Polizeigesetz in Sachsen: Grüne wollen auf KI verzichten und auf Drohnen schießen

Der Vorschlag der Landesregierung für ein neues Polizeigesetz sei „freiheitsfeindlich“ und eifere „Überwachungsfantasien“ nach. Mit harscher Kritik, aber im trockenen Ton beginnt Valentin Lippmann (Grüne) am Mittwoch seine Pressekonferenz im sächsischen Landtag. Der innenpolitische Sprecher der Bündnisgrünen sagt, seine Fraktion wolle aus der Opposition heraus eine Alternative bieten, die sich im verfassungsmäßigen Rahmen bewege.

Im Gegensatz zum Regierungsentwurf von CDU und SPD wollen die Grünen in ihrem Entwurf auf den Einsatz von KI zur Überwachung und Auswertung von Daten verzichten. Dafür wollen sie Po­li­zis­t:in­nen in Sachsen erlauben, zur Gefahrenabwehr auf Drohnen zu schießen. Das sei „vielleicht etwas grünen-untypisch“, räumt Lippmann ein.

Kurz nach der Pressekonferenz reagierte die CDU kritisch auf den Grünen-Entwurf. Ronny Wähner, innenpolitischer Fraktionssprecher, kritisierte, der Vorschlag liege „deutlich hinter dem, was ein modernes und wirksames Polizeigesetz heute leisten muss“. Er sei nicht praxistauglich. Die Polizei müsse etwa bei schweren Gefahrenlagen und neuen technischen Entwicklungen auf der Höhe der Zeit sein.

Dass Sachsen überhaupt ein neues Polizeigesetz braucht, liegt daran, dass der Verfassungsgerichtshof des Freistaats das aktuelle im Januar 2024 für verfassungswidrig erklärt hat. Bis zum 30. Juni 2026 hat Sachsens Parlament noch Zeit, ein neues Gesetz zu verabschieden. Doch dafür muss sich erst mal eine Mehrheit finden.

Diskriminierung ins KI-System

In Sachsen regieren CDU und SPD mit 51 von 120 Abgeordneten. Für die Verabschiedung eines Gesetzes ist die Minderheitsregierung auf andere Fraktionen angewiesen. Eine Zusammenarbeit mit den 40 Abgeordneten der AfD schließt die Koalition aus. Die übrigen Parteien, Grüne, BSW und Linke, kritisieren allerdings den Regierungsentwurf für das Polizeigesetz.

Darin wollen CDU und SPD etwa regeln, dass Sachsens Polizei ab 2027 Taser einsetzen darf. Und mittels „moderner IT-Systeme“, also künstlicher Intelligenz, sollen die Po­li­zis­t:in­nen komplexe Datenmengen auswerten. Intelligente Videoüberwachung soll anhand von „Bewegungsmustern“ im öffentlichen Raum mögliche Straftaten erkennen und die Polizei dann alarmieren. Dabei sollen „diskriminierende Algorithmen“ ausgeschlossen werden.

Bernd Rudolph, innenpolitischer Sprecher der BSW‑Fraktion, hält unter anderem der Einsatz von Tasern bedenklich. Entgegen der Darstellung des Innenministeriums könne das schwere Verletzungen verursachen. Deshalb fordere seine Fraktion vor einem flächendeckenden Einsatz eine „wissenschaftlich begleitete Pilotphase“.

Bei den drei demokratischen Oppositionsfraktionen ist aber vor allem der Einsatz von künstlicher Intelligenz in der Kritik. Rico Gebhardt, innenpolitischer Sprecher der Linken, bezweifelt zum Beispiel, dass die Polizei eine selbstlernende KI brauche, die mit echten Daten trainiert werden muss. Immerhin würden dann sensible Daten an private Unternehmen herausgerückt.

In einer Anhörung von Ex­per­t:in­nen im sächsischen Landtag äußerte Ende März Manuel Barthelmes, Digitalisierungsverantwortlicher der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Sachsen, in diesem Zusammenhang ebenfalls Zweifel, allerdings eher praktischer Natur. Er warnte davor, KI mit polizeilichen Daten als Training zu füttern. „Mögliche enthaltene Diskriminierungen lassen sich somit in das KI-System verpflanzen“, erklärte Barthelmes. „Im schlechtesten Fall bewertet die KI jede Person als kriminell, weil sie nur kriminelle Personen kennt.“

Linken-Politiker Gebhardt mahnte zudem, dass der Entwurf der Landesregierung die Zusammenarbeit mit dem US-amerikanischen Unternehmen Palantir nicht ausschließe. In Deutschland arbeiten aktuell vier Bundesländer mit dessen Polizeisoftware Gotham: Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg.

Das Unternehmen Palantir steht unter anderem wegen seiner politischen Ausrichtung in der Kritik. Vergangene Woche veröffentlichte es online 22 Thesen, die vor US-Nationalismus und militärischen Forderungen strotzen. Da heißt es, die Entmachtung Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg sei eine „Überkorrektur“ gewesen, die rückgängig gemacht werden müsse.

Innerhalb der sächsischen Landesregierung ist auch die SPD gegen den Einsatz von Palantir. Doch eine „anlassbezogene automatisierte Datenanalyse“, für die entsprechende Systeme notwendig wären, steht weiter im Entwurf.

Bei der Pressekonferenz am Mittwoch im Landtag sprach der Grünen-Abgeordnete Lippmann nicht über Palantir. Er wolle die Debatte nicht an einem Unternehmen aufhängen, erklärte er im Nachgang der taz. Viel mehr schätze er KI als Grundlage für Polizeiarbeit als ungeeignet ein. Jede Maßnahme brauche eine Grundlage. Wenn Polizeibeamte aber einen Hinweis von der KI erhalten, ohne nachvollziehen zu können, wie die darauf komme, könnten sie damit auch keine Maßnahmen begründen.

Zudem verwies Lippmann auf die „erheblich freiheitseinschränkende Folgen“ von Fehlern, die beim Einsatz von KI nicht auszuschließen seien. Durchsuchungen, Gewahrsamnahmen, Aufenthaltsverbote. Solange es aber nur um die Analyse von Daten gehe, sei die Grünen-Fraktion bereit zu diskutieren.

  • informationsspiegel

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