Abschiebebeobachtung in Hamburg: Protokolle der Kälte

Bei Abschiebungen kommt es immer wieder zu menschenrechtlich bedenklichen Situationen. In Hamburg zeigt sich dabei zunehmend eine neue Qualität der Härte. Das belegen Zahlen und Fallbeschreibungen, die das Abschiebemonitoring der Diakonie Hamburg am Dienstag vorgelegt hat.

Der Jahresbericht der Abschiebebeobachterin Merle Abel dokumentiert Abläufe am Flughafen vom März 2025 bis Ende Februar 2026. Abgestimmt wurde ihr Bericht zuvor im Flughafenforum Hamburg, in dem die Bundespolizei, die Landesbehörden aus Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sowie zivilgesellschaftliche Organisationen beobachtete Fälle diskutieren.

Demnach geht es Behörden vor allem und in wachsendem Maße darum, die Ausreisepflicht konsequent zu vollstrecken – auch in medizinisch und psychisch komplexen Grenzfällen. Die dokumentierten Fälle zeigten, dass ein Teil der durchgeführten Abschiebungen aus menschen- und kinderrechtlicher Perspektive problematisch sei, teilt die Diakonie mit.

„Wir erleben einen wachsenden Abschiebungsdruck“, sagt Haiko Hörnicke, der den Arbeitsbereich Migration der Diakonie leitet. Mehrere Beispiele würfen grundlegende Fragen nach dem gesellschaftlichen Umgang mit besonders schutzbedürftigen Menschen auf.

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In 21 Fällen wurde eine nächtliche Abholung vulnerabler Personen dokumentiert: meistens Kinder, sonst schwer kranke Menschen, Menschen mit Behinderungen oder besonders hohem Alter.

Seit 2005 begleitet die Diakonie den Vollzug von Abschiebungen am Flughafen mit einer unabhängigen Beobachtungsstelle. Sie überprüft, ob die Maßnahmen verhältnismäßig sind und ob humanitäre Mindeststandards eingehalten werden.

Über den Flughafen Hamburg wurden laut Zahlen der Bundesregierung im Jahr 2025 insgesamt 1.093 Personen abgeschoben. Abel beobachtete im Berichtszeitraum 158 Maßnahmen, darunter 142 Einzelabschiebungen auf Linienflügen und 16 Sammelcharter, bei denen ein eigens gechartertes Flugzeug für die Rückführung einer größeren Gruppe von Menschen genutzt wird. 86 Fälle wurden wegen Unregelmäßigkeiten oder Zweifeln an der Verhältnismäßigkeit zur Besprechung ins Flughafenforum eingebracht.

Damit musste mehr als jede zweite beobachtete Maßnahme mit den Behörden geklärt werden. Besonders häufig standen Zwangsmittel, die medizinische Einschätzung der Reisefähigkeit und Kinderschutzstandards zur Debatte. Es habe im vergangenen Jahr Sammelcharter gegeben, „in denen wirklich fast ausschließlich Kranke, Behinderte und alte Menschen waren“, sagt Merle Abel der taz. Das habe sie in dieser Art im Vorjahr weniger häufig erlebt.

Im psychischen Ausnahmezustand gefesselt

Ein zentraler Aspekt des Berichts ist der Umgang mit psychischen Belastungen und Erkrankungen unmittelbar vor dem Flug. In einem dokumentierten Fall kam ein 31-jähriger Mann mit Schizophrenie gefesselt am Flughafen an; er war offenbar auf dem gesamten Weg aus Berlin gefesselt und hatte Druckstellen an den Handgelenken.

„Der Mann wirkt sehr verängstigt und desorientiert, er klammert sich Hilfe suchend an die Polizeibeamten“, heißt es in Abels Beobachtungsbericht. „Er scheint sich nicht beruhigen zu können, sein Zustand verschlimmert sich im Verlauf.“

Zur Diskussion des Falles im Flughafenforum heißt es im Bericht jedoch nur lapidar: „Aus polizeilicher Sicht ist eine Fesselung bei Eigengefährdung erforderlich, unabhängig von psychischen Erkrankungen.“ Dabei werde nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vorgegangen und bedacht, dass Zwangsmittel die Abzuschiebenden zusätzlich belasten.

In einem anderen Fall wurde ein 40-jähriger Syrer nach einem Sturz über ein Geländer gefesselt. „Nach dem Vorfall hat der Mann die Augen geschlossen und ist nicht mehr ansprechbar“, steht dazu im Beobachtungsbericht. Ein Sanitäter habe gemeint, „der Zustand sei ‚zu 100 % simuliert‘“. Als eine Notärztin dazugekommen sei, habe sie die Einschätzung des Sanitäters übernommen, ohne den Mann entsprechend zu untersuchen.

Kinder nachts abgeholt

Ein anderer Schwerpunkt des Berichts betrifft die Situation von Familien mit Minderjährigen. Trotz der politischen Zielsetzung, Abschiebungen kinderfreundlicher zu gestalten, würden Kinderrechte verletzt.

In einem Fall wurde eine psychisch erkrankte Mutter von Zwillingen „polizeilich durchsucht (vollständig entkleidet) und dann mit einem Festhaltegurt gefesselt, dabei schreit und weint sie“, so der Bericht. Die Söhne wurden zusammen mit dem Vater von der Mutter getrennt, sahen die Mutter noch vor der Abfahrt mit dem Bus und wollten mit ihr sprechen. Sie wurde getrennt an Bord gebracht.

Der Bericht thematisiert auch nächtliche Abholungen. In 21 dokumentierten Fällen ging es dabei um vulnerable Personen: „meistens Kinder, sonst schwer kranke Menschen, Menschen mit Behinderungen oder besonders hohem Alter“. Dass Menschen nachts abgeholt würden, sei keine Ausnahme, sondern die Regel, stellt der Bericht fest.

So habe ein Sammelcharter nach Madrid mitten in der Nacht stattgefunden: „Die Zuführung startet um 03:20 Uhr, Abflug ist um 6 Uhr. Es sind nur Familien dabei, außer einem Geschwisterverband. Die Familien haben alle kleinere Kinder. Viele der kleinen Kinder scheinen verstört und müde.“

Familien getrennt

In einem anderen Fall sei eine Familie mit zwei Kindern und einem wegen Spastiken an den Rollstuhl gefesselten Vater um fünf Uhr morgens abgeholt worden. „Dabei seien sie laut eigenen Angaben beim Packen unter Druck gesetzt worden und die Beamten hätten gesagt, ‚wenn ihr nicht schnell packt, machen wir es‘.“

Der Bericht dokumentiert außerdem 13 Fälle von Familientrennungen. In einem Beispiel wurde eine 30-jährige Mutter mit ihrer fünfjährigen Tochter allein abgeschoben, während der Vater und der schwer kranke Sohn in Deutschland zurückblieben. In einem anderen Fall wurde eine 34-jährige Mutter mit ihren drei Kindern (13, 10 und 1 Jahr) abgeschoben, während der Vater und der 17-jährige Sohn in Deutschland blieben.

Insgesamt zeichnet der Bericht das Bild einer verschärften Vollzugspraxis: Wo früher gesundheitliche oder familiäre Risiken öfter zum Abbruch führten, geht es immer häufiger nur noch darum, die Reisefähigkeit festzustellen.

Das Amt für Migration betont auf Anfrage, dass alle Rückführungen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und nach einer individuellen Verhältnismäßigkeitsprüfung erfolgen. In Zweifelsfällen werde die Reisefähigkeit medizinisch geprüft. Nächtliche Abholungen fänden mit Dolmetschern statt, um die Betroffenen besser zu informieren. Hinweise aus dem Beobachtungsbericht würden in die künftige Praxis einfließen, heißt es.

  • informationsspiegel

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