EU-Regelungen für Abtreibungen: Beim Abbruch von Schwangerschaften hört die EU auf

S ind Polinnen und Malteserinnen ungewollt schwanger, müssen sie das Land verlassen. Sie leben in den beiden EU-Ländern mit den härtesten Abtreibungsgesetzen. Polen erlaubt seit 2020 nur noch bei Vergewaltigung oder Inzest eine Abtreibung bis zur zwölften Woche oder wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist. Das Abtreiben von fehlgebildeten Ungeborenen ist verboten.

Noch strenger ist es in Malta: Eine Abtreibung ist nur erlaubt, wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist und es keine andere Möglichkeit gibt. Diese Ausnahme gibt es erst seit Sommer 2023; zuvor war eine Abtreibung ohne jede Ausnahme verboten.

Doch auch in vielen anderen EU-Ländern, in denen die Abtreibungsrechte für Frauen weniger streng sind, müssen viele für einen Schwangerschaftsabbruch lange und teure Wege auf sich nehmen: da sich Ärz­t:in­nen oder Kliniken weigern, Abtreibungen durchzuführen; da Fristen kürzer sind als im Nachbarland. Laut Schätzungen reisen jährlich Zehntausende Eu­ro­päe­r:in­nen ins Ausland, um einen Abbruch durchführen zu lassen.

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Über eine Million Menschen finden das nicht in Ordnung. Eine Petition der Organisation „My Voice, My Choice“, erhielt entsprechend viele Unterschriften, sodass sich die EU-Kommission damit beschäftigen musste. Konkret forderten die In­itia­to­r:in­nen einen Fonds für Frauen, die an ihrem Wohnort keine Abtreibung durchführen lassen können und deswegen in eine andere Region oder EU-Land reisen müssen.

Nur eine vorgeschobene Begründung

Doch die EU-Kommission sieht keinen Handlungsbedarf. Die Begründung: Es sei Sache der nationalen Regierungen, Frauen aus bestehenden Sozialtöpfen zu unterstützen, teilte die Brüsseler Behörde am Donnerstag mit. Und generell sei Gesundheitspolitik Sache der Mitgliedsländer.

Das ist natürlich eine vorgeschobene Begründung. Ein Land, das das Leben eines Ungeborenen über das Selbstbestimmungsrecht der Frau setzt und Abtreibung schwierig oder unmöglich macht, wird sicherlich auch keine Sozialtopfgelder in die Hand nehmen, um eine Abtreibung im Ausland mitzufinanzieren.

Ergänzende Kompetenz in der Gesundheitspolitik

Es ist richtig, dass Gesundheitspolitik eine nationale und keine EU-Kompetenz ist, aber das hat die EU-Kommission in der Coronapandemie auch nicht vom Handeln abgehalten. Schlicht, weil der politische Wille dafür da war. Aber auch, weil die EU in Gesundheitsfragen durchaus unterstützend und ergänzend handeln darf.

Zudem widerspricht der derzeitige Abtreibungsregeln-Flickenteppich der Ur-Idee der EU, die Lebensverhältnisse der Eu­ro­päe­r:in­nen anzugleichen. Demnach sollte sich also eine Polin in keiner schlechteren Welt wiederfinden als eine Niederländerin. Wenn es doch so ist, besteht vonseiten der EU Handlungsbedarf.

Daher: Hätte die EU-Kommission das Vorhaben als wichtig erachtet, wäre die Einrichtung eines solchen Fonds möglich gewesen. Die EU greift nämlich immer wieder gerne in die juristische Trickkiste, wenn man politisch etwas unbedingt umsetzen will, aber einzelne Mitgliedsländer nicht mitspielen. Bei Frauenrechten hört dieser Wille einer gemeinsamen EU aber anscheinend auf.

  • informationsspiegel

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