ADAC und Kartellamt schlagen Alarm: Tankrabatt kommt nicht komplett bei Ver­brau­che­r:in­nen an

Der seit dem 1. Mai geltende Tankrabatt ist bislang nicht komplett bei den Ver­brau­che­r:in­nen angekommen. Das zeigen Zahlen des Bundeskartellamts und des Autoclubs ADAC. Die Mineralölbranche begründet das mit dem vorübergehenden Abverkauf von Lagerbeständen, für die der Tankrabatt noch nicht gegolten hat. Ab Mitte der Woche soll nach Angaben des Mineralölverbands En2x der Tankrabatt bei den Ver­brau­che­r:in­nen ankommen.

Der sogenannte Tankrabatt besteht in einer vorübergehenden Senkung der Mineralölsteuer auf Benzin und Diesel um 17 Cent. Damit möchte die Bundesregierung die Spritkosten dämpfen, die nach den Angriffen auf Iran und die darauf folgende Sperrung der Straße von Hormus Anfang März stark gestiegen sind. Durch die Meerenge werden rund 20 Prozent des Weltmarktvolumens an Öl transportiert. Aufgrund der Knappheit auf dem Weltmarkt sind die Preise gestiegen.

Hält die Blockade an, werden die Preise weiter steigen. Die Bundesregierung hat deshalb für die beiden Monate Mai und Juni die Mineralölsteuer gesenkt. Das kostet voraussichtlich 1,6 Milliarden Euro. Umwelt- und Verbraucherverbände kritisieren den Tankrabatt scharf, weil er als Signal zum weiteren Autofahren statt zum Spritsparen verstanden wird. Außerdem fürchten sie, dass die Mineralölkonzerne die Steuersenkung zumindest teilweise einfach behalten.

Diese Befürchtung bestätigt sich bislang offenbar. „Die Preise sind am 1. Mai um knapp 13 Cent gefallen und seitdem wieder leicht angestiegen“, sagt der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt. Nach Angaben des Bundeskartellamts lagen die Durchschnittspreise am Montagmorgen für Diesel bei 2,08 Euro pro Liter Diesel, für E5 bei 2,05 Euro und für E10 bei 1,99 Euro. Die Senkung der Mineralölsteuer solle Ver­brau­che­r:in­nen und Wirtschaft in einer schwierigen Phase entlasten, sagte Mundt. „Die Mineralölkonzerne sind allenfalls Treuhänder dieser Entlastung, sie ist nicht für sie bestimmt“, mahnte er.

Mineralölverband verteidigt Preispolitik der Händler

Nach Angaben des ADAC sind die Preise im Vergleich zum 30. April zuletzt nur um 10,9 Cent bei Super E10 und 11,1 Cent bei Diesel gesunken. Dabei waren die Preise kurz vor Start des Tankrabatts teilweise drastisch gestiegen. Höhere Einkaufspreise auf dem Weltmarkt können nach Auffassung des ADAC ‌die geringe Senkung nicht erklären. Der Rohölpreis sei niedriger als Ende April. Deshalb müsste die Tanktarife eigentlich um mehr als 17 Cent sinken, sagt der ADAC.

Der Mineralölverband En2x verteidigt die Preispolitik der Händler. „Ein Großteil des Tankrabatts ist weitergegeben worden“, sagte ein Sprecher von En2x der taz. Dass die Senkung die Ver­brau­che­r:in­nen nicht komplett erreicht hat, sei ein „Übergangseffekt“. „Wir haben ein langes, verkehrsreiches Wochenende hinter uns“, sagte er. Durch höhere Preise an den Tankstellen sei ein „Leerstand“ der Lager verhindert worden.

Dem Verband zufolge hätten Tankstellen draufzahlen müssen, wenn sie die Steuersenkung sofort weitergegeben hätten – weil die eingekauften Bestände noch ohne Rabatt beschafft wurden. Wann genau dieses Benzin und dieser Diesel abverkauft sind, kann der Verband nicht sagen. Das werde innerhalb dieser Woche der Fall sein, sagte der Sprecher.

Er weist den Vorwurf zurück, dass die Konzerne die Steuersenkung behalten. „Von den 1,6 Milliarden Euro bleibt bei uns nichts hängen“, sagte der Sprecher. Daten etwa von Einkaufs- und Abgabepreisen, anhand derer die Konzerne das nachvollziehbar belegen können, werden allerdings nicht vorbereitet. „Das ist letztlich nicht zu beweisen. Es gibt die Daten nicht“, sagte er. „Der Verdacht wird nicht auszuräumen sein.“

Die Bundesregierung mahnte am Montag eine komplette Weitergabe des Tankrabatts an. Sie hat vor der Einführung die Warnungen ignoriert, dass die Mineralölkonzerne Teile der Steuersenkung einstecken. Genau das war bereits während des dreimonatigen Tankrabatts in der Energiepreiskrise 2022 geschehen.

Die Bundesregierung hat das Kartellrecht verschärft, um missbräuchliche Spritpreiserhebungen der Mineralölkonzerne zu verhindern. Das wirkt allerdings nicht kurzfristig, denn Untersuchungen des Kartellamts gegen Unternehmen dauern lange und sind schwierig. Erst in der vergangenen Woche hat die Behörde einen herben Dämpfer erhalten. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einem Eilverfahren eine im vergangenen Frühjahr begonnene Untersuchung zur Rolle von Preisinformationsdiensten im Kraftstoffgroßhandel vorläufig gestoppt.

Das Bundeskartellamt wollte dem Verdacht nachgehen, dass Unternehmen die Preisbildung beeinflussen, indem sie den Diensten nicht alle Preise melden. Die Rich­te­r:in­nen stellten infrage, ob die Behörde überhaupt verpflichtende Auskunftsanfragen an Unternehmen stellen dürfe. Das Bundeskartellamt hat beim Bundesgerichtshof Rechtsmittel gegen das Düsseldorfer Urteil eingelegt.

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