
Dass jetzt die Bagger stillstehen, die bereits mit Abbrucharbeiten am Eingangsbereich der Haupttribüne angefangen hatten, hält auch Kristian Ronneburg für richtig. „Die Entscheidung des Gerichts sendet eine klare Botschaft: Berlin muss sich stärker zum Schutz und zur Förderung der Artenvielfalt bekennen“, meint der sportpolitische Sprecher der Linksfraktion. Dabei habe Bausenator Christian Gaebler (SPD) noch im September im Sportausschuss alle Bedenken von sich gewiesen. Dass Gaebler sich „über Verpflichtungen aus dem von seiner eigenen Verwaltung in Auftrag gegebenen Gutachten hinwegsetzen wollte, um mit der Brechstange das Jahnstadion abzureißen“, sei ein Skandal.
Die Senatsbauverwaltung, die das Stadion abreißen und als inklusiven Sportstandort neu errichten lassen will, hat der Beschluss kalt erwischt. Man habe „besten Gewissens“ gehandelt, so ein Sprecher zur taz, schließlich sei auch die Untere Naturschutzbehörde des Bezirks Pankow mit dem Ausgleichskonzept für den Artenschutz einverstanden gewesen. Am Dienstag beriet man in der Verwaltung über das weitere Vorgehen. Eine Entscheidung – etwa, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einzulegen – war bis Redaktionsschluss nicht bekannt.
Das Verwaltungsgericht hatte am Montag weitere Abrissarbeiten bis Ende Februar 2025 untersagt. Betroffen sind die Haupt- und die Gegentribüne sowie kleine Nebengebäude. In der ausführlichen Begründung, die der taz vorliegt, schreiben die RichterInnen, bei Fortsetzung der Abrissarbeiten bestehe „die konkrete Gefahr eines Verstoßes gegen das artenschutzrechtliche Schädigungsverbot in Bezug auf Fortpflanzungsstätten des Haussperlings“.
Die Kartierungen des von der Senatsverwaltung beauftragten Planungsbüros wiesen 94 Spatzen-Brutplätze nach, die verlorengingen, so das Gericht. Die Verwaltung habe nicht plausibel machen können, dass die geplanten Ausgleichsmaßnahmen deren ökologische Funktion ersetzen könne. Konkret geht es um „sogenannte Sperlingshäuser“, die vor jedem Teilabriss als Ersatz-Rückzugsort für die gesellig lebenden Spatzen dienen sollen. Angesichts fehlender Nachweise bezweifelte das Gericht sogar, dass diese Häuser zum vorgesehenen Zeitpunkt zur Verfügung stünden.
Schlechte Erfahrungen
Schwerer wiegen aber die richterlichen Zweifel, dass diese Maßnahmen überhaupt funktionierten. Dazu verweist die Kammer auf die Einschätzung, die die Senatsumweltverwaltung als oberste Naturschutzbehörde im Beteiligungsverfahren abgegeben hatte. Demzufolge habe man in anderen Bundesländern schlechte Erfahrungen damit gemacht.
Uwe Hiksch von den NaturFreunden Berlin gibt sich gegenüber der taz „sehr optimistisch“, dass der Beschluss auch in zweiter Instanz Bestand haben würde: „Unser großer Trumpf ist das artenschutzrechtliche Gutachten, das der Senat selbst in Auftrag gegeben hat.“ Aus dem gehe hervor, dass man nach Aufstellung von Ausweichquartieren erst eine Brutperiode lang beobachten müsse, ob diese angenommen würden.
Wenn die Untersagung am 28. Februar endet, beginnt die Brutperiode 2025, die bis Ende September dauert. Das Gericht erwartet, dass sich die Senatsverwaltung an ihre Ankündigung hält, in diesem Zeitraum keine Abrissarbeiten durchzuführen. Insofern könnte es nach derzeitigem Stand erst in einem knappen Jahr weitergehen.







