Apothekenreform: Bei politischen Risiken fragen Sie Ihre Ärztin oder Apotheker

Beim Kauf eines rezeptfreien Antiallergikums kann man ja mal eben den Apotheker fragen: „Und, sind Sie zufrieden mit der Apothekenreform?“ Die besuchte Apotheke befindet sich in bester Berliner Lage und die finanzkräftige Laufkundschaft reicht offenbar auch noch für vier weitere Apotheken im Umkreis von 500 Metern. „Ja, alles super“, lautet jedenfalls die Antwort dieses Apothekers. So positiv fällt das Urteil zur Apothekenreform, die am Freitag im Bundesrat beraten wird, aber nicht bei allen aus.

Mit der Reform soll laut Bundesgesundheitsministerium die Versorgung durch die Apotheken, vor allem in ländlichen Regionen, gestärkt werden. Laut aktuellem Apothekenwirtschaftsbericht, erstellt vom Deutschen Apothekerverband, gibt es in Deutschland rund 16.600 Apotheken. Vor 10 Jahren waren es noch über 20.000. Pro 100.000 Ein­woh­ne­r*in­nen hat Deutschland weniger Apotheken als der EU-Durchschnitt, aber mehr als Länder wie Schweden, Niederlande oder Österreich. Generell lässt sich die Lage in den verschiedenen EU-Ländern kaum vergleichen, weil ganz unterschiedliche Rahmenbedingungen herrschen.

Die Apothekenlobby spricht seit Jahren von einem Apothekensterben, das die Versorgung gefährde. Tatsächlich ist die Lage der Apotheken sehr divers. Im ländlichen Raum, wo die Bevölkerung schrumpft und Arztpraxen schließen, lohnt sich das Geschäft auch für Apotheken weniger. Dagegen gab (und gibt es teils noch immer) in dichtbesiedelten, urbanen Räumen häufig ein Überangebot von Apotheken.

Eine durchschnittliche Apotheke verdient laut Apothekenwirtschaftsbericht rund 85 Prozent ihres Umsatzes mit der Abgabe rezeptpflichtiger Arzneimitteln. Der Rest kommt aus dem Verkauf von rezeptfreien Arzneimitteln und dem sogenannten Randsortiment – Kosmetik, Wärmflaschen und ähnliches.

Zwangsrabatt für Krankenkassen

Löst ein Kunde ein Rezept ein, dann erhält die Apotheke als Bezahlung von den Krankenkassen das sogenannte Fixum – einen festen Beitrag von aktuell 8,35 Euro, egal was das Medikament kostet. Dazu kommt ein pauschaler Betrag von 3 Prozent des Einkaufspreises des Medikaments. Abgezogen wird der sogenannte Kassenabschlag, eine Art Zwangsrabatt, den die Apotheken den gesetzlichen Krankenkassen gewähren müssen, der liegt aktuell bei 1,77 Euro. Das Fixum wurde seit 2013 nicht verändert, der Kassenabschlag lag zwischenzeitlich bei 2 Euro.

Weil in den letzten Jahren die Kosten für Personal und Mieten deutlich gestiegen sind und sich sowohl Versandhandel als auch Drogerien teilweise als Konkurrenz etablieren, haben sich die Verdienstmöglichkeiten für Apo­the­ke­r*in­nen im Durchschnitt tatsächlich verschlechtert. Knapp die Hälfte der Apotheken schließt mit einem durchschnittlichen jährlichen Betriebsergebnis (also nach Abzug aller Betriebskosten aber vor privaten Steuern und Versicherungen der*­des Inhaber*in) von mehr als 150.000 Euro ab, vor 5 Jahren waren es noch 60 Prozent der Apotheken. Die Spanne ist enorm – hoch spezialisierte Apotheken in Städten verdienen teils ein Vielfaches.

Per Verordnung hat die Regierung vor einer Woche bereits die Erhöhung des Fixums für Fertigarzneimittel beschlossen, und zwar ab 1. Juli in zwei Schritten auf 9,50 Euro. Parallel erhöht sich allerdings der Kassenabschlag auf 2,07 Euro – zumindest wenn das aktuell im Bundestag verhandelte Krankenkassenspargesetz so beschlossen wird.

Apo­the­ke­r*in­nen dürfen entsprechend der Reform künftig zusätzliche, bisher ärztliche Leistungen anbieten und zeitweise darf der Apothekenbetrieb auch von pharmazeutisch-technischen As­sis­ten­t*in­nen allein aufrechterhalten werden. Die Zuschüsse für Nacht- und Notdienste werden erhöht und die Eröffnung von Zweigapotheken erleichtert.

Die Kritik an der Apothekenreform ist umfangreich. So sehen Ärzteverbände in der Übertragung ärztlicher Leistungen auf Apotheken ein Einfallstor für schlechtere Versorgung von Patient*innen. Dabei sind es gerade die Probleme in der ärztlichen Versorgung, vor allem die langen Wartezeiten für Kassenpatient*innen, die schon jetzt zu solchen Verschiebungen führen. Es gibt bereits Drogeriefilialen, die Blutuntersuchungen nach Kundenwunsch und auf Kundenkosten anbieten. Auch die neuen Leistungen der Apotheken richten sich vor allem an Selbstzahler*innen.

Ob das Ziel, die Apotheken im ländlichen Raum zu stärken, erreicht wird, steht ebenfalls infrage. So hatte etwa der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung GKV kritisiert, dass eine pauschale Erhöhung des Apothekenfixums hohe Kosten bei den klammen Krankenkassen verursacht und vor allem den ohnehin schon umsatzstarken Apotheken und Versandapotheken nützt. Ähnlich äußerten sich auch Ver­tre­te­r*in­nen des unabhängigen IGES Forschungsinstituts. Der GKV-Spitzenverband hatte ein variables Vorgehen vorgeschlagen – mit der Möglichkeit, das Fixum bei wirtschaftlich sehr starken Apotheken abzusenken.

Auch die Bundesländer hatten zwar im Vorfeld Kritik an der Apothekenreform geäußert. Es gilt aber als sehr wahrscheinlich, dass sie das Gesetz jetzt im Bundesrat passieren lassen. Es soll dann umgehend in Kraft treten.

  • informationsspiegel

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