
“Aber wann gibt es in Verfahren wegen Überfällen auf Supermärkte und Geldtransporter schusssichere Scheiben?”
Wir leben in Zeiten, wo jeder Weihnachtsmarkt Betonsperren haben muss und Kinder in der Grundschule Amokübungen machen.
Da erscheinen schusssichere Glasscheiben im Prozesse gegen gewaltbereite Teorristin nicht absurd.
Selbst wenn es nur um bewaffnete Banküberfälle und Bombenanschläge geht.
( Habe ich wirklich “nur” geschrieben?)
Genug Sympathisanten hat sie ja.
Außerdem könnte es zu Tötungsversuchen als solidarische Handlungen kommen.
Würde man der Justiz ebenfalls vorwerfen.
Und die ” unverständliche Entschlossenheit” macht man an den Sicherheitsmaßnahmen fest?
Überzeugt mich nicht so.
Ich finde ja nicht, dass man immer alles in einen Topf schmeißen muss.
Aber Assoziationen drängen sich mir auf:
War es auch unversöhnliche Entschlossenheit des Staates, als Frauen mit über 90 Jahren verurteilt wurden für Taten, die sie mit rund 20 Jahren bis 1945 begangen hatten und für deren Strafbarkeit extra Gesetze geändert werden mussten?
Ich frage nur mal so.






