Datenschutzbeauftragter Hennemann: „Digitale Souveränität ist wichtig“

taz: Herr Hennemann, Sie galten bisher vor allem als Experte für Datennutzung, nicht für Datenschutz. Werden Sie jetzt ein „Bundesbeauftrager für Datennutzung“?

Moritz Hennemann: Den von Ihnen angedeuteten Gegensatz von Datenschutz und Datennutzung sehe ich nicht. Das sind zwei Seiten derselben Medaille. Der Datenschutz denkt die Datennutzung mit und setzt Leitplanken. Allerdings ist Datennutzung für unsere Wirtschaft und unseren Staat sehr wichtig, weil hier vielfältige Innovationspotenziale liegen. Viele moderne Dienstleistungen basieren auf der Analyse großer Datenmengen, auch mit KI. Die Konzepte „Industrie 4.0“ und „Industrie 5.0“ setzen auf die Digitalisierung, Vernetzung und Automatisierung von Produktionsprozessen und auch auf ihre Nachhaltigkeit. Die Digitalisierung der Verwaltung kann Bürokratie abbauen und mehr Bürgernähe ermöglichen.

taz: Werden Sie ein großzügiger oder ein strenger Datenschutzbeauftragter?

Hennemann: Ich setze vor allem auf eine proaktive, frühzeitige und lösungsorientierte Beratung. Ich will nicht nur sagen, was nicht geht, sondern vor allem, was geht und wie es geht. Das war auch schon der Ansatz meiner Vorgängerin Louisa Specht-Riemenschneider. Ziel der Beratung soll auch sein, dass es erst gar nicht zu Datenschutzverstößen kommt. Wenn nötig, werde ich aber auch die weiteren Optionen meiner Behörde nutzen, die klassische Aufsicht. Dabei werde ich weder besonders hart noch besonders lasch vorgehen, sondern das Datenschutzrecht ausgewogen durchsetzen. Ich bin zwar pragmatisch, aber nicht alles, was besonders praktisch ist, ist auch datenschutzkonform.

taz: Die Koalition erwägt eine Bündelung der Datenschutzaufsicht über die Wirtschaft. Eine gute Idee?

Hennemann: Ja. Wenn die Datenschutzaufsicht über die ganze Wirtschaft beim Bundesbeauftragten läge, wäre das aus meiner Sicht zweckmäßig. Derzeit bin ich als Bundesbeauftragter vor allem für die Bundesbehörden sowie Telekommunikations- und Postdienstleistungen zuständig. Die Landesdatenschutzbehörden kontrollieren dagegen die Landesbehörden und den größten Teil der Wirtschaft. Das kann zu uneinheitlicher Rechtsanwendung führen und damit zu Rechtsunsicherheit. Bei einer Bündelung der Datenschutzaufsicht müsste der BfDI allerdings personell bedarfsgerecht ausgestattet werden.

Im Interview: Moritz Hennemann

(41) ist seit dem 1. Oktober Bundesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI). Er wurde im Juni vom Bundestag auf Vorschlag der CDU/CSU mit großer Mehrheit gewählt. Seine Amtszeit beträgt fünf Jahre. Zuvor war Hennemann Rechtsprofessor an der Uni Freiburg. Er folgte auf Louisa Specht-Riemenschneider, die das Amt nach zweijähriger Amtszeit aus gesundheitlichen Gründen aufgeben musste.

taz: Die EU-Kommission hat im sogenannten Digital-Omnibus vorgeschlagen, die Anforderungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu überdenken. Eine gute Idee?

Hennemann: Ja. Nach zehn Jahren DSGVO ist es angebracht, die Verordnung auf den Prüfstand zu stellen, um sie verständlicher und praktikabler zu machen. Dabei geht es aber nicht nur um Deregulierung. An manchen Stellen kann man die Pflichten konkretisieren, manches kann man erleichtern, anderes sollte man verschärfen. Ich bin ein Anhänger von abgestuften Pflichten, je nach Risiko der Datenverarbeitung. Für besonders risikoträchtige Player sollten strengere Regeln gelten als für datensparsame Kleinbetriebe und kleine Vereine. Verschärfungen sind zum Beispiel im Umgang mit Data-Brokern, also Daten-Händlern, nötig. Hier wurden Missstände aufgedeckt, etwa dass sensible Daten von Bürgern unkontrolliert aus der EU abflossen.

taz: Ist digitale Souveränität ein Ziel? Eine europäische Cloud-Infrastruktur, europäische Rechenzentren, europäische KI-Sprachmodelle?

Hennemann: Digitale Souveränität ist wichtig. Wir müssen systemische Abhängigkeiten abbauen. Ein Baustein hierbei ist die Speicherung von Daten europäischer Bürger und Unternehmen in der EU nach EU-Datenschutzrecht. Für Daten der Sicherheitsbehörden sollten die Daten sogar in Deutschland verbleiben.

taz: Sind unsere Daten bei den Sicherheitsbehörden, insbesondere bei den Nachrichtendiensten, in guten Händen? Ex-BND-Chef August Hanning sitzt wegen Verdachts auf Landesverrat in Untersuchungshaft. Ex-Verfassungsschutz-Chef Hans-Georg Maaßen verkehrt inzwischen in rechtsextremistischen Kreisen.

Hennemann: Solche Fälle erschüttern auch mich natürlich. Dennoch bleibt klar, dass die Nachrichtendienste auf dem Boden des Grundgesetzes stehen und in Zeiten hybrider Bedrohungen die wichtige Funktion haben, diese Bedrohungen rechtzeitig zu erkennen und zuzuordnen. Gleichzeitig bedarf es einer effektiven Kontrolle und rechtsstaatlicher Leitplanken, die das Bundesverfassungsgericht gesetzt hat. Hierzu gehört neben dem Geheimschutz auch das Datenschutzrecht.

taz: Durch die geplante Reform der Nachrichtendienste verlieren Sie die Datenschutzaufsicht über Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst. Kri­ti­ke­r:in­nen sehen darin eine Schwächung der Kontrolle. Sie auch?

Hennemann: Wir hätten uns gewünscht, wenn die Datenschutzaufsicht über die Nachrichtendienste bei uns im Haus geblieben wäre. Denn wir haben hier eine hohe fachliche Kompetenz. Für die Aufsicht wird künftig der Unabhängige Kontrollrat zuständig sein, dem wir die Aufgabe, soweit gesetzlich möglich, geordnet übergeben werden.

taz: Im Unabhängigen Kontrollrat haben vor allem ehemalige Bundesrichter das Sagen. Ist das kein adäquater Ersatz?

Hennemann: Entscheidend ist, dass der Gesetzgeber dem Kontrollrat auch die Befugnisse erteilt, diese Aufgabe effektiv und unabhängig zu erfüllen. Das sehe ich nach dem vorliegenden Entwurf aktuell noch nicht als vollständig erfüllt an. Zum Beispiel soll der Kontrollrat erst 2031 über seine Tätigkeit berichten müssen. Und die Möglichkeiten von Regierungsstellen, diese Berichterstattung zu untersagen oder einzuschränken, etwa zum Schutz des „Wohls des Bundes“, gehen zu weit.

taz: Neben dem Datenschutz sind Sie auch für die Informationsfreiheit zuständig. Was ist wichtiger?

Hennemann: Beides ist gleich wichtig, auch wenn sich zahlenmäßig deutlich mehr Mitarbeiter in meinem Haus mit dem Datenschutz beschäftigen.

taz: Der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD hat im Juli starke Einschnitte am Informationsfreiheitsgesetz (IFG) angekündigt. Unter anderem sollen Anfragen künftig begründet werden müssen und die Kosten der Auskünfte sollen nicht mehr gedeckelt werden. Sind Sie empört?

Hennemann: Diese Debatte macht mir tatsächlich weniger Freude als die datenschutzrechtliche Reformdebatte. Aber es liegt noch kein Gesetzentwurf vor, deshalb kann ich nur abstrakt betonen, dass ich die Informationsfreiheit für ein wichtiges Instrument unserer Demokratie halte und mich die Vorschläge zur Aushöhlung des IFG nicht überzeugen. Eine informierte Bevölkerung ist sogar angesichts vielfältiger Bedrohungen auch im Informationsraum ein stabilisierender Faktor. Dabei spielt der Zugang zu zuverlässigen Informationen aus erster Hand eine wesentliche Rolle. Für nachvollziehbar halte ich eine Präzisierung der militärischen und sicherheitsbezogenen Belange, auch wenn für die im IFG heute schon eine weitgehende Ausnahme gilt. Eher würde es mich freuen, wenn im Sinne der Datennutzung künftig Open-Data-Vorgaben gestärkt würden, etwa durch ein Transparenzgesetz, das den Staat verpflichtet, seine nichtsensiblen Daten grundsätzlich zu veröffentlichen.

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