Chris Brown erneut verurteilt: Gewalttätiger Rapper muss nicht in den Knast

Mit einer Tequilaflasche schlägt Chris Brown mehrfach auf Abraham „Abe“ Diaw ein. Zweimal trifft er den Musikproduzenten am Kopf, dann wird der Sänger weggezogen. Das zeigen Aufnahmen von Überwachungskameras eines exklusiven Londoner Nachtclubs. Der Richter nennt den Angriff vom Februar 2023 „gefährlich“ und verurteilt Brown am Montag zu acht Monaten Haft, ausgesetzt für ein Jahr zur Bewährung. Der 37-Jährige muss also nicht ins Gefängnis. Es ist nicht das erste Mal, dass Christopher Maurice Brown wegen Gewalt vor Gericht stand.

Brown war 2005 mit seiner Debütsingle „Run It!“ der Durchbruch gelungen. Der 16-jährige begabte Junge aus Virginia wurde Rapper und Tänzer – und ein riesiges Teenie-Idol.

Im Februar 2009, in der Nacht vor der Grammy-Verleihung, schlug der damals 19-Jährige seine Freundin Rihanna während eines Streits im Auto. Fotos zeigen Rihanna mit Verletzungen an Stirn und Wangen sowie mit blutverschmierten Lippen. Brown bekannte sich schuldig. Das Urteil: fünf Jahre Bewährung, 180 Tage gemeinnützige Arbeit und ein Programm gegen häusliche Gewalt.

Jahre später redet Brown in seiner Dokumentation „Welcome to My Life“ von Eifersucht, Streit und gegenseitigen Übergriffen. Rihanna habe versucht, ihn zu treten, behauptete er. Daraufhin habe er mit geschlossenen Faust „einfach zugeschlagen“. „Es wird mich ewig verfolgen“, so Brown. Nach der Verurteilung geriet seine Karriere ins Stocken. 2010 jammerte Brown auf der Plattform SayNow, dass viele Radiosender seine Musik nicht mehr spielten. Er bat seine Fans, ihm zu helfen: Er sei ein besserer Mensch geworden.

2013 schlug der Sänger nach einem Streit um ein Foto einem Mann vor einem Hotel in Washington ins Gesicht. 2014 bekannte er sich der Körperverletzung schuldig. Wegen Verstößen gegen seine Bewährungsauflagen saß er zeitweise im Gefängnis. 2016 warf eine Frau ihm vor, sie mit einer Waffe bedroht zu haben. 2017 erklärte seine Ex-Freundin Karrueche Tran vor Gericht, er habe sie geschlagen und bedroht. Ein Richter erließ eine fünfjährige Schutzanordnung. Im selben Jahr soll Brown einen Fotografen in einem Club in Florida angegriffen haben. Die Anklage wurde aber 2019 fallengelassen.

Vorwurf der Vergewaltigung

Im selben Jahr wurde Brown in Paris wegen eines Vergewaltigungsvorwurfs festgenommen. Eine Frau beschuldigte ihn und zwei weitere Männer, ihr in einem Hotel sexuelle Gewalt angetan zu haben. Brown bestritt die Vorwürfe. Es gab keine Anklage. In der Dokumentation „Chris Brown: A History of Violence“ des Netzweks ID berichteten 2024 mehrere Frauen über Misshandlungen. Eine Frau warf ihm vor, sie 2020 auf der Yacht von Sean „Diddy“ Combs vergewaltigt zu haben. Browns Anwälte wiesen den Vorwurf zurück.

Langfristig schadete all das seinem Erfolg kaum. Brown veröffentlicht weiter Alben, füllt Konzerthallen und gewann 2025 für „11:11 (Deluxe)“ sogar seinen zweiten Grammy. Selbst seine Festnahme im Mai 2025 wegen des Angriffs in London führte nicht zu einem Stopp seiner Tournee. Nach einer „Sicherheitsleistung“ von 5 Millionen Pfund kam er aus der Untersuchungshaft frei. „From the cage to the stage“ – vom Käfig auf die Bühne – schrieb er auf Instagram.

In dem jüngsten Urteil berücksichtigt der Richter Browns Schuldeingeständnis, seine berufliche Stabilität und den zeitlichen Abstand zu früheren Verurteilungen. Vor dem Gericht jubeln seine Fans dem Sänger zu. Es ist ein Bild, das seine Karriere seit Jahren prägt: Die Vorwürfe und Verurteilungen reißen nicht ab – aber der Applaus auch nicht.

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