Yeboah-U-Ausschuss: Eine späte Suche nach Antworten

Nach über 35 Jahren sind noch immer nicht alle Fragen geklärt. Zu dem Ergebnis kommt der Untersuchungsausschuss (UA) in seinem Abschlussbericht, über den am Mittwoch der Landtag in Saarbrücken diskutierte. Der UA sollte die rassistischen Brandanschläge im Saarland in den 1990ern aufarbeiten. Im Zentrum stand der Anschlag auf eine Asylunterkunft vom 19. September 1991 in Saarlouis-Fraulautern, bei dem der Ghanaer Samuel Kofi Yeboah ermordet worden war.

Damals hatten die Behörden das Verfahren nach elf Monaten eingestellt. Luan Gavrani war einer der Überlebenden des Brandanschlags. Im UA sagte er, man habe sie damals „nicht als Mensch behandelt“.

Dass die Generalstaatsanwaltschaft den Fall überhaupt wieder aufnahm, lag daran, dass eine Frau 2019 den Ex-Skinhead Peter S. anzeigte. Dieser habe Jahre zuvor damit geprahlt, in der Saarlouiser Asylunterkunft Feuer gelegt zu haben. Das OLG Koblenz verurteilte Peter S. 2025 rechtskräftig wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten. Den örtlichen Anführer der rechtsextremistischen Skinheads, Peter St., sprach das OLG Koblenz frei. Die Bundesanwaltschaft hatte ihn wegen Beihilfe angeklagt.

Parallel zu dem Prozess in Koblenz setzten im Saarland die allein regierende SPD und die CDU den UA „Rassistische Anschlagsserie“ ein. Das Ergebnis ist ein knapp 350-seitiger Abschlussbericht. Er liegt der taz vor. „Es ist zwar spät, aber richtig“, findet Hans Wolf von der Organisation Aktion 3. Welt Saar. Gemeinsam mit der Antifa Saar und dem Saarländischen Flüchtlingsrat setzten sie sich lange dafür ein, den Mord an Yeboah aufzuarbeiten.

Der Umgang mit den Betroffenen

Als Zeu­g:in­nen lud der UA auch die Be­woh­ne­r:in­nen der Unterkunft ein. Viele von ihnen waren 1991 noch minderjährig. Die Polizei vernahm sie damals ohne Vertrauensperson oder Dolmetscher – teils direkt, nachdem sie sich aus dem brennenden Gebäude retten konnten. Sowohl die Polizei als auch das Sozialamt seien dabei „einzig der Frage nachgegangen, welcher der Bewohner für die Tat verantwortlich sei“. Auf Anfrage der taz wollte sich keiner der damaligen Be­woh­ne­r:in­nen äußern. Ursula Quack vom Saarländischen Flüchtlingsrat hatte die Betroffenen während des Prozesses und dem UA begleitet. Sie berichtet, dass die Verurteilung für viele nach 30 Jahren zwar etwas Befreiendes hatte, für andere hingegen sei es teils retraumatisierend gewesen.

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Je höher die Funktion, desto weniger hatten sich die Zeugen erinnert

Sevim Kaya-Karadağ, Vorsitzende des U-Ausschusses

Aus der damaligen saarländischen SPD-Alleinregierung war unter anderem der Ministerpräsident Oskar Lafontaine als Zeuge geladen. Im Ausschuss sagte er, er sei „nicht mit der Angelegenheit befasst gewesen“. Mit dem Thema Asyl habe er sich aber beschäftigt – in Form des damaligen „Asylkompromisses“. Dieser schaffte 1993 das Recht auf Asyl faktisch ab. Auch der Rechtsextremismus sei thematisiert worden. Der damalige SPD-Innenminister Friedel Läpple sagte im UA: „Die Polizei hat hervorragende Arbeit geleistet.“

In der saarländischen Polizei findet derweil eine interne Aufarbeitung statt. Der ehemalige Landespolizeipräsident Norbert Rupp entschuldigte sich 2022 öffentlich für die Versäumnisse. UA-Vorsitzende Sevim Kaya-Karadağ (SPD) sagte zur taz: „Je höher die Funktion, desto weniger hatten sich die Zeugen erinnert.“ Insbesondere im Fall von Lafontaine „hätte ich mir mehr Demut und Erinnerungsvermögen gewünscht“.

Nicht alle Fragen geklärt

Hans Wolf von der Aktion 3. Welt Saar kritisierte im Gespräch mit der taz, dass viele Befragungen von Polizei und Verfassungsschutz (VS) nicht öffentlich waren. Für Wolf bleibt offen, warum man die Täter damals mit „Samthandschuhen angefasst hat“. So habe ein Skinhead bei der Befragung 1991 ein Bier von der Polizei hingestellt bekommen. Ein ehemaliger Chef des saarländischen VS, Helmut Albert, räumte ein, es sei zu spät erkannt worden, dass es sich bei den Skins um rechtsextremistische Gewalttäter handelte.

In der Debatte im Landtag am Mittwoch bedauerten SPD und CDU, dass der UA keine weiteren Zusammenhänge zu den Anschlägen feststellen konnte – es fehlten Akten, zu viel Zeit sei vergangen. Patrick Waldraff (CDU) sagte im Landtag, es habe keine Belege für ein bewusstes Wegsehen staatlicher Stellen gegeben. Sehr wohl aber schwere Fehleinschätzungen und strukturelle Schwächen.

2023 hat der Landtag einen Entschädigungsfonds für Opfer rassistischer Gewalt beschlossen. Laut Quack vom Flüchtlingsbeirat ist davon allerdings noch nichts bei den Betroffenen angekommen. Auf Anfrage der taz teilte der Landtag mit, dass sich der zuständige Beirat noch gründen müsse. Ob und wie viel Entschädigung die Be­woh­ne­r:in­nen dann erhalten, prüfe dann der Beirat.

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