Klage von Ökostromerzeugern: Gebremste Strompreise vor Gericht

Durch die Strompreisbremse wurden Ökostromerzeugern Gewinne abgeschöpft. Die wollen sie zurück. Das Bundesverfassungsgericht nahm sich ihrer Klage an.

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgericht, (l-r) Henning Radtke, Josef Christ, Stephan Harbarth, Vorsitzender des Senats und Präsident des Gerichts, Yvonne Ott, Ines Härtel und Martin Eifert, eröffnet die mündliche Verhandlung zur Abschöpfung von Überschusserlösen nach der Strompreisbremse.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandelt über die Abschöpfung von Überschusserlösen nach der Strompreisbremse Foto: Uli Deck/dpa

Karlsruhe taz | Wurden die Erzeuger von Ökostrom zu Unrecht zur Mitfinanzierung der Strompreisbremse herangezogen? Darüber verhandelte an diesem Dienstag das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Geklagt hatten 22 Unternehmen der Branche – vom Lichtblick Solarpark Calbe über das Holzenergiewerk Melsungen bis zum Enova Windpark Gehrde.

Die Strompreisbremse war vom Bundestag im Dezember 2022 beschlossen worden, nachdem der Strompreis im Laufe des Jahres 2022 massiv angestiegen war. Hauptgrund hierfür war, dass Gaslieferungen aus Russland nach dessen Einmarsch in die Ukraine gezielt verknappt wurden. Außerdem fiel rund die Hälfte der französischen Atomkraftwerke vor allem wegen fehlender Kühlung aus – auch das trieb den Preis in die Höhe. Auf dem Spotmarkt der Strombörsen hatte sich der Strompreis innerhalb eines Jahres verfünffacht, in Spitzen lag er sogar zehnmal so hoch wie zuvor.

Im Oktober 2022 beschloss die Europäische Union eine Notfallverordnung, mit der die hohen Energiepreise gesenkt werden sollten. Sie sah auch vor, sogenannte Überschusserlöse bei den Produzenten von erneuerbaren Energien sowie von Atom- und Braunkohlestrom abzuschöpfen. Diese, so die Argumentation, profitierten massiv von den hohen Strompreisen. Dabei hätten sich ihre Produktionskosten tatsächlich nicht erhöht. Im Detail wurde den EU-Staaten bei der Umsetzung der Verordnung aber viel Spielraum gelassen.

Der Bundestag beschloss deshalb Ende Dezember 2022 das deutsche Strompreisbremsegesetz. Insgesamt hatte die Bundesregierung 43 Milliarden Euro eingeplant, um den Anstieg der Preise einzudämmen. Zur Finanzierung sah das Gesetz vor, dass bis Juni 2023 sieben Monate lang 90 Prozent der sogenannten Zufallsgewinne bei den Energieerzeugern abgeschöpft werden sollten, insgesamt rund 13,5 Milliarden Euro. Der Rest des Geldes sollte aus dem Bundeshaushalt fließen.

Erdgaspreise fielen schnell wieder

Tatsächlich kam es anders. Weil im zahlungsbereiten Europa nun plötzlich sehr viel Flüssiggas aus anderen Regionen der Welt angeliefert wurde, fielen die Erdgaspreise und bald auch die Strompreise wieder deutlich schneller als erwartet. Insgesamt musste der Bund deshalb nur 16,3 Milliarden Euro für die Strompreisbremse aufwenden, die im ­Dezember 2023 ­auslief. Die Abschöpfung bei den Stromunternehmen beschränkte sich sogar auf 750 Millionen.

Die Ökostromerzeuger, die bereits Anfang 2023 geklagt hatten, hielten ihre Verfassungsbeschwerden dennoch aufrecht; die Rechtsfrage habe grundsätzliche Bedeutung, argumentierten sie. Die Kläger halten es für verfassungswidrig, dass Kraftwerksbetreiber zur Mitfinanzierung der Strompreisbremse herangezogen wurden, statt diese Sozialleistung und Wirtschaftssubvention ausschließlich aus dem allgemeinen Haushalt zu bezahlen.

Christian von Hammerstein, Rechtsanwalt

„Die Ökostromproduzenten sind nicht für den Anstieg der Strompreise verantwortlich“

Die Abschöpfung der Überschusserlöse sei eine „Sonderabgabe“, so ihr Standpunkt. Für diese gebe es verfassungsrechtliche Bedingungen, die hier jedoch nicht erfüllt seien. „Weder sind die Ökostromproduzenten für den Anstieg der Strompreise verantwortlich, noch wurden die Einnahmen gruppennützig verwendet“, argumentierte Rechtsanwalt Christian von Hammerstein.

Nach Ansicht der Bundesregierung handelt es sich bei der kritisierten Abschöpfung der Zufallsgewinne jedoch gar nicht um eine Sonderabgabe, sodass auch deren hohe rechtliche Hürden nicht relevant seien. Denn die abgeschöpften Millionen flossen nicht an den Staat, sondern nur an die Netzbetreiber, die das Geld dann verwalteten und verrechneten. Es handle sich also vielmehr um eine normale „Preis- und Erlösregelung“, sagte Ministerialdirektor Philipp Steinberg aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Das Urteil der Verfassungsrichter wird in einigen Monaten verkündet. Falls die Ökostromproduzenten in Karlsruhe erfolgreich sind, bekommen sie ihr Geld zurück.

  • informationsspiegel

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