Klage des Thüringer Landesverbands: AfD unterliegt Verfassungsschutz

Björn Höckes Thüringer AfD-Landesverband scheitert mit der Klage gegen den Bericht des Verfassungsschutzes von 2021.

Gesichter rechtsextremer Afd-Spitzenkandidat Björn Höcke am 23. August im thüringischen Heiligenstadt Foto: Matthias Bein/dpa

WEIMAR taz/dpa | Wenige Tage vor der Thüringer Landtagswahl ist der dortige AfD-Landesverband mit einer Klage gegen den Landesverfassungsschutz gescheitert. Das Verwaltungsgericht Weimar wies eine Klage gegen den VS-Bericht 2021 als unbegründet ab. Die Partei hatte gefordert, drei Passagen aus dem Bericht zu streichen und öffentlich richtig zustellen. Gegen die seit 2021 in Thüringen geltende Einstufung als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ geht der Landesverband von Björn Höcke nicht vor.

Nun scheiterten selbst die Klagen gegen drei Passagen, in denen Posts der beiden Landessprecher aus ihrer Sicht verzerrt und verkürzt wiedergegeben wurden. Sie standen in dem Bericht unter den Überschriften „Islamfeindschaft: Verstöße gegen die Menschenwürde“, „Angriffe auf das Rechtsstaatsprinzip“ und „Geschichtsrevisionismus“.

Der Vorsitzende Richter sagte, die Zitate seien insgesamt zutreffend wiedergegeben worden und ihre Interpretation übersteige nicht den gebotenen Rahmen. Bei den Posts ging es um Verstöße gegen die Menschenwürde und Geschichtsrevisionismus. Zuletzt verlor die AfD eine ganze Reihe von Prozessen gegen Verfassungsschutzämter.

  • informationsspiegel

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