Kontrollen an deutschen Landesgrenzen: Rechtswidrig, aber Dobrindt macht trotzdem weiter

Alle Gerichtsurteile zu den Kontrollen an den deutschen Landesgrenzen werten die derzeitige Praxis als rechtswidrig. Das musste das Innenministerium jetzt eingestehen.

Die Bundesregierung verstößt mit ihrer Grenzpolitik gegen geltendes Recht und ignoriert Gerichtsentscheidungen. Was Be­ob­ach­te­r*in­nen seit Monaten klar ist, hat jetzt auch das Innenministerium selbst zu Papier gebracht: Staatssekretär Christoph de Vries (CDU) zählt in einem Schreiben an den Bundestagsabgeordneten Helge Limburg (Grüne) sämtliche Urteile auf, die Gerichte zu den seit Mai 2025 stattfinden Binnengrenzkontrollen gefällt haben. In allen wird die derzeitige Praxis als rechtswidrig gewertet.

Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte einen Tag nach seinem Amtsantritt die Bundespolizei angewiesen, die Kontrollen an den deutschen Landesgrenzen zu verstärken und Asylsuchende dort abzuweisen – was gegen EU-Recht verstößt. Der Rechtspolitiker Limburg erkundigte sich jetzt im Rahmen seines parlamentarischen Fragerechts nach Urteilen, die der Regierung bekannt sind und die die Praxis „als rechtmäßig bewerten“ beziehungsweise „für rechtswidrig erklären“.

Staatssekretär de Vries zählt in der Antwort erfolgreiche Klagen von insgesamt acht Personen auf. In vier Fällen ging es um Kontrollen an den Grenzen zu Österreich und Luxemburg. Diese wurden von den Verwaltungsgerichten München und Koblenz zum Rechtsbruch erklärt. In den anderen Fällen hatten Asylsuchende gegen ihre Zurückweisung an der deutsch-polnischen Grenze geklagt. Sie bekamen vor dem Verwaltungsgericht Berlin Recht.

„Weitere gerichtliche Entscheidungen gegen Zurückweisungen von Asylsuchenden sind nicht bekannt“, schreibt de Vries abschließend. Das Ministerium hat bislang tatsächlich kein Verfahren gewonnen. An den Kontrollen und Zurückweisungen hält es rechtswidrig trotzdem fest. Zuletzt hat Dobrindt die Kontrollen, die fristgemäß Mitte September ausgelaufen wären, um weitere sechs Monate bis März 2027 verlängert.

Zur Rechtfertigung gibt sein Ministerium immer wieder an, dass sich die Urteile nur auf einzelne Fälle beziehen würden und teilweise auch noch nicht rechtskräftig seien. Das stimmt zwar, in der rechtswissenschaftlichen Debatte herrscht aber die überwiegende Meinung vor, dass die aktuelle Praxis auch über die konkreten Fälle hinaus nicht zulässig ist.

„Jetzt haben wir es amtlich: Die Regierung kennt keine einzige Gerichtsentscheidung, die ihre Grenzkontrollen für rechtmäßig hält“, sagte der Grünen-Abgeordnete Limburg der taz zur Regierungsantwort auf seine Frage. Das bestätige die rechtliche Einschätzung, die seine Fraktion von Anfang an vertreten habe. Dobrindt müsse die Grenzkontrollen sofort beenden. „Ansonsten muss er sich den Vorwurf gefallen lassen, als Innenminister sehenden Auges flächendeckend und vorsätzlich gegen Recht und Gesetz zu verstoßen.“

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