Deepfakes im Musikmarkt: Unliebsame Konkurrenz durch KI

Tara Nome Doyle staunte nicht schlecht, als ihr Manager den Screenshot einer Mail von Spotify schickte. Darin stand zu lesen, bald würden neue Songs von ihr veröffentlicht werden. Das Problem: Die Berliner Indie-Künstlerin hatte gar keine neue Musik zur Veröffentlichung geplant. „Mir war klar, dass es sich um Betrug handeln muss“, erklärt die 29-Jährige.

Der Betrug ist bedenklich einfach umzusetzen: Unbefugte laden Musik bei Digitalvertrieben hoch, die wiederum die gängigen Streaming-Plattformen damit beliefern. Dabei wird bisher nur kurz abgefragt, auf welchem Künstlerprofil die Musik veröffentlicht wird. Den Wahrheitsgehalt der Angaben – wenn etwa jemand „Tara Nome Doyle“ als Urheberin eingibt – überprüft eigentlich niemand. Schon steht die Musik online!

Als generative KI den Mainstream erreichte, gab das dieser Betrugsmasche Aufwind. Be­trü­ge­r:in­nen generieren oft KI-Musik, die dem Sound ihrer Opfer ähnlich klingt. Das Kalkül: Wenn Fans diese Kuckuckseier in die algorithmischen Empfehlungen gelegt werden, fallen sie meist nicht sofort auf, während die Unbefugten damit abkassieren. Doyle zufolge klangen die über ihre diversen Streaming-Profile veröffentlichten Bootleg-Songs zwar kaum wie ihre eigene Musik. Zum Anpreisen wurden dennoch Fotos von ihr verwendet. „Die Illustration fürs Cover war eine mit KI abgewandelte Version des Covers meines letzten Albums“, erklärt Doyle. „Es zeigte mich leicht bekleidet am Strand. Eklig!“

Deepfakes wie auch Soundalikes – Musik, die stilistisch und vor allem stimmlich so klingt wie bestimmte Künst­le­r:in­nen – werden für die Musikwelt zunehmend zum Problem. Einerseits werden sie genutzt, um im Streaming-Umfeld den realen Künst­le­r:in­nen Tantiemen streitig zu machen. Andererseits, so fürchtet Doyle, wer, wie sie, maßgeblich mit der eigenen Stimme arbeitet, die durch KI nun so leicht zu imitieren ist, muss Schlimmstes befürchten. Weniger bekannten Sän­ge­r:in­nen könnten dadurch Aufträge als Session-Musiker:innen entgehen. „Deswegen finde ich es wirklich katastrophal, dass so getan wird, als ob es keine geeigneten Gesetze gäbe“, sagt sie. Aber welche Gesetze schützen denn Doyle und andere vor Missbrauch?

Artikel 50 EU-KI-Verordnung

„Artikel 50“ der neuen KI-Verordnung der EU befasst sich explizit mit Deepfakes, ein Verbot sieht diese aber nicht vor. „Unter Umständen könnte ein solches Gesetz sonst gegen die Meinungs- und Pressefreiheit verstoßen“, erklärt Rechtswissenschaftlerin Alma Eggers. Stattdessen ist eine Kennzeichnung vorgesehen. Betrüger:innen, die KI-generierte Musik und Deepfakes in die Streaming-Profile von Mu­si­ke­r:in­nen schmuggeln, werden sich daran wohl kaum halten. Was bleibt den Geschädigten also übrig? „In Deutschland greift das Kunsturheberrecht ebenso wie die allgemeinen Persönlichkeitsrechte, außerdem handelt es sich bei Deepfakes um Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes“, erklärt Eggers.

Dabei handelt es sich allerdings nicht um sogenannte aktive Rechte: Erst nachdem die KI-Klone bei Spotify den Tantiemenklau begangen haben, oder jemand einen Song mit einem stimmlichen Soundalike veröffentlicht hat, lässt sich das straf- oder zivilrechtlich verfolgen. Dem nachzugehen, kann für unbekannte Künst­le­r:in­nen mit extrem viel Aufwand verbunden sein.

Zumal es präventiven Schutz – in Deutschland zumindest – nicht gibt. In den USA versuchen derzeit Stars wie Taylor Swift bestimmte Aussagen wie „Hey, it’s Taylor!“ markenrechtlich schützen zu lassen, um so über einen rechtlichen Winkelzug den Klang ihrer Stimme vor Imitationen abzusichern. Hierzulande ist das jedoch nicht möglich.

Die eigene Stimme – ein immaterielles Gut

Ein kürzlich in Dänemark erlassenes Gesetz soll für den dortigen Musikmarkt Abhilfe schaffen. „Zum einen gibt es einen allgemeinen Schutz gegen Deepfakes für jedermann, zum anderen einen spezifischen leistungsschutzrechtlich ausgestalteten Schutz gegen Deepfakes von den ausübenden Künstlern“, erklärt Alma Eggers. „Dänemark hat sich also dazu entschieden, das Recht am eigenen Bild und der eigenen Stimme in der Zukunft eher immaterial-güterrechtlich zu behandeln.“ Der spezifische Klang einer Stimme wäre damit abgesichert wie ein urheberrechtlich geschützter Song. Eggers sieht Potenzial in diesem Ansatz, betont aber zugleich, wie bedeutend Persönlichkeitsrechte sind.

Auch könne nationales Recht nur begrenzt gegen weltweit stattfindende Verstöße helfen. Nach Vorbild der dänischen Rechtsprechung ließe sich ein juristischer Mindeststandard für den Umgang mit Deepfakes und Soundalikes von Mu­si­ke­r:in­nen entwickeln, glaubt Alma Eggers. „Am realistischsten wäre das aber höchstens auf EU-Ebene“, sagt sie. Angesichts der bedeutenden Unterschiede von Rechtstraditionen, etwa zwischen den USA und Europa, sieht sie derzeit keine Zukunft für eine international geltende Regelung. Mu­si­ke­r:in­nen wie Tara Nome Doyle werden also weiterhin kaum vor der Konkurrenz in Form ihrer eigenen KI-Klone geschützt.

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