Zweitwohnungssteuer in Berlin: Banaszak ist nicht allein

Der Grünen-Chef Felix Banaszak ist vorbildlich. Zwar hat er, wie er am Mittwoch selber mitgeteilt hat, die Staatsanwaltschaft am Hacken, weil er zu wenig Zweitwohnungsteuer an das Land Berlin abgeführt hat. Aber immerhin zahlt er die Steuer überhaupt. Und damit dürfte er eine große Ausnahme sein, darauf deuten Zahlen des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg und der Berliner Finanzverwaltung hin.

Eingeführt hatte die Berliner Landesregierung die Zweitwohnungsteuer Ende 1997 – sehr zum Ärger der vielen „Bonner“, die damals gerade wegen des Regierungsumzugs vom Rhein an die Spree in der neuen Hauptstadt einen zweiten Wohnsitz suchen mussten.

Ziel war aber weniger das Portemonnaie der in Berlin Lebenden, sondern die Kassen der anderen Bundesländer. Denn je mehr Menschen ihren Erstwohnsitz nach Berlin verlegen, desto stärker profitiert die Hauptstadt beim Länderfinanzausgleich.

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Neu­ber­li­ne­r:in­nen konnten und sollten durch schlichtes Ummelden der neuen Steuer entgehen. Heutzutage ist das nicht mehr so leicht, weil sehr viele Städte nachgezogen haben und ebenfalls für Zweitwohnungen Steuern verlangen. Nur die Höhe der Abgabe ist unterschiedlich. Hamburg verlangt zum Beispiel 8 Prozent der Nettomiete. In Leipzig sind es 16 Prozent, in München 18.

20 Prozent der Nettokaltmiete ans Land Berlin

Wer heute in Berlin eine Zweitwohnung nutzt, muss sogar 20 Prozent der Nettokaltmiete an das Land zahlen. Das gilt übrigens nicht nur für Politiker:innen, sondern selbst für Studierende, die bei Bekannten oder Verwandten unterschlüpfen, weil sie sonst nichts finden. Und das selbst dann, wenn sie dort keine Miete zahlen.

Laut dem Amt für Statistik Berlin-Brandenburg waren Ende letzten Jahres 115.802 Menschen in Berlin gemeldet, die andernorts ihre Hauptwohnung haben. Das sind fast 3 Prozent aller in der Hauptstadt Gemeldeten.

Laut der Berliner Finanzverwaltung nahm das Land im vergangenen Jahr aber nur 20,5 Millionen Euro an Zweitwohnungssteuer ein. Das waren gerade mal 0,03 Prozent der Gesamteinnahmen. Zum Vergleich: Durch die Übernachtungssteuer, die Tou­ris­t:in­nen zahlen müssen, kassierte das Land im selben Jahr 150 Millionen Euro.

Pro Zweitgemeldetem fielen also nur rund 175 Euro Zweitwohnungsteuer an – was einer traumhaften Miete von 73 Euro je Wohnung und Monat entspräche. Da auch Ber­li­ne­r:in­nen die Steuer zahlen müssten, die innerhalb der Stadt eine zweite Wohnung haben, müsste dieser Wert sogar noch niedriger liegen.

Nur jeder Sechste entrichtet Zweitwohnungssteuer

Tatsächlich haben laut Berliner Finanzverwaltung Ende 2025 nur 19.556 Menschen Zweitwohnungsteuer entrichtet – also gerade mal jeder Sechste. Das könnte nur gesetzeskonform sein, wenn es fast nur Ausnahmen von der Regel gäbe. Oder eben wenn die meisten Steuerpflichtigen ihrer Steuerpflicht nicht nachkommen.

So ist es kein Wunder, dass immer wieder Po­li­ti­ke­r:in­nen auffallen, die es wie viele andere auch verbaselt haben, die Zweitwohnungsteuer korrekt abzuführen. Schon 2014 war das mal ein Aufreger, als Bundestagsabgeordnete quer durch die Fraktionen als Steuersäumer aufgefallen waren.

In Berlin gibt es zudem noch ein anderes Phänomen, das die Landeskasse belastet. Aufgrund der extremen Wohnungsknappheit wohnen mittlerweile mutmaßlich Zehntausende zur Untermiete, ohne dass sie überhaupt offiziell gemeldet sind – schon damit der Vermieter nichts davon erfährt.

Dieser Graubereich sorgt zwar dafür, dass billige Mietverträge erhalten und weitergegeben werden. Dem Land entgehen damit aber weitere Einnahmen – nicht nur bei der Zweitwohnungsteuer, sondern auch beim Länderfinanzausgleich, weil sie in überhaupt keiner Statistik auftauchen.

  • informationsspiegel

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