Grenzverfahren für Geflüchtete: Vier Monate im Transitbereich

Sie suchten Schutz vor sexualisierter Gewalt, deren Spuren sie bis heute zeichnen. Doch die beiden Somalierinnen, die seit dem Frühsommer am Flughafen Frankfurt am Main festgehalten werden und denen nun die Abschiebung droht, sind inzwischen Teil eines größeren politischen Konflikts. Ausgehend von ihrem Fall, ringen Behörden, Gerichte, An­wäl­t*in­nen und Ak­ti­vis­t*in­nen darum, wie hart Deutschland die jüngste Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems Geas umsetzt. Pro Asyl, das die beiden Frauen berät, berichtete am Donnerstag ausführlich über den Fall. Der taz liegen Dokumente dazu vor.

Die beiden jungen Frauen flohen im Frühjahr unabhängig voneinander aus Somalia nach Äthiopien. Von dort flogen sie mithilfe von Schleusern nach Frankfurt und beantragten Asyl. Beide sind Opfer weiblicher Genitalverstümmelung – einer brutalen Praxis, die Betroffene oft lebenslang quält. Trotzdem sitzen sie seit über vier Monaten am Flughafen Frankfurt fest, unter Bedingungen, die einer Haft gleichen.

Nach ihrem Asylantrag nahmen die Behörden die Frauen ins sogenannte Grenzverfahren. Die im Juni in Kraft getretene Geas-Reform schreibt vor: Geflüchtete aus Nicht-EU-Ländern werden noch im Transitbereich festgesetzt und eingesperrt. Die Behörden prüfen die Asylanträge im Schnellverfahren, bei Ablehnung folgt die direkte Abschiebung. Möglich ist das, weil die Betroffenen juristisch als nicht eingereist gelten, obwohl sie sich auf deutschem Boden befinden.

Die beiden Somalierinnen gehören zu den ersten Geflüchteten, die unter die neuen Geas-Regeln fallen. Eigentlich sollen besonders schutzbedürftige Geflüchtete nicht ins Grenzverfahren, sondern regulär einreisen und ihr Asylverfahren im Inland durchlaufen. Voraussetzung: Es müssen „einschlägige medizinische Gründe“ vorliegen oder im Grenzverfahren kann „nicht die erforderliche Unterstützung“ gewährt werden.

Weniger als eine Minute pro Untersuchung

Viel spricht dafür, dass dies bei den beiden Somalierinnen der Fall ist. Laut Weltgesundheitsorganisation geht weibliche Genitalverstümmelung oft mit einer Vielzahl schwerwiegender körperlicher und psychischer Probleme sowie Folgeerkrankungen einher. Dennoch sah das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) keinen Grund, die beiden Frauen aus dem Grenzverfahren zu nehmen.

Die Anwältin Lena Ronte vertritt beide Frauen und berichtet, ihre Mandantinnen seien am Flughafen jeweils weniger als eine Minute untersucht worden. Die Ärztin habe nicht mit ihnen gesprochen, eine Dolmetscherin sei nicht anwesend gewesen. Lässt sich so wirklich klären, ob jemand körperlich und psychisch gesund ist? Gesund genug, um das Grenzverfahren zu durchlaufen? Auf diese und andere Fragen der taz antwortet das Bamf nur, dass man sich nicht zu Einzelfällen äußere.

Ronte sagt: „An diesen Verfahren wird klar, dass die besonderen Verfahrensgarantien für besonders vulnerable Schutzsuchende nur auf dem Papier existieren.“ Die Bundesregierung gebe zwar stets vor, weibliche Genitalverstümmelung als Problem ernstzunehmen, habe aber „offensichtlich kein Interesse daran, dies in ihren eigenen Verfahren umzusetzen“.

Womöglich geht es bei dem Fall aber um mehr als um die zwei Somalierinnen oder den Umgang mit weiblicher Genitalverstümmelung allein. Pro-Asyl-Geschäftsführerin Helen Rezene sagt: „Das Grenzverfahren dient als Labor, in dem die Behörden testen, wie weit sie gehen können.“ Die zuständigen Behörden streiten solche Vorwürfe stets ab.

Grenzverfahren als Labor

Die Regeln in der Asylpolitik lassen in der Praxis oft viele kleine Interpretationsräume: Wer gilt als Härtefall? Was als glaubhafter Bericht? Mit der Geas-Reform im Juni kamen neue Spielräume hinzu. Und um auszuprobieren, wie hart sich die neuen Regeln auslegen lassen, dafür bietet das Grenzverfahren tatsächlich gute „Laborbedingungen“, wie es Rezene nennt. Einmal festgesetzt, sind die Geflüchteten hier weitgehend von der Öffentlichkeit abgeschnitten. Anwält*innen, Ak­ti­vis­t*in­nen und Medien kommen viel schwerer an sie heran als sonst.

Wer über den Fall der beiden Somalierinnen hinausblickt, erkennt ein Muster: Das Bamf setzte in den vergangenen Monaten mehrere Personen fest, bei denen viel dafür spricht, dass sie nicht ins Grenzverfahren gehören. So etwa eine algerische Familie mit kleinen Kindern am Berliner Flughafen BER, in dessen Fall ein Gericht später entschied, das Verfahren sei der Familie nicht zuzumuten. Oder eine usbekische Transfrau, die Opfer von Menschenhandel war und erst nach Intervention ihrer Anwältin freikam. Der Fall der Somalierinnen ist aber der wohl eklatanteste, der bisher bekannt wurde.

Doch auffällig ist nicht nur, dass die Somalierinnen im Grenzverfahren bleiben mussten – sondern auch, dass das Bamf nach einigen Wochen ihre Asylanträge ablehnte. Ein Blick in die Bamf-Statistik zeigt wie ungewöhnlich das ist: 2025 wurden Asylanträge von Somalierinnen im Schnitt nur in rund fünf Prozent der Fälle abgelehnt.

Das Bamf begründet die Ablehnung damit, die Schilderungen der Frauen zu Zwangsheirat, häuslicher Gewalt und Vergewaltigungen seien unglaubwürdig. Wie diese Bewertung zur körperlichen Versehrtheit der Frauen passt, bleibt offen. Das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR sieht weibliche Genitalverstümmelung bereits an sich als Grund für Flüchtlingsschutz.

Es handelt sich dabei vielfach nicht um eine einmalige und in der Vergangenheit liegende Verwundung, sondern um eine wiederkehrende Bedrohung. Betroffene Frauen werden später oft erneut verstümmelt, etwa wenn sie verheiratet werden oder Kinder gebären. Eine der beiden Frauen gab an, ihr Ehemann habe ihr eine erneute Verstümmelung konkret angedroht.

Bamf sieht Identitätstäuschung

Das Bamf wirft den Frauen auch vor, ihre Identität verschleiert zu haben. Beide stiegen mit Pass ins Flugzeug, hatten bei Ankunft aber keine Papiere mehr. Pro Asyl und Anwältin Ronte erklären, es habe sich um falsche äthiopische Pässe gehandelt, die Schleuser besorgt hätten. Die Schleuser hätten die Frauen auch angewiesen, die Papiere nach der Sicherheitskontrolle zurückzugeben oder im Flugzeug zu vernichten. Stimmt das, war es genau andersherum, als vom Bamf dargestellt: Falsche Pässe verschwinden zu lassen, kann keine Identitätstäuschung sein.

Beweisen lässt sich das nicht. Aber dass falsche Pässe in Äthiopien leicht zu beschaffen sind, geht auch aus dem aktuellen Länderbericht des Auswärtigen Amtes für das Land hervor, der der taz vorliegt.

Während den Frauen seit der Ablehnung ständig der Flug zurück nach Äthiopien droht, beschäftigt ihr Fall inzwischen auch verschiedene Gerichte. Zunächst das Frankfurter Verwaltungsgericht und den Hessischen Verwaltungsgerichtshof, die die Ablehnung aber mehrfach bestätigten. Erst das Bundesverfassungsgericht stoppte am 16. Oktober die drohende Abschiebung der beiden Frauen, bis es über eine ebenfalls eingereichte Verfassungsbeschwerde der Anwältin entschieden habe. Das Frankfurter Verwaltungsgericht habe außerdem nicht ausreichend geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Ablehnung vorliegen und die Somalierinnen wirklich für das Grenzverfahren geeignet seien.

Dennoch entschied das Frankfurter Verwaltungsgericht eine knappe Woche später, am 23. Oktober, es gebe keinen Hindernisgrund, eine der Frauen außer Landes zu fliegen. Die abenteuerliche Argumentation der Richter*innen: Das Bundesverfassungsgericht habe nur eine „Abschiebung“ verboten – die Somalierinnen in den Flieger zu zwingen, sei aber eine „Zurückweisung“, weil die Frauen juristisch nie wirklich nach Deutschland eingereist seien. Das ist eine bemerkenswerte Interpretation, allein schon, weil in der EU-Verordnung, die Ausreisen nach dem Grenzverfahren regelt (VO 2024/1349), sehr wohl die Wörter „Abschiebungsverfahren“ und „abgeschoben“ verwendet werden.

Anwältin Ronte spricht von einer „dreisten Missachtung eines Verfassungsorgans“ und sagt: „Die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts vom 23.10.2026 lesen sich geradezu als Aufforderung an die Bundespolizei, die beiden Frauen doch jetzt endlich abzuschieben.“ Die Anwältin intervenierte nach eigenen Angaben beim Verfassungsgericht, woraufhin dieses sich von der Bundespolizei bestätigen ließ, die Frauen vorerst nicht abzuschieben.

Nach wie vor sitzen die Somalierinnen deshalb am Frankfurter Flughafen fest. Doch es gibt zumindest etwas Hoffnung: Das Grenzverfahren sieht nach Ablehnung des Asylantrags eine maximale Haftdauer von drei Monaten vor. Gelingt es den Behörden in dieser Zeit nicht, die Betroffenen auszufliegen, dürfen sie den Flughafen verlassen und werden regulär untergebracht – auch wenn die Abschiebung weiter droht.

Im Fall der Somalierinnen läuft die Frist jeweils Mitte bis Ende November ab. Schon jetzt ist absehbar, dass die Gerichte die offenen Fragen zu ihrem Fall vorher nicht mehr werden klären können.

Weil so lange keine Abschiebung möglich ist, kommen die beiden Frauen mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit in etwa drei Wochen frei. Auf die Frage der taz, ob man die Frauen dann nicht auch jetzt schon freilassen könne, antwortete das Bamf nicht.

  • informationsspiegel

    Related Posts

    Kanada als assoziiertes EU-Mitglied: Mehr als nur Streit um Worte
    • October 29, 2026

    Die EU und Kanada wollen enger kooperieren. Aber wie diese Verbindung genannt werden soll, ist in der europäischen Politik umstritten. mehr…

    Weiterlesen
    Humanitäre Hilfe in der Ukraine: Angst und Hoffnung vor der Evakuierung
    • October 29, 2026

    Am Freitag sollen Hunderte aus der belagerten ukrainischen Stadt Oleschky gebracht werden. Sie hoffen auf Ausreise, haben aber Angst vor Folter in Russland. mehr…

    Weiterlesen

    Nicht verpassen

    Kanada als assoziiertes EU-Mitglied: Mehr als nur Streit um Worte

    • 8 views
    Kanada als assoziiertes EU-Mitglied: Mehr als nur Streit um Worte

    Humanitäre Hilfe in der Ukraine: Angst und Hoffnung vor der Evakuierung

    • 6 views
    Humanitäre Hilfe in der Ukraine: Angst und Hoffnung vor der Evakuierung

    Politiker fährt nach Oleschky: Mission Menschenrettung

    • 8 views
    Politiker fährt nach Oleschky: Mission Menschenrettung

    Das Tagebuch des Fifa-Präsidenten: Alles wird gut

    • 7 views
    Das Tagebuch des Fifa-Präsidenten: Alles wird gut

    Doku „Biermann“: Er antwortete stets laut

    • 6 views
    Doku „Biermann“: Er antwortete stets laut

    Rohstoffabau in Armenien: Noch schnell eine Goldmine eröffnet

    • 9 views
    Rohstoffabau in Armenien: Noch schnell eine Goldmine eröffnet