Gefängnisstrafe nach Abschiebung: Schluss mit Auslieferungen in den Knast​

Bochum taz | Mehrere tadschikische und aserbaidschanische Regimegegner landeten gleich nach ihrer Abschiebung aus Deutschland im Gefängnis. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Frank Schwabe will das so nicht hinnehmen. Mit einer „Veto-Ebene“ möchte der Beauftragte der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit solche Deportationen ins Gefängnis künftig verhindern. „Wenn politisch verfolgte Oppositionelle etwa nach Aserbaidschan oder Tadschikistan abgeschoben werden, reiben sich die dortigen Machthaber Ilham Alijew und Emomalij Rahmon und ihre Geheimdienste die Hände“, kritisiert Schwabe.

Erst Anfang November war der tadschikische Regimegegner Dilmurod Ergashev, Mitglied der in dem Land verbotenen „Gruppe 24“, von der deutschen Bundespolizei an die Behörden in Duschanbe übergeben worden. Seitdem fehlt von dem 40-Jährigen jede Spur. „Wir wissen nicht, wo er ist, haben kein Lebenszeichen von ihm“, sagt ein in Deutschland lebender Bekannter Ergashevs, der seinen Namen aus Angst vor Repressionen nicht in der Zeitung lesen will. Um Oppositionelle unter Druck zu setzen, geht die tadschikische Regierung auch gezielt gegen Verwandte vor.

Klar ist dagegen das Schicksal der 2023 abgeschobenen Dissidenten Abdullohi Shamsiddin und Bilol Qurbonaliev: In kurzen Schauprozessen wurden sie unter dem fingierten Vorwurf, kriminelle Vereinigungen bilden und die verfassungsmäßige Ordnung stürzen zu wollen, zu 7 und 10 Jahren Haft verurteilt. Der von Deutschland über Polen abgeschobene Oppositionelle Farrukh Ikromov wurde gar mit 23 Jahren Haft bestraft, was angesichts der Zustände im tadschikischen Gefängnissen einem Todesurteil gleichkommen könnte. Wie Ergashev und Qurbonaliev hatte auch er im September 2023 bei einem Besuch des tadschikischen Präsidenten Rahmon in Berlin gegen dessen Regierung demonstriert.

„Die Teilnahme an einer Mahnwache gegen das Regime bedeutet 10 Jahre Haft“, sagt Cornelia Suhan. Die Dortmunder Fotografin ist Teil eines Unterstützer:innen-Netzwerks und hat Dilmurod Ergashev wie Abdullohi Shamsiddin im Abschiebeknast im nordrhein-westfälischen Büren besucht. „Psychisch und körperlich völlig entkräftet“ habe besonders Ergashev schon in Deutschland auf sie gewirkt, sagt Suhan: „Beide wussten, was sie erwartet: Knast und Folter.“

Dazu komme Druck auf Verwandte: So werde Shamsiddin offenbar dazu gezwungen, am Telefon auf seine Frau Sumaya einzureden, freiwillig nach Tadschikistan zurückzukehren. Die Mutter von zwei kleinen Kindern ist die Nichte des Vorsitzenden der verbotenen Partei der Islamischen Wiedergeburt Tadschikistans (IRPT), Muhiddin Kabiri. Auch der wird vom Regime verfolgt. „Wenn die Sumaya haben, haben sie Kabiri“, sagt Suhan.

Von „transnationaler Repression“ spricht deshalb auch Hugh Williamson von Human Rights Watch: Friedliche Proteste in Deutschland führten zu langjährigen Haftstrafen in Tadschikistan. Jetzt müsse sich die Bundesregierung für eine Freilassung der Oppositionellen starkmachen – und untersuchen, warum deren Abschiebungen direkt in die Hände des Regimes überhaupt möglich waren, fordert die Menschenrechtsorganisation.

Denn offenbar haben deutsche und tadschikische Behörden bei den Abschiebungen eng zusammengearbeitet. Sowohl Ergashev wie Shamsiddin seien in die Zentrale Ausländerbehörde Essen vorgeladen worden, wo mit Hilfe tadschikischer Offizieller ihre Identität festgestellt und die nötigen Reisepapiere ausgestellt wurden, erklärt Sebastian Rose von der Initiative Abschiebungsreporting NRW. „Konkret bedeutet das: Die tadschikischen Behörden können sich quasi aussuchen, welche verfolgten Oppositionellen ausgeliefert werden“, kritisiert Rose. „Die deutschen Behörden verstehen das nicht und rollen ihnen dabei unwissentlich den roten Teppich aus“, klagt auch der SPD-Bundestagsabgeordnete Schwabe.

Das betrifft auch nicht nur Tadschikistan: Schwabes Büro nennt mit Mutallim Orujev, Malik Rzayev, Punkhan Karimli, Jafar Mirzoyev und Samir Ashurov allein fünf Namen von Oppositionellen aus Aserbaidschan, die aus Deutschland abgeschoben wurden. Sie alle wurden zwischen 2022 und 2023 zu Haftstrafen zwischen sechs und sieben Jahren verurteilt. „Ich finde unser Asylsystem grundsätzlich sehr funktionsfähig“, sagt Schwabe, der in Aserbaidschan als unerwünschte Person gilt und deshalb Einreiseverbot hat. „Doch leider gibt es eben auch Fälle, in denen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge definitiv falsch entscheidet.“

Abschiebungen nachweislich verfolgter Oppositioneller verstießen gegen Deutschlands politische Werte und Interessen, findet der Sozialdemokrat. Die Bundesregierung brauche deshalb dringend eine „Veto-Ebene, die solche Abschiebungen verhindern kann“, fordert er. Die könne etwa mit je einem Staatssekretär aus dem Außen- und aus dem Innenministerium besetzt sein, die dann Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, korrigieren solle, schlägt der Bundestagsabgeordnete vor. Er wirbt um fraktionsübergreifende Unterstützung: „Es geht nicht darum, das Asylrecht in großen Stil auszuhebeln – wir sprechen über vielleicht 10 bis 20 Fälle im Jahr.“

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