
Wieder einmal steht die Frankfurter Polizei in der Kritik. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat gegen einen Polizeibeamten des 4. Polizeireviers Anklage erhoben. Dem angeklagten Polizisten wird schwere Nötigung unter Missbrauch seiner Stellung als Amtsträger vorgeworfen. Zuerst hatte die Frankfurter Rundschau über den Fall berichtet.
Der Vorfall ereignete sich laut Staatsanwaltschaft nach einer Kontrolle im Frankfurter Bahnhofsviertel in der Nacht vom 9. auf den 10. Dezember 2024. Eine Person soll dabei in Gewahrsam genommen und ins zuständige 4. Polizeirevier gebracht worden sein. Dort habe der angeklagte Polizeibeamte der Person mitgeteilt, dass sie wahrscheinlich abgeschoben werde. Sie könne aber einen anderen Polizisten anbetteln, um eine Abschiebung zu verhindern.
Die betroffene Person im Gewahrsam habe die Aufforderung ernst genommen und sei ihr nachgekommen. Der Polizist habe das zur „vermeintlichen allgemeinen Belustigung der weiteren anwesenden Polizeibeamten“ getan – so schildert es die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main auf Nachfrage der taz.
Ermittlung wurde verschleppt
Die Anzeige gegen den heute 31-jährigen Beamten erfolgte laut Frankfurter Rundschau wenige Tage nach dem Vorfall aus den eigenen Reihen. Sie kam von einer Einheit außerhalb Frankfurts, die damals zur Unterstützung im Bahnhofsviertel eingesetzt war. Dem Polizeipräsidium Frankfurt zufolge wurde gegen den Polizeibeamten ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Zudem wurde er auf eine andere Polizeidienststelle versetzt und ist nicht mehr im Außendienst tätig.
Allerdings wurde die Anklage erst im September dieses Jahres erhoben, obwohl der Fall bereits am 9. Januar 2025 der Staatsanwaltschaft bekannt wurde – also ein Jahr und neun Monate später. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurden zunächst ermittlungsfördernde Maßnahmen ergriffen, jedoch „nicht in einem Maße, das der Sache angemessen gewesen wäre“.
Die Staatsanwaltschaft teilte der taz mit, dass diese Verzögerung auch intern aufgearbeitet wurde. Das Vorgehen habe nicht den Ermittlungsstandards der Staatsanwaltschaft Frankfurt entsprochen. „Da, wo gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte der Verdacht der Begehung einer Straftat besteht, ermitteln wir unserem gesetzlichen Auftrag entsprechend unvoreingenommen und allein dem Recht verpflichtet.“ Vor diesem Hintergrund bedauere die Staatsanwaltschaft, dass es in diesem Fall zu vermeidbaren Verzögerungen gekommen sei.
Doch die Frankfurter Polizei ist schon mehrfach wegen ähnlicher Fälle aufgefallen. Im Mai 2026 wurde ein Polizist des 4. Polizeireviers wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt verurteilt. Der 27-jährige Beamte soll bei einer Personenkontrolle im Bahnhofsviertel einen 65-jährigen Mann mehrfach ins Gesicht geschlagen haben. Das Amtsgericht Frankfurt verurteilte ihn zu elf Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Das 65-jährige Opfer leidet laut eigenen Aussagen bis heute unter Ohrenschmerzen.
Auch im vergangenen Jahr wurde bekannt, dass gegen 17 Polizeibeamte des 1. Polizeireviers ermittelt wird. Mehrere Menschen sollen nach einer Festnahme von den Polizisten im Polizeirevier misshandelt worden sein. Dabei ging es unter anderem um den Verdacht der Körperverletzung im Amt, Strafvereitelung im Amt und Verfolgung Unschuldiger.
Vor wenigen Monaten wurde ebenfalls bekannt, dass im 4. Polizeirevier eine Dienstwaffe aus einem abgesperrten Bereich des Reviers verschwunden war. Die Staatsanwaltschaft ermittelt in diesem Fall wegen des Verdachts der Unterschlagung.






