Sparpaket für das Gesundheitssystem: Kein Termin bei der Kardiologin ist keine Option

D as Sparpaket, das CDU-Gesundheitsministern Nina Warken jetzt präsentierte, ist leider nur in Teilen sozial ausgewogen. So ist es zwar akzeptabel, wenn die kostenlose Mitversicherung von Ehe­part­ne­r:in­nen dahingehend geändert wird, dass ab 2028 für die nicht erwerbstätige Partnerin – meist sind es Frauen – 3,5 Prozent an Kassenbeitrag auf das Gehalt des Hauptverdieners gezahlt werden müssen, statt wie bisher gar nichts. Wer Kinder im Alter von unter sieben Jahren hat, Angehörige pflegt oder Rent­ne­r:in ist, soll davon ausgenommen sein. Auch höhere Zuzahlungen auf rezeptpflichtige Medikamente von künftig 7,50 Euro bis 15 Euro sind angesichts des allgemeinen Spardrucks okay. Chronisch Kranke und Arme bleiben ja von Zuzahlungen befreit.

Nicht ausgewogen jedoch ist die Tatsache, dass die Krankheitskosten von Bür­ger­geld­emp­fän­ge­r:in­nen weiterhin von der Versichertengemeinschaft statt aus Steuermitteln gestemmt werden. Hier geht es um 12 Milliarden Euro jährlich, die eigentlich von der Allgemeinheit getragen werden müssten. Es ist kein gutes Gegenargument der Ministerin, auf den klammen Bundeshaushalt hinzuweisen, weswegen man die Summe in der überforderten gesetzlichen Krankenversicherung, also bei den Beitragszahler:innen, belässt.

Bei genauerem Hinsehen zeigt sich, dass die Folgen der Einsparungen am Ende die Versicherten nicht nur finanziell belasten könnten, sondern auch die Frage tangieren: Wie kriege ich Zugang zu Ärzt:innen? Bedeutet etwa der Wegfall der Sonderhonorare für Dringlichkeitsfälle in den Arztpraxen, dass noch mehr Praxen sagen: Tut uns leid, wir nehmen keine Neu­pa­ti­en­t:in­nen mehr an?

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Die bevorzugte Terminvergabe durch Servicestellen oder Dringlichkeitsvermerke auf den Überweisungen der Haus­ärz­t:in­nen werden sicher auch missbräuchlich genutzt und haben die Wartezeit im Durchschnitt nicht verkürzt, das hat der Bundesrechnungshof schon moniert. Für den Einzelnen wird der Zugang zu Ärztin oder Arzt mit dem Dringlichkeitsvermerk aber schon erleichtert. Denn die Me­di­zi­ne­r:in­nen können die Leistung mit Zuschlag abrechnen, und die Behandlungen fallen auch nicht unter das Budget, das den Arztpraxen zur Verfügung steht.

Sobald diese Extrahonorierung wegfällt, muss eine alternative Patientensteuerung her. Es kann nicht sein, dass noch mehr Kardiologinnen und Neurologen dann Untersuchungstermine für gesetzlich Versicherte erst in einem Jahr vergeben, was in einigen Fällen passiert. Einsparungen sind die eine Sache. Zugänge zu verschließen, wäre eine andere, dramatischere Folge.

  • informationsspiegel

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