Drohnen über Atommülllager: Leichtes Ziel für Luftangriffe

Drohnen verletzten seit Wochen die Flugverbotszone in Brunsbüttel. Dort stehen viel kritische Infrastruktur – und ein Atommüll-Zwischenlager.

Gegen Bedrohungen aus der Luft möglicherweise unzureichend geschützt: Atommüll-Zwischenlager in Brunsbüttel Foto: Ulrich Perrey/dpa

RENDSBURG taz | Seit Wochen kreisen Drohnen unbekannter Herkunft über dem Industriestandort Brunsbüttel, die Staatsanwaltschaft Flensburg ermittelt wegen des Verdachts der „Agententätigkeit zu Sabotagezwecken“. Die nächtlichen Überflüge sollen seit Anfang August stattfinden, wie zuerst der Spiegel und die Bild berichteten. Möglicherweise handelt es sich um russische Drohnen vom Typ Orlan-10. Versuche, sie abzufangen, sind bisher gescheitert.

Bei Brunsbüttel mündet der Nord-Ostseekanal in die Elbe. Wegen dieser Lage haben sich zahlreiche Firmen dort angesiedelt, darunter chemische und Mineralöl-Industrie im Chemcoast-Park. Ein LNG-Terminal entsteht gerade. Ebenfalls in Brunsbüttel liegt ein Atomkraftwerk, das sich im Rückbau befindet. Die Anlagen gelten als Teil der kritischen Infrastruktur und befinden sich in einer Flugverbotszone.

Grundsätzlich gelten solche Flugverbote um kerntechnische Anlagen, so das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung. Im Fall Brunsbüttel ist der Fall besonders heikel, denn auf dem Gelände lagern Castorbehälter, allerdings seit 2015 ohne Genehmigung. Der Grund, warum ein Gericht das Zwischenlager verboten hatte, ist die Sorge, dass die Kavernen nicht ausreichend gegen Terrorangriffe gesichert sein könnten.

2004 hatte ein Anwohner aus Angst vor zufälligen oder geplanten Flugzeugabstürzen geklagt – seit dem Angriff auf das New Yorker World Trade Center am 11. September 2001 ein denkbares Szenario – oder anderen Angriffen. Über zehn Jahre stritt der Kläger, unterstützt von Naturschutzvereinen, vor Gericht.

Genehmigung für Zwischenlager entzogen

In den Verfahren erklärte das Bundesamt für Strahlenschutz, es habe „die potentiellen radiologischen Auswirkungen eines Flugzeugabsturzes“ durchaus umfassend geprüft, sogar gegen „den Widerstand der kernkraftwerkbetreibenden Stromversorger“ mehr Szenarien untersucht, als gesetzlich vorgeschrieben gewesen sei. Grundsätzlich seien in Folge des 11. September bei allen Standort-Zwischenlagern gezielte Flugzeugabstürze als Gefahr einbezogen worden, heißt es auf der Homepage des Bundesamtes.

Dennoch sahen sowohl das Ober- als auch in letzter Instanz das Bundesverwaltungsgericht Fehler im Prüfverfahren und entzogen die Gerichte dem Zwischenlager die Genehmigung. Seit 2015 ist das Lager per ministerieller Anordnung nur noch „geduldet“. Die Behälter stehen nur noch deshalb in Brunsbüttel, weil es keinen anderen Ort gibt, der sie aufnehmen könnte.

Im Jahr 2014 hatte sich zudem herausgestellt, dass mehrere der Fässer rosten, aus ihnen tritt giftige, strahlende Flüssigkeit aus.

  • informationsspiegel

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