AfD gewinnt Eilverfahren: Wie wehrhaft die Demokratie ist, entscheiden wir alle

E igentlich ist es absurd: Die AfD freut sich derzeit darüber, dass sie bundesweit „nur“ ein rechtsextremer Verdachtsfall ist. Der Verfassungsschutz darf die Partei vorläufig nicht als gesichert extremistische Bestrebung einstufen. Das Hauptsacheverfahren steht noch aus. Das Eilurteil vom Verwaltungsgericht Köln kommt für die AfD zur rechten Zeit – und lenkt praktischerweise von den hausgemachten Skandalen um ihre Vetternwirtschaft ab. Entsprechend groß ist das erwartbare Triumphgeheul der extrem Rechten über diese Entscheidung.

Man sollte sich dennoch davon nicht zu sehr in die Irre führen lassen: Es besteht auch für das Gericht weiter ein starker Verdacht, dass die AfD verfassungsfeindliche Bestrebungen entfalten wird, sobald sie an der Macht ist.

Allerdings verfängt vor Gericht ihr taktisches Mimikry, sich formal zur Demokratie zu bekennen, gleichzeitig aber illiberale Demokratien wie die in Ungarn von Viktor Orbán anzuhimmeln oder auch in Deutschland offenkundig rechtsstaatswidrige Behörden wie die ICE von Donald Trump zu fordern.

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Denn natürlich diskriminiert die AfD schon jetzt mit rassistischen Äußerungen Minderheiten und trägt damit in erheblichem Maße zur Vergiftung des politischen Klimas bei, das nicht zuletzt rechte Gewalt verursacht, die sich proportional zur Normalisierung der AfD auf einem Rekordhoch bewegt. Unzählige Hetz-Postings auf Tausenden Seiten reichten dem Gericht aber für eine Hochstufung nicht aus – auch nicht das bei der Bundestagswahl geforderte Minarettverbot oder das muslimfeindliche Kopftuchverbot.

Die Indizien reichen dem Gericht nicht

Insofern ist die Einschätzung des Gerichts durchaus überraschend. Dass die AfD eben – anders als der von ihr angehimmelte Donald Trump mit dem Project 2025 – kein mehrhundertseitiges Papier zum autoritären Staatsumbau in der Schublade hat, hilft ihr vor Gericht.

Auch die weitgehende Übernahme des extrem rechten Kampfbegriffs „Remigration“ und taktische Distanzierungen gegenüber der Identitären Bewegung reichen dem Gericht nicht aus, weil mit Remigration ja auch etwas Anderes, Harmloseres gemeint sein könnte als das, was eigentlich alle darunter verstehen: staatliche Diskriminierung auch von Deutschen mit Migrationshintergrund, um ein ethnisch „reineres“ Volk zu erhalten.

Natürlich ist es nur juristisch schwer zu belegen, was die AfD tatsächlich tun wird, wenn sie an der Macht ist. Dass sie aber jetzt schon die Besetzung von Verfassungsgerichten behindert, wo sie eine Sperrminorität innehat, oder die Konstituierung des Thüringer Landtags blockierte, spielt in dem Urteil keine Rolle.

In mehreren Ländern verfassungsfeindlich

Man sollte beim Triumphgeheul der AfD aber auch nicht vergessen: In mehreren Bundesländern ist die Partei gerichtsfest verfassungsfeindlich – und völkische Kräfte geben in der Partei auch auf Bundesebene seit Jahren den Ton an. Seriöse politische Beobachter und auch die Wissenschaft sind sich da weitgehend einig. Kämpfe in der Partei drehen sich auf Bundesebene eben schon länger nicht mehr um die inhaltliche Ausrichtung, seit die Partei sich 2021 einen Vorstand ganz nach dem Geschmack des völkischen Rassisten Björn Höcke gewählt hat, wie er selbst mal formulierte.

Mit dem vorläufigen Todesurteil für ein AfD-Verbot ist der Beschluss auch eine Niederlage für eine falsch verstandene, aber viel beschworene wehrhafte Demokratie, die sich nur juristisch hinter Verfassungsschutzbeobachtung und Gutachten versteckt. Wie wehrhaft die Demokratie tatsächlich ist, entscheidet sich am Ende daran, wie viele bereit sind, für ihren Erhalt auf die Straße zu gehen, Zivilcourage zu zeigen, sich einzumischen und Diskriminierungen nicht hinzunehmen – um Druck aufzubauen und eine inhaltliche Brandmauer hochzuziehen und jetzt erst recht nicht das Feld zu räumen.

  • informationsspiegel

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