Vergewaltigungsprozess in Berlin: „Kaum zu begreifen“

Als der Richter das Urteil spricht, halten die beiden Nebenklägerinnen sich an der Hand. Sie sind die einzigen Geschädigten, die am Mittwoch zur Urteilsverkündung am Kriminalgericht Moabit erschienen sind. Mit ihrer Entscheidung für 12 Jahre und Sicherungsverwahrung liegt die Kammer recht nah an der Forderung der Staatsanwaltschaft von 13 Jahren und Sicherungsverwahrung. Die Strafverteidigung hatte 8 Jahre ohne weitere Maßnahme gefordert.

Der – jetzt nicht mehr mutmaßliche – Täter hatte in seiner Wohnung 14 Frauen in 22 Fällen betäubt und vergewaltigt. Einige der Taten hat er gefilmt. Dabei konnte jedoch keine Verbreitung der Videos im Internet festgestellt werden. An 2 der Nebenklägerinnen muss der Täter 30.000 Euro Schadensersatz zahlen, an eine weitere 15.000 Euro. Er hat außerdem die Verfahrenskosten zu tragen.

In allen 22 Fällen liege eine gefährliche Körperverletzung vor, indem den Opfern auf hinterlistige Weise gesundheitsgefährdende Stoffe verabreicht wurden. In 9 Fällen liege zusätzlich eine Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bild-, Video- oder Tonaufnahmen vor. In den anderen Fällen war diese bereits verjährt. Eine verminderte Schuldfähigkeit gesteht das Gericht dem Mann nicht zu.

Die Sicherungsverwahrung begründete der Vorsitzende Richter Jakob Weber mit einem ausgeprägten Hang des Täters, weitere Straftaten zu begehen. Dieser Hang sei besonders durch seine auf den Videos festzustellende „Ruhe und Routine“ sichtbar geworden. Häufig habe er nach den Taten rauchend an seinem Computer gesessen, während er die Aufnahmen aufbereitet habe. Meistens hätten in diesen Momenten die Opfer noch bewusstlos neben ihm gelegen.

S. suchte extra nach verletzlichen Frauen

„Sie haben die Frauen mit Intelligenz, Charme, Wortgewandtheit, Anpassungsfähigkeit und Manipulationsfähigkeit geduldig angelockt“, sagte Weber. Dabei habe Herr S. bewusst nach besonders verletzlichen Frauen gesucht. Die Frauen wollten Nähe in einer Phase ihres Lebens, in der sie sich – wie der Angeklagte wusste – alleine fühlten. Sie waren teilweise verwitwet, hatten sich gerade aus einer belasteten Beziehung getrennt oder in manchen Fällen sogar gerade eigene Kinder verloren.

„Es ist bezeichnend, dass die Opfer sich Vorwürfe für ihre Leichtgläubigkeit machen. Es sollte selbstverständlich sein, anderen zu vertrauen“, sagte Weber. Dabei sei allen Frauen gemein, dass keine von ihnen auch nur das geringste Misstrauen entwickelte. „Sie waren zu Beginn ein freundlicher, sympathischer, ein ganz normaler Mann.“ Durch diese Art habe der Täter es geschafft, die Frauen in seine Wohnung zu locken.

Anhand der Videos kann laut Richter Weber sicher ausgeschlossen werden, dass der Zustand der Frauen nur auf Alkoholkonsum beruht. Durch die Verabreichung der Substanzen habe sich für die Frauen eine große abstrakte Lebensgefahr ergeben. Dabei sei es „reiner Zufall“, dass es bei keinem der Opfer zu einer konkreten Lebensgefahr oder gar zum Tod gekommen sei.

Die Taten beschrieb der Kammervorsitzende als „herzlos“ und „kaum zu begreifen“. Keine der Frauen habe ihr Einverständnis gegeben. „Es ist bezeichnend, dass sich die Opfer Vorwürfe gemacht haben, dass sie weiter Kontakt wollten oder sogar Gefühle entwickelt haben“, sagte Weber. „Aus unserer Sicht spricht das nicht im Ansatz gegen die Glaubhaftigkeit der Zeuginnen.“ Die Reaktionen der Opfer seien vielmehr eine Folge davon, dass der Täter sich Frauen ausgesucht habe, die „so gern einen Menschen in ihrem Leben haben wollten, dass sie dafür auch mögliche Störgefühle unterdrückten“.

Gericht kann keine echte Reue erkennen

Nach Einschätzung des Gerichts sei der Täter von echter tiefer Reue noch weit entfernt. „Wir sind überzeugt, dass Sie bis heute nicht ganz verstanden haben, was Sie da getan haben“, richtete sich Weber direkt an den Täter. Als Beispiel dafür sei anzuführen, dass der als Reaktion auf die Beschimpfungen durch eine der Nebenklägerinnen im Gerichtssaal die Hand gehoben und „Sorry“ geäußert habe.

„Sie haben die Urangst eines jeden Menschen zur Realität gemacht, die Handlungsfähigkeit und Erinnerungsfähigkeit zu verlieren“, sagte Weber. Die Frauen habe er wie Gegenstände behandelt. Aber: „Diese Frauen waren keine Gegenstände.“

„Sie haben versucht, den Frauen die Würde zu nehmen“, sagte der Richter. „Das ist Ihnen aber nicht gelungen.“ Der Prozess sei als Berlins Pelicot-Fall bezeichnet worden. „Die Opfer sind aber nicht Gisèle Pelicot, sondern Frauen mit anderen Namen, Persönlichkeiten, Wünschen und Haltungen“, sagte Weber. Und vor allem: nicht weniger mutig als Gisèle Pelicot.

Wie geht es jetzt für die verbleibenden 44 Geschädigten weiter? Ein Verfahren musste bereits wegen Verjährung eingestellt werden. Die Ermittlungen in den Verfahren dauerten an, hieß es vonseiten der Staatsanwaltschaft. Es wäre eventuell zu erwarten, dass Frank S. erneut angeklagt wird, sobald die Polizei neue Fälle ermittelt hat, sagte Alan Bauer, Pressesprecher bei der Staatsanwaltschaft. „Die Strafe aus dem ersten Verfahren würde in dem Fall dann berücksichtigt und es würde mit der Strafe aus einem zweiten Verfahren eine Gesamtstrafe gebildet werden“, erklärte Bauer.

Die erneute Anklage widerspreche auch nicht dem Grundsatz, dass ein Tatverdächtiger für dieselbe Tat nur einmal vor Gericht gestellt werden dürfe – dem sogenannten „Strafanklageverbrauch“. „Auch wenn es der gleiche Tatbestand ist, sind die einzelnen Vergewaltigungen jeweils andere Taten“, sagte Bauer. Die Ermittlungen zu den weiteren Sachverhalten dauerten an. Sollte es zu einer weiteren Anklage kommen, sei es wahrscheinlich, dass der Fall von einem anderen Richter und einer anderen Kammer verhandelt werde.

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