Petition gegen Voyeuraufnahmen: Yanni Gentsch fordert Strafbarkeit für Spanner

Po, Brüste oder Genitalien fotografieren, nackt oder in Unterwäsche – das ist ohne die Zustimmung der betroffenen Person verboten. So weit, so klar. Nicht strafbar ist es bisher, einer Frau eine Kamera penetrant auf den Po zu halten, wenn sie eine Hose trägt. Es ist Yanni Gentsch zu verdanken, dass dieser Missstand nun öffentlich diskutiert – und hoffentlich bald behoben wird. Mit einer Onlinepetition hat die 30-jährige Kölnerin über 125.000 Unterschriften gesammelt und diese Woche dem nordrhein-westfälischen Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) übergeben. Der will das Thema bei der Herbstkonferenz der Jus­tiz­­minis­te­r*in­nen im November auf die Tagesordnung setzen und Voyeuraufnahmen verbieten lassen.

Gentsch war im Februar auf ihrer regulären Joggingstrecke im Kölner Grüngürtel gelaufen, als sie den Schatten eines Radfahrers bemerkte, der ihr dicht auf den Fersen folgte. Sie stellte den Mann zur Rede, forderte ihn zum Löschen der Aufnahmen auf und filmte ihn dabei. „Er hat auf meinen A… gefilmt. Ich war fassungslos, aber auch wütend und habe dann auf Auto­pilot geschaltet“, sagte Gentsch der dpa über die Situation. Zunächst zeigte sich der Mann einsichtig und entschuldigte sich, aber später warf er ihr vor, selbst schuld zu sein und „die falsche Hose“ getragen zu haben; eine klassische Täter-Opfer-Umkehr.

Das Video von der Aktion – das Gesicht des Mannes geschwärzt – postete Gentsch anschließend auf Instagram, wo es über 14 Millionen Klicks generierte. Gentsch wollte den Mann bei der Polizei anzeigen. Doch da sagte man ihr, er habe keine Straftat begangen, da sie bekleidet und im öffentlichen Raum unterwegs war. Zudem hat er die Aufnahmen – möglicherweise dank ihres Eingreifens – nicht verbreitet.

„Mein Fall zeigt: Eine Frau kann einen Übergriff erleben und steht trotzdem am Ende ohne rechtliche Handhabe da“, sagte sie der dpa. Das sei für sie unbegreiflich. „Es geht um eine Gesetzeslücke, die geschlossen werden muss, damit unser Strafrecht Betroffene schützt und nicht Täter.“

Mit ihrer Onlinepetition fordert sie, Paragraf 184a des Strafgesetzbuches zur „Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen“ zu erweitern und alle Voyeuraufnahmen zu verbieten – also Foto- und Filmaufnahmen von Personen, die heimlich und oft mit sexuellen Absichten sowie ohne Wissen und Zustimmung der Personen gemacht werden. „Täter müssen Verantwortung für ihr Fehlverhalten übernehmen – nicht die Opfer“, heißt es in der Petition. Gentsch konnte dafür auch prominente Unterstützerinnen wie die Klimaaktivistin Luisa Neubauer gewinnen.

Der taz sagte sie, dass sie davon ausgeht, schon häufiger heimlich gefilmt worden zu sein. Auch von anderen Übergriffen könne sie aus eigener Erfahrung berichten. „Nicht selten wurde ich noch vor dem ersten Kaffee gecatcalled.“ Catcalling nennt man verbale, sexuell aufgeladene Belästigung von Männern gegenüber Frauen im öffentlichen Raum. Privat setze sie sich bereits länger gegen sexualisierte Gewalt ein. „Dass ich das jetzt auch öffentlich auf einer deutschlandweiten Bühne machen darf, ist neu“, sagte sie der taz. „Ich liebe laute Frauen – und bin gerne eine davon.“

Gentsch freut sich über die Unterstützung des nordrhein-westfälischen Justizministers. Sie habe bereits mehrfach versucht, auch Bundesjustizministerin Stefanie Hubig per E-Mail zu kontaktieren, aber bisher keine Antwort erhalten. Sie bemühe sich weiter um ein Gespräch mit ihr, und auch die Unterschriftensammlung geht weiter. „Die Petition ist erst gewonnen, wenn das Gesetz geändert wurde. Daher zählt weiter jede Stimme.“

  • informationsspiegel

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