
„Die deutsche Wirtschaftsleistung wird 2025 voraussichtlich auf einem ähnlichen Niveau wie vor der Corona-Krise liegen“, schreiben die fünf BeraterInnen der Bundesregierung. Das Bruttoinlandsprodukt wird dieses Jahr wohl um 0,1 Prozent schrumpfen, 2025 um 0,4 Prozent steigen. Die Inflation liegt in beiden Jahren schätzungsweise leicht über 2 Prozent. Der Euroraum hat sich mit einem Plus von 4 Prozent besser entwickelt, die USA sogar um 12 Prozent.
Ein zentraler Rat der drei Wirtschaftsprofessorinnen und zwei Professoren an die aktuelle und die nächste Bundesregierung lautet: Vor allem der Bundeshaushalt braucht verlässlich mehr Geld für „zukunftsorientierte Ausgaben“. Sie schlagen unter anderem einen „Verkehrsinfrastrukturfonds“ vor – wie ihn in den vergangenen Monaten auch schon alle VerkehrsministerInnen der Länder und diverse Wirtschaftsfachleute forderten.
Ein solcher zweckgebundener Fonds, ähnlich dem Klima- und Transformationsfonds und dem Sondervermögen für die Bundeswehr, könnte in den nächsten Jahren Milliarden in die Sanierung, den Ausbau und Neubau von Brücken, Straßen und Schienen lenken. Als Finanzierungsquellen empfiehlt das Gremium Einnahmen aus der Lkw-Maut und einer neuen Pkw-Maut, die die Energiesteuer auf Benzin ersetzen könnte. Zudem wollen die Wirtschaftsweisen einen „begrenzten Kreditrahmen innerhalb einer reformierten Schuldenbremse“ bereitstellen, also zusätzliche Schulden.
Das 2-Prozent-Ziel als Gesetz
Nach der Wiederwahl Donald Trumps in den USA schlagen die Weisen vor, höhere Militärausgaben abzusichern. Sie plädieren für eine „gesetzliche Festlegung“ einer Mindestquote von etwa 2 Prozent des Bundeshaushalts. „Die dafür erforderlichen Ausgaben sollten aus dem Kernhaushalt finanziert werden“, eine „Reform der Schuldenbremse“ könne aber helfen. Dieser Rat basiert auf der Annahme, dass Europa und Deutschland künftig viel mehr Geld für die eigene Sicherheit, seine Truppen und die Ukraine aufwenden müssen, da die US-Regierung dies wahrscheinlich nicht mehr übernehmen wird.
„Für Bildungsausgaben, insbesondere für Schulbildung, sollten“ ebenfalls „Mindestausgabenquoten definiert werden“, raten die ExpertInnen. „Ein sinnvoller Indikator könnte beispielsweise ausgehend von Mindestausgaben pro Schülerin und Schüler definiert werden.“ Das ist auch eine Ansage an die Regierungen der 16 Bundesländer, die einen erheblichen Teil der Bildung finanzieren.







