Debatte um voyeuristische Fotos: Lasst die Fotos, ihr Spanner!

W ie zum Teufel kommt man auf die Idee, fremde Menschen dabei zu fotografieren, wie sie sich am Strand sonnen oder saunieren? Letzteres passierte zwei Frauen im Juli letzten Jahres. Der Täter gestand die Tat. Sein Handy wurde von der Polizei beschlagnahmt. Darauf: weitere Fotos offensichtlich ungewollt fotografierter Frauen. Strafrechtlich belangt wurde er dennoch nicht. Denn es gibt kein Gesetz, das Menschen in Saunas vor voyeuristischen Aufnahmen schützt.

In einem Interview mit der NOZ schlug Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) nun vor, solche Aufnahmen – besser bekannt als „Spanner-Fotos“ – künftig zu verbieten. Egal wo einem diese Nachricht begegnet, folgt sogleich ein: „Aber es ist ganz wichtig, dass damit nicht beiläufiges Fotografieren gemeint ist.“

Zunächst: Ein solches Gesetz wäre wünschenswert. Doch geht es nicht weit genug. Denn auch „beiläufiges Fotografieren“ fremder Menschen ist ein Problem – dient es doch als gern genutzte Ausrede für sein Gegenteil.

Sicher, je­de:r kennt es wohl, dass man ein Bild von sich und seinen Liebsten macht und im Hintergrund aus Versehen andere Menschen mit festgehalten sind. Das mag passieren. Doch schaut man sich in Social Media heute um, so fällt doch auf, dass dort immer häufiger Bilder von Menschen in äußerst intimen Posen festgehalten sind.

Schock, Wut und Entsetzen machen sich breit

In Insta- und Tiktok-Feeds finden sich reihenweise in der Nase popelnde Menschen, küssende Paare oder obdachlose Leute, die alles andere als den Eindruck erwecken, sie seien beiläufig fotografiert worden. Und auch wirken viele Bilder ebenso wenig so, als hätten die Fotografierten den Fotografierenden dazu eingewilligt.

Jede Person, die schon mal unter den Rock fotografiert oder gefilmt wurde – oder es erlebt hat, wie ein beliebiger Körperteil in der U-Bahn oder auf der Straße ohne Einverständnis visuell festgehalten wurde –, weiß, wie sich das anfühlen kann: Schock, Wut und Entsetzen machen sich im ganzen Körper breit.

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Zwar sind „Upskirting“ und „Downblousing“ – also das Filmen unter den Rock und in das Dekolleté – mittlerweile strafbar, doch gehen auch diese Verbote nicht weit genug, schützen sie doch nur bestimmte Körperzonen.

Strafrechtlich gibt es darüber hinaus kaum Schutz für Betroffene unerlaubter Aufnahmen in der Öffentlichkeit. Das zeigte nicht zuletzt der Vorfall, den die Joggerin Yanni Gentsch voriges Jahr publik machte. Ein Radfahrer filmte ihren Hintern minutenlang beim Joggen. Sie konfrontierte ihn. Vor dem Gesetz musste auch er sich nicht verantworten – weil es eben kein entsprechendes gab.

Für Betroffene von Sexismus ist der Staat nicht immer der beste Ansprechpartner

Für Betroffene bedeutet das: Wollen sie rechtlich gegen Tä­te­r:in­nen vorgehen, müssen sie das zivilrechtlich machen und tragen dabei selbst das Verfahrensrisiko. Hat man also den Mut, Tä­te­r:in­nen zu konfrontieren, wird man im Zweifel beleidigt oder mit einem „Ja, wenn du auch so rumläufst!“ bedacht, läuft man am Ende auch noch Gefahr, auf Prozesskosten sitzen zu bleiben.

Ein generelles Verbot unerlaubter Fotos in der Öffentlichkeit würde dieses Problem lösen. Und auch die oben aufgebrachte Frage klären: Wie zum Teufel kommt man dazu, Menschen in der Öffentlichkeit ohne deren Erlaubnis zu fotografieren? Sexistische Haltungen und ein Hang zum Voyeurismus dürften dazu motivieren, aber auch schlicht das Wissen, damit im Zweifel ungestraft durchzukommen.

Klar ist auch: Für Betroffene von Sexismus ist der Staat nicht immer der beste Ansprechpartner, wenn es darum geht, Gerechtigkeit einzufordern. Und auch ein Verbot voyeuristischer Aufnahmen in der Öffentlichkeit wird sie nicht völlig verhindern. Doch kann schon die Debatte darum das kollektive Bewusstsein zu solchen Taten ändern: dass sie alles andere als okay sind, nämlich verurteilenswert.

  • informationsspiegel

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