„Bildung einer kriminellen Vereinigung“: Zwei weitere Aktivistinnen der Letzten Generation angeklagt

Zwei weitere Mitglieder der Letzten Generation wurden von der Generalstaatsanwaltschaft München angeklagt, eine kriminelle Vereinigung gebildet zu haben. Das bestätigte die Generalstaatsanwaltschaft der taz.

Die gelernte IT-Projektleiterin Melanie Guttmann und die Protestforscherin Lea Bonasera werden nach Paragraf 129 des Strafgesetzbuchs angeklagt. Die Bildung einer kriminellen Vereinigung kann mit einer Geldstrafe oder bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden.

„Wir haben friedlich für Klimaschutz protestiert“, sagt Bonasera der taz. „Das sollte nicht kriminalisiert werden.“ Bonasera hatte sich mit anderen Ak­ti­vis­t*in­nen der Letzten Generation unter anderem in München auf Straßen festgeklebt, um die Bundesregierung zu mehr Klimaschutz zu bewegen. Nach eigenen Angaben wurde sie deswegen bereits wegen Nötigung zu einer Geldstrafe verurteilt. „Ich sehe die Anklage nach Paragraf 129 als politisches Verfahren“, sagt sie.

Die Anklage gegen Bonasera und Guttmann ist die vierte gegen Mitglieder der Letzten Generation, die inzwischen Neue Generation heißt. Daneben gibt es eine weitere Klage in München, eine Klage in Flensburg und eine Klage in Potsdam. Dort nahm das Landgericht die Anklage der Staatsanwaltschaft Neuruppin kürzlich an und eröffnete das Verfahren. In den anderen Fällen äußerten sich die Gerichte bislang nicht.

Paragraf 129 soll organisierte Kriminalität bekämpfen

„Das gesetzgeberische Ziel von Paragraf 129 ist die Bekämpfung von organisierter Kriminalität“, sagt Joschka Sellinger der taz. Er ist Rechtsanwalt bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte, die sich vor Gericht für die Grundrechte einsetzt. Am Verfahren gegen die Ak­ti­vis­t*in­nen ist er nicht beteiligt.

„Paragraf 129 soll Ermittlungen gegen solche Organisationen ermöglichen, die Strukturen aufbauen, die früh bekämpft werden müssen“, sagt er. Der Tatbestand greife weit im Vorfeld krimineller Handlungen, zum Beispiel bereits beim Spenden. Die Staatsanwaltschaft erhalte weitreichende Ermittlungsmöglichkeiten, unter anderem Wohnungen durchsuchen oder Telekommunikation abhören zu lassen.

„Die Anwendung mag angemessen sein, wenn es um organisierte Kriminalität geht, aber nicht bei politischem Protest“, sagt Sellinger. Protest sei durch die Grundrechte wie Versammlungs-, Meinungs- und Pressefreiheit geschützt, die den extrem weiten Tatbestand verfassungsrechtlich begrenzen müssten. „Das würdigen die Staatsanwaltschaften nicht ausreichend“, kritisiert der Anwalt.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat mit Reporter ohne Grenzen und dem Bayerischen Journalisten-Verband Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, weil auf Grundlage von Paragraf 129 das Pressetelefon der Letzten Generation und damit viele Jour­na­lis­t*in­nen abgehört wurden.

Anwalt: „Die grundrechtlichen Schäden sind gigantisch“

Bonasera fürchtet, dass die Anklage Menschen einschüchtere und sie davon abhalte, an Protesten teilzunehmen. „Das ist ein Angriff auf die Demokratie“, sagte sie.

Auch Sellinger hält die weite Auslegung von Paragraf 129 für besorgniserregend. „Die grundrechtlichen Schäden für die Angeklagten sind gigantisch: sowohl die Ermittlungsverfahren durch das Abhören von Telefonaten, das Durchsuchen von Wohnungen und die Beschlagnahmung der Website der Letzten Generation, als auch der Prozess selbst, der sich über Jahre ziehen kann“, sagt er.

Sellinger bezweifelt zudem, dass die Voraussetzungen für die Strafbarkeit nach Paragraf 129 erfüllt sind. Dazu gehöre unter anderem, dass die Organisation eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt. „Welche Gefahr soll denn eingetreten sein durch die Aktionen der Letzten Generation?“, fragt er. „Sie brechen zwar bewusst das Recht, aber erkennen die Institutionen des Rechtsstaates an.“

Zu den Vorwürfen wollte sich die Generalstaatsanwaltschaft München auf taz-Anfrage mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht äußern.

  • informationsspiegel

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