Länderfinanzausgleich: Union droht Berlin mit Geldentzug

CDU- und CSU-Politiker:innen drohen mit finanziellen Sanktionen, „sollte Berlin eine Landesregierung bekommen, die Antisemitismus und Judenhass im Programm hat“. Es geht dabei um Zahlungen aus dem Länderfinanzausgleich und aus dem Hauptstadtfinanzierungsvertrag.

Am Wochenende hatten sich die Fraktionschefs der CDU/CSU-regierten Länder zum Austausch mit Bayerns Ministerpräsident und CSU-Chef Markus Söder in München getroffen und dabei auch über eine mögliche Links-Regierung in Berlin gesprochen. Schon einige Tage zuvor hatte Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) Kürzungen bei der Kulturförderung des Bundes in Berlin angedroht. Es müsse sichergestellt sein, „dass der Bund nicht zum Finanzier einer Kulturpolitik gemacht wird, die jüdische Künstler systematisch auszugrenzen droht“.

Doch Drohungen mit Finanzkürzungen richten sich nicht nur gegen die Linke. Vor dem Wahlsieg der AfD in Sachsen-Anhalt erklärte Danyal Bayaz (Grüne), Finanzminister in Baden-Württemberg, es müsse finanzielle Folgen haben, wenn eine Landesregierung rechtsstaatliche Grundsätze infrage stellt oder „rechtsstaatlich fragwürdige Sonderwege“ gehe.

Der Länderfinanzausgleich soll mithelfen, in Deutschland einheitliche Lebensverhältnisse zu schaffen und ist im Grundgesetz garantiert (Artikel 107, Absatz 2). Die Details der komplizierten Rechenoperation sind im Gesetz über den Länderfinanzausgleich geregelt.

20 Milliarden Euro umverteilt im Jahr 2025

Der Finanzausgleich wurde 2017 neu geregelt und gilt seit 2020 in neuer Form. Anders als früher müssen starke Bundesländer nicht mehr Geld an finanzschwache Länder zahlen. Vielmehr findet der Ausgleich bei der Verteilung der Umsatzsteuer statt. Finanzstarke Länder bekommen weniger zugeteilt, während finanzschwache Länder mehr erhalten. Hinzu kommen noch Bundeszahlungen an die schwachen Länder.

Im Jahr 2025 wurden zwischen den Ländern rund 20 Milliarden Euro umverteilt. Größtes „Geberland“ war Bayern mit 11,7 Milliarden Euro, gefolgt von Baden-Württemberg und Hessen mit je 4 Milliarden Euro. Am meisten profitiert hat von dem Ausgleich Berlin mit ca. 4 Milliarden Euro. Sachsen-Anhalt erhielt ca. 2 Milliarden Euro zusätzlich.

Bayern hat 2023 gegen den neuen Länderfinanzausgleich geklagt, obwohl das Land 2017 im Bundesrat noch zugestimmt hatte. Der Freistaat will erreichen, dass er künftig nicht mehr den größten Teil des Ausgleichs schultern muss. Das Bundesverfassungsgericht hatte zwar in Aussicht gestellt, dass das Verfahren in diesem Jahr entschieden werden könnte, aber davon ist in Karlsruhe noch nichts zu hören.

Es gibt im gesamten Finanzausgleichssystem keine Regeln zur Bestrafung von Bundesländern, die – nach Meinung der anderen Länder – auf Abwege geraten sind. Selbst wenn ein Bundesland verfassungswidrig agiert, hat dies keine Auswirkungen auf den Länderfinanzausgleich.

Die Länder können das erhaltene Geld vielmehr nach eigenen Vorstellungen ausgeben – auch für Vorhaben, die andere Länder für sinnlos oder gefährlich halten. Die Länder bekommen aber auch nicht mehr Geld aus dem Finanzausgleich, wenn sie zusätzlich Geld ausgeben, denn der Ausgleich richtet sich nach den Einnahmen, nicht nach den Ausgaben.

Um den Finanzausgleich zur Disziplinierung einzelner Bundesländer nutzen zu können, müsste wohl das Grundgesetz geändert werden. Erforderlich wäre dafür eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat.

Soweit Berlin mit Sanktionen bedroht wird, geht es auch um den Hauptstadtfinanzierungsvertrag. Hier erhält das Land Berlin vom Bund zusätzliche Mittel für Aufgaben, die mit seiner Aufgabe als Bundeshauptstadt zu tun haben. Gemeint sind damit insbesondere Kosten für die polizeiliche Sicherung von Bundestag und Bundesrat, aber auch Gelder für die „gesamtstaatliche Repräsentation im Kulturbereich“, zum Beispiel für die Berliner Philharmoniker, die Berliner Opern und die Akademie der Künste. Ab 2028 und bis 2037 hat der Bund in diesem Vertrag 2,9 Extra-Milliarden versprochen. Der Vertrag schließt an einen ähnlichen Vertrag von 2017 an.

Auch der Hauptstadtfinanzierungsvertrag sieht keine Verfassungstreue- oder Wohlverhaltensklausel vor. Der Vertrag wurde erst vorige Woche neu geschlossen. Vertragspartner sind nur der Bund und Berlin, nicht die anderen Bundesländer, die hier also auch keinen direkten Einfluss nehmen können. Kulturstaatsminister Weimer sitzt hier schon eher am Hebel. Allerdings hätte er auch auf den Inhalt des Vertrags Einfluss nehmen können.

Sollte in Berlin eine rot-grün-rote Koalition zustande kommen, wird sie aber ohnehin nicht von der besonders radikalen Neuköllner Linken bestimmt, sodass die aktuellen Diskussionen wohl eher symbolische Bedeutung haben.

  • informationsspiegel

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