Bettel-Verbot im Hamburger Nahverkehr: Das Recht der Stärkeren

A lle drei Stunden wird in den Hamburger U-Bahnen mit dem Finger auf unerwünschte Personen gedeutet. So muss man die Durchsagen verstehen, die darauf hinweisen, dass Betteln im öffentlichen Nahverkehr in Hamburg untersagt ist. Diese Durchsagen sind für alle, die nicht Betteln, die Vergewisserung, dass es richtig ist, nichts zu geben. Mehr noch: Dass man ihnen nichts geben darf, denn allein die Frage ist ja schon verboten.

Dieses Bettel- und Musizierverbot in Hamburgs öffentlichen Verkehrsmitteln gibt es in Hamburg bereits seit 20 Jahren, aber durchgesetzt wurde es erst seit einem knappen Jahr. Da muss man sich schon fragen: Was soll denn das eigentlich?

Wo ist das Problem, einfach Nein zu sagen, wenn jemand vorbeikommt und um Geld bittet? Klar, da bleibt man dann mit der eigenen Entscheidung zurück, nicht helfen zu wollen. Da ist es natürlich leichter, wenn einem eine Vorschrift das abnimmt und man sich ganz offiziell gestört, unsicher oder belästigt fühlen darf.

„Subjektives Sicherheitsgefühl“ über allem

Dieses eher gefühlige Argument sollte aber ja nicht entscheidend für ein Verbot sein, auch wenn mit dem Schlagwort „subjektives Sicherheitsgefühl“ vieles gerechtfertigt wird. Bleibt die Frage, ob das Bettelverbot vielleicht irgendeinen anderen Vorteil hat oder ein Problem löst? Das sollte ja im besten Fall so sein.

Tja, allein die Hochbahn hat bisher laut eigenen Angaben 1.923 Mal ein Bettel-Bußgeld verhängt. 24 dieser Bußgelder sind bezahlt worden. Den anderen, denen also, die das einfach nicht bezahlen können, drohen Inkassoverfahren und weitere Schulden. Wem hilft das? Die Menschen, die in der Bahn um Geld bitten, tun das ja aus einer Not heraus. Bußgelder, die eh kaum wer je wird bezahlen können, werden sie nicht davon abhalten. Geholfen wird ihnen damit auch nicht, im Gegenteil.

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Wer was ändern will, muss Armut bekämpfen, statt unerwünschtes Verhalten zu sanktionieren

Grundsätzlich ist Betteln in Deutschland sowieso erlaubt. Darum ist es gut, dass gegen das Verbot im Hamburger Nahverkehr Klage eingereicht ist. Denn an konkreten Beispielen zeigt sich am deutlichsten: Es geht nur darum, den potenziell Angebettelten Ungemach zu ersparen.

Das Ganze ist bloß eine Maßnahme, die Menschen in Armut kriminalisiert, die soziale Ungleichheit reproduziert und die die Bedürfnisse der Schwächsten hintenanstellt. Anders gesagt: Repression und Verdrängungspolitik. Wer wirklich was ändern will, muss Armut und Ausgrenzung strukturell bekämpfen, statt unerwünschtes Verhalten zu sanktionieren.

  • informationsspiegel

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