Erfolg vor Gericht: AfD muss taz zu Wahlparty lassen

Die AfD wollte der taz und anderen Medien den Zugang zu ihrer Wahlparty in Thüringen verweigern. Dagegen klagten diese vor dem Landgericht Erfurt.

Luftballons und AfD-Logo bei einer AfD-Veranstaltung in Thüringen. Zur Wahlparty muss die Partei der taz den Zugang gewähren Foto: Thomas Escritt/REUTERS

BERLIN taz | Per Eilentscheidung gab das Landgericht Erfurt am Donnerstag bekannt, dass die taz und weitere Medien zur Wahlveranstaltung der AfD in Thüringen zugelassen werden müssen.

Die Thüringer AfD hatte der taz den Zutritt zu und somit auch die Berichterstattung von ihrer Wahlparty in Erfurt verweigert. Ebenso handelte sie gegenüber dem Spiegel, der Welt und der Bild. Die Betroffenen wehrten sich am Mittwoch gemeinsam juristisch. Am Donnerstag gab das Landgericht Erfurt den Medien nach einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung recht.

Die AfD muss den genannten Medien nun in gleichem Umfang wie anderen Medienvertretern Zugang zu der Wahlveranstaltung am 01. September gewähren. Die AfD hatte öffentlich den Ausschluss damit begründet, dass bereits 50 Medienvertreterinnen akkreditiert seien. Sollten sie weitere Journalistinnen aufnehmen müssen, müssten sie die Veranstaltung womöglich absagen.

Die Berichterstattung von Wahlpartys der Parteien gehören zu den Standards der journalistischen Arbeit. Dort werden auf und neben der Bühne programmatische Ziele formuliert, die von hohem öffentlichen Interesse sind. Dieses Interesse hat das Landgericht Erfurt anerkannt. Die AfD kann Widerspruch einlegen.

  • informationsspiegel

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