer schon im Jahr 2026 zu erhöhen. Die Erhöhung der Tabaksteuer sollte im kommenden Jahr 1,2 Milliarden Euro in die Staatskasse spülen. Sie jetzt vorzuziehen, brächte eine Mehreinnahme für dieses Jahr von weniger als 1 Milliarde. Die staatlichen Mindereinnahmen aus der Inflationsausgleichsprämie von 2022 hat das IMK auf rund 40 Milliarden Euro geschätzt.

  • informationsspiegel

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