Grüne streitet über Basisdemokratie: Nun darf nochmal abgestimmt werden

Anfang Juli konnte die Grünen-Spitze einen Erfolg verkünden: Ihre Vorschläge zu einer Satzungsreform hatten in einer Mitgliederbefragung die Zustimmung der Basis bekommen, die meisten Punkte wurden sogar mit Zwei-Drittel-Mehrheit angenommen. Jetzt beraumt der Bundesvorstand in der Sache überraschend noch mal eine Abstimmung an. Anfang Dezember sollen auch noch die Delegierten des Bundesparteitags über die Reform abstimmen.

Hintergrund der Entscheidung sind Rechtsmittel, die eine Basisgruppe gegen den Reformprozess eingelegt hatte. Inhaltlich sah sie durch die Änderungen die Basisdemokratie gefährdet. Rechtlich argumentierte sie damit, dass über eine Satzungsänderung nicht per Urabstimmung entschieden werden dürfe – und wenn doch, dann nur mit einem Quorum von 50 Prozent.

In der Sache drohte ein langer Rechtsstreit, da die Gruppe zunächst vor das Bundesschiedsgericht der Partei zog und für später auch noch Klagen vor ordentlichen Gerichten in Aussicht stellte. Der Bundesvorstand will diese Hängepartie nun beenden. In Schlichtungsgesprächen unter Leitung des ehemaligen Thüringer Justizministers Dieter Lauinger ließ sich der Vorstand auf einen Kompromiss ein.

In der Vereinbarung vom Dienstag, die der taz vorliegt, sichert der Vorstand zu, auf dem Parteitag abstimmen zu lassen. Der Gegenseite sei es dabei „unbenommen, zu jedem der in der Urabstimmung geänderten Punkte Änderungsanträge zu stellen“. Im Gegenzug lassen die Re­form­geg­ne­r*in­nen ihre rechtlichen Aktivitäten bis zum Parteitag ruhen und sichern zu, ihre Klagen hinterher ganz zurückzunehmen, wenn sich die Parteispitze tatsächlich an das Agreement hält.

„Wenn die das so umsetzen, können wir damit leben. Wenn das nicht eingehalten wird, werden wir das Klageverfahren wieder aufnehmen“, sagte Klemens Griesehop, Berliner Grünen-Mitglied und einer der Kläger*innen, am Dienstag der taz. „Wir wollen nicht den Bundesvorstand beschädigen, sondern basisdemokratische Mitwirkungsmöglichkeiten verteidigen.“

Vorstand gibt sich zuversichtlich

Unstrittig ist, dass für eine Satzungsänderung auf einem Parteitag hohe Hürden gelten: Es braucht eine Zwei-Drittel-Mehrheit und eine Beteiligung von mindestens der Hälfte der Delegierten. Die Parteispitze baut aber darauf, dass diese sich nicht über das Votum der Mitglieder hinwegsetzen und die Reform in Gänze durchwinken werden.

„Die Satzung gilt“, sagte ein Parteisprecher am Dienstag der taz. Die Basis habe im Sommer mit einer „außergewöhnlich hohen Beteiligung“ und einer „sehr großen Mehrheit“ die Reformvorschläge beschlossen. „Einige wenige Mitglieder haben Zweifel an der Rechtmäßigkeit. Wir wollen darüber keinen langwierigen, teuren und aufwendigen Rechtsstreit führen.“ Deshalb habe man sich mit den Kri­ti­ke­r*in­nen auf einen „pragmatischen Weg“ verständigt. Der Parteitag werde „die Satzung in ihrer jetzigen Form noch einmal ausdrücklich bestätigen“.

Diese Entscheidung sei eine politische und ausdrücklich keine juristische. „Aus unserer Sicht ist diese zusätzliche Abstimmung nicht erforderlich“, so der Sprecher.

Insgesamt beinhaltet die Satzungsreform 17 einzelne Änderungen. Unter anderem brauchen Grünen-Mitglieder mehr Un­ter­stüt­ze­r*in­nen als bisher, um Anträge für Parteitage einzureichen. Die Trennung von Amt und Mandat im Vorstand wird abgeschwächt und der Parteirat, eine Art erweiterter Vorstand, neu zusammengestellt: Dort sitzen künftig mehr Funk­tio­nä­r*in­nen aus Fraktionen, Regierungen und Kommunen.

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