App-Rabatte: Verbraucherschützer klagen gegen Lidl und Penny

Stuttgart dpa | Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg geht juristisch gegen die Werbung für Rabatte von Discountern bei Nutzung von deren Apps vor. Es seien zwei Anträge auf Unterlassung gegen Lidl und Penny eingereicht worden, sagte Gabriele Bernhardt, Leiterin der Stabsstelle Recht, der Lebensmittel Zeitung. Die Verbraucherschützer sehen einen möglichen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung.

Es würden Preise für App-Nutzer beworben – ohne dass klar werde, welcher Gesamt- oder Grundpreis für den regulären Einkauf gelte. „Das verstößt unserer Auffassung nach eindeutig gegen das Gesetz.“ Bernhardt sagte, wenn in der Filiale, auf Plakaten, am Regal oder im Handzettel mit Preisen geworben werde, müsse nach der Preisangabenverordnung immer der Gesamtpreis angegeben werden, der für den normalen Supermarktkunden gilt, ohne Nutzung einer App.

Anders ausgedrückt: Da sich die Werbung an alle Kunden richte, sei auch der Preis anzugeben, der für alle gültig sei. „Wir erhalten aktuell viele Beschwerden von Verbrauchern, die sich über eine mangelnde Preistransparenz in der Werbung mit App-Preisen beklagen.“

Juristische Schritte gegen Rewe und Netto werden geprüft

Ein Sprecher von Penny erklärte auf Nachfrage: „Uns liegt noch keine Klageschrift vor. Daher können wir uns als Penny derzeit zu den konkreten Inhalten nicht äußern.“ Lidl äußert sich nach eigenen Angaben grundsätzlich nicht zu laufenden Verfahren.

Die Verfahren sind nach Angaben der Verbraucherschützer bei den Landgerichten in Heilbronn und in Köln anhängig. Ein weiteres gegen den Discounter Netto bereiten die Verbraucherschützer ebenfalls vor. Auch gegen die Handelskette Rewe werden demnach juristische Schritte geprüft.

Hintergrund in dem Verfahren gegen Lidl ist eine Werbung in einem Verkaufsprospekt, wonach Lebensmittel (Fleischwaren) mit unterschiedlichen Preisen, je nach Zugehörigkeit zu einer bestimmten Kundengruppe (Nutzer Lidl Plus App), beworben werden, wie eine Sprecherin des Landgerichts Heilbronn mitteilte. Problematisch soll dabei die drucktechnische Darstellung der unterschiedlich geltenden Preise gewesen sein wie auch die fehlende Angabe eines Grundpreises für Kunden ohne App-Nutzung. Wann eine Entscheidung in dem Rechtsstreit ansteht, war zunächst unklar.

In den Apps gehen Kunden und Händler ein Tauschgeschäft ein: Den Kunden winken Vorteile, wenn sie sich registrieren. Teils sind dann zusätzliche Artikel im Angebot, teils gibt es einen Extra-Rabatt auf reduzierte Produkte. Die Händler erhalten dafür mutmaßlich treuere Kunden – und deren Daten. Damit können die Unternehmen in der App zum Beispiel bestimmte Produkte bewerben und damit das Kaufverhalten beeinflussen.

  • informationsspiegel

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