Bundestag debattierte über §218: „Mit diesem Gesetz können wir Geschichte schreiben“

Berlin taz | Der Bundestag hat am Donnerstagabend in erster Lesung einen Gesetzentwurf von 328 Abgeordneten aus SPD, Grünen und Linken debattiert, der die grundsätzliche Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen vorsieht. Am Ende könnte vielleicht sogar eine knappe Mehrheit möglich sein.

Die SPD-Abgeordnete Carmen Wegge stellte den Gruppenantrag vor. Schwangerschaftsabbrüche sollen in den ersten zwölf Wochen rechtmäßig sein und nicht mehr im Strafgesetzbuch geregelt werden. Abgeschafft werden soll auch die dreitägige Wartefrist zwischen Beratung und Abtreibung. Krankenkassen sollen Abtreibungen finanzieren dürfen.

Dies sei ein „ausgewogener und alle Rechte berücksichtigender Gesetzentwurf“, so Wegge, „der in diesem Hause mehrheitsfähig sein sollte.“ Denn vieles bleibe unverändert: Abtreibungen nach der 12. Woche bleiben grundsätzlich rechtswidrig und strafbar. Die Beratungspflicht bleibe auch. Sogar der Paragraph 218 bleibe erhalten, „um die Schutzwürdigkeit des ungeborenen Lebens in der Systematik des Strafgesetzbuchs zu betonen“.

Wegge bekam für ihre fulminante Rede langen Applaus. Auch sonst waren viele Beiträge von Pathos geprägt. „Mit diesem Gesetz können wir Geschichte schreiben“, erklärte Kirsten Kappert-Gonther (Grüne). „Geben wir den Frauen ihre Körper zurück!“, rief Leni Breymaier (SPD). „Kein Gesetz, kein Mann und keine Religion darf über unsere Körper bestimmen“, variierte Heidi Engelhardt (SPD).

Konservative wollen mal wieder nichts ändern

Dagegen verteidigte die CDU/CSU die geltende Rechtslage. „Auch derzeit ist das Selbstbestimmungsrecht der Frau gewährleistet“, erklärte Elisabeth Winkelmeier-Becker. Ein Schwangerschaftsabbruch sei nicht strafbar, wenn er in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft nach einer Beratung und drei Tagen Wartezeit ab Beratung durchgeführt wird. „Die Frau kann nach der Beratung frei entscheiden und muss sich nirgends rechtfertigen“, betonte Winkelmeier-Becker.

Allerdings berücksichtige die aktuelle Rechtslage, welche Abtreibungen grundsätzlich als rechtswidrig (aber straflos) einstufe, auch die Interessen des ungeborenen Kindes, so Winkelmeier Becker, „das Ungeborene entwickelt sich als Mensch, nicht zum Menschen“. Eine Abtreibung müsse etwas anderes sein als eine normale Heilbehandlung.

Auch die AfD bekannte sich zur aktuellen Rechtslage: „Die AfD trägt den gesellschaftlichen Konsens zu Paragraph 218 mit“, sagte Beatrice von Storch, auch wenn sie persönlich das „furchtbar“ finde. Die AfD fordere also keine Verschärfung der Rechtslage.

Die AfD-Abgeordnete Storch verwies als einzige offensiv auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1993, in der es hieß: „Der Schwangerschaftsabbruch muß für die ganze Dauer der Schwangerschaft grundsätzlich als Unrecht angesehen und demgemäß rechtlich verboten sein.“ Die Abgeordneten des Gruppenantrags gingen darauf nicht ein.

Schlechte Versorgung

Die An­trag­stel­le­r:in­nen argumentierten vor allem mit der sich immer weiter verschlechternden Versorgungslage, für die sie das strafrechtliche Verbot verantwortlich machen. Die Zahl der Arztpraxen, die zu Abtreibungen bereit sind, habe sich in den letzten 20 Jahren halbiert. In jedem fünften Landkreis bestehe kein Angebot für Schwangerschaftsabbrüche.

Auch die Wartefrist wurde von den Gruppen-Antragstellerinnen kritisiert. „Sie verzögert den Schwangerschaftsabbruch unnötig, teilweise ist deshalb ein medikamentöser Abbruch nicht mehr möglich“, argumentierte die Grüne Kappert-Gonther. „Die Wartezeit sorgt für großen Stress und unnötige Risiken“, betonte SPD-Frau Engelhardt.

Unions-Abgeordnete verteidigten dagegen die Frist. „Die dreitägige Wartefrist zwischen Beratung und Abtreibung stellt sicher, dass die Frauen über das Beratungsgespräch noch einmal reflektieren können“, erklärte Susanne Hierl (CSU).

Dorothee Bär (CSU) warf den Antragstellerinnen vor, einen „spalterischen Kulturkampf“ führen zu wollen. Dies wies Sonja Eichwede (SPD) zurück: „In aktuellen Umfragen sprechen sich über 80 Prozent der Befragten für eine Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs aus, da kann von einer Spaltung der Bevölkerung nicht die Rede sein.“

Wohl auch deshalb fühlten sich die konservativen Abgeordneten in der Defensive und kritisierten immer wieder die Tonlage der Debatte. Es bestehe kein Anlass für „Triumphgeheul“, erklärte Nina Warken (CDU). Und Dorothee Bär (CSU) kritisierte die „martialische Tonalität“ von SPD-Frontfrau Carmen Wegge, der Bundestag sei „kein poetry slam“.

Wo noch gestört werden kann

Sollte es in dieser Wahlperiode noch zu einer Abstimmung über den Gesetzentwurf kommen, bräuchte der Antrag eine einfache Mehrheit. Bei 328 Un­ter­zeich­ne­r:in­nen ist dies nicht ausgeschlossen, die absolute Mehrheit liegt bei 367 Abgeordneten. Bei Abwesenheit oder Enthaltung kann die einfache Mehrheit aber deutlich niedriger liegen.

Für das BSW beschwerte sich Sevim Dagdelen, dass die zehn Abgeordneten der Wagenknecht-Gruppe den Antrag auch gerne mit eingebracht hätten, aber zurückgewiesen wurden. Sie wollen bei der Abstimmung dennoch zustimmen. Die Abgeordneten Gyde Jensen und Kristine Lütke (beide FDP) erklärten, dass sie den Antrag zwar inhaltlich unterstützen, aber eine Abstimmung in dieser Wahlperiode ablehnen, weil bei vielen Abgeordneten die Meinungsbildung noch nicht abgeschlossen sei. Heidi Reichinnek (Linke) kommentierte das: „Wer nach einer jahrzehntelangen Diskussion zu diesem Thema immer noch keine Meinung hat, für den ist Politik vielleicht nicht ganz das Richtige.“

Nach der achtzig-minütigen Debatte wurde der Gesetzentwurf in die Ausschüsse verwiesen.

  • informationsspiegel

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