Prozessauftakt Solingen-Attentat: Angeklagter spricht sich selbst schuldig

Düsseldorf taz | „Ich habe schwere Schuld auf mich geladen. Ich erwarte und verdiene die lebenslange Freiheitsstrafe.“ Das sind die zentralen Sätze, mit denen sich Issa Al H. schon am ersten Prozess­tag zum Messerattentat von Solingen bekennt. Am 23. August 2024 wurden bei dem Attentat drei Menschen erstochen, acht weitere zum Teil schwerst verletzt.

„Ich habe Unschuldige getötet, nicht Ungläubige“, heißt es in der Eröffnungserklärung, die Al H. von seinem Karlsruher Pflichtverteidiger Daniel Sprafke verlesen lässt. Fast zerreißt sie die Stille, die am Dienstagmittag im Hochsicherheitsbau des Düsseldorfer Oberlandesgerichts herrscht.

Issa Al H., das ist der Mann, der als Kämpfer der Terror­organisation Islamischer Staat (IS) ausgerechnet beim „Festival der Vielfalt“ zum 650-jährigen Jubiläum der Stadt Solingen offenbar wahllos Menschen angegriffen haben soll. Möglichst viele habe er töten wollen, hat ihm Bundesanwalt Jochen Weingarten als Vertreter von Generalbundesanwalt Jens Rommel wenige Minuten vor seinem Geständnis vorgehalten. „Spätestens Ende 2019“ habe der heute 27-Jährige begonnen, die Ideologie des IS zu verinnerlichen und eine „islamistisch-dschihadistische Überzeugung“ entwickelt.

Wohl auch als Reaktion auf das Vorgehen der israelischen Armee im Gazastreifen nach dem Terrorangriff der Hamas vom 7. Oktober 2023 habe sich Al H. zum Mord entschlossen, erklärt Bundesanwalt Weingarten. Nur wenige Stunden vor der Tat habe er einem IS-Kontaktmann ein selbst aufgenommenes Video geschickt, in dem er einen Treueschwur auf den sogenannten Kalifen der Terrororganisation, Abū Hafs al-Hāshimī al-Qurashī, abgelegt habe.

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Ich habe Unschuldige getötet, nicht Ungläubige

Issa Al H. vor Gericht

Danach habe Issa Al H. an diesem Freitagabend ab 21.33 Uhr vor einer der Bühnen auf dem zentralen Solinger Fronhof „schnelle, zügige Angriffe“ ausgeführt, so Weingarten – durch das „Einstechen auf die Halsregion der Opfer“. Gerufen haben soll er dabei „allahu akbar“ – also „Gott ist groß“. Tatwaffe war offenbar ein „Tranchiermesser mit einer 15 Zentimeter langen Klinge“.

Erstmals seit dem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz in Berlin 2016 bekannte sich der IS am 24. August 2024 wieder zu einem Terroranschlag in Deutschland. Die Ampel-Bundesregierung von Ex-Kanzler Olaf Scholz (SPD) und die amtierende schwarz-grüne Landesregierung von Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) reagierten mit umfassenden „Sicherheitspaketen“: Das Asyl-, Aufenthalts- und Waffenrecht wurden verschärft. Es soll, wie auch vom damaligen CDU-Oppositionsführer und jetzigem Bundeskanzler Friedrich Merz gefordert, schneller abgeschoben werden. Erreichen will man das nicht nur durch zügigere Asylverfahren, sondern auch durch den Bau eines zweiten Abschiebegefängnisses in NRW.

Im dortigen Landtag beschäftigt das Solinger Attentat längst einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss. Von den schwarz-grünen Regierungsfraktionen selbst eingesetzt, soll er dem Eindruck entgegentreten, besonders die der grünen Integrationsministerin Josefine Paul unterstehenden Zentralen Ausländerbehörden hätten im Fall des aus dem zentralsyrischen Deir al-Sor stammenden Issa Al H. versagt.

Denn der war am ersten Weihnachtsfeiertag 2022 über die Türkei und Bulgarien nach Deutschland eingereist – und hätte als sogenannter Dublin-Fall schon am 5. Juni 2023 wieder Richtung Balkan zurückgeschoben werden sollen. Dort hatte er zum ersten Mal das Gebiet der Europäischen Union betreten. Ein Flug war schon gebucht. Doch Mitarbeiter der Zentralen Ausländerbehörde Bielefeld konnten ihn nicht finden – und Al H. erhielt nach dem gescheiterten Abschiebeversuch in Deutschland subsidiären Schutz, weil der nächste mögliche Flug nicht mehr innerhalb der Frist für eine Abschiebung lag.

Ob Issa Al H. überhaupt ahnt, welche Folgen der Anschlag in Solingen auf die Migrationsdebatte in Deutschland und damit auf den Ausgang der Bundestagswahl hatte, kann der erste Prozesstag in Düsseldorf freilich nicht beantworten. Bekleidet mit einem blauen Sweatshirt, sitzt er mit dauerhaft gesenktem Kopf, die Stirn scheint fast die Tischplatte zu berühren, auf der Anklagebank. Warum das so sei, fragt der Vorsitzende Richter Winfried van der Grinten ihn. „Ich fühle mich halt schuldig – und werde doch so respektvoll behandelt“, antwortet der Angeklagte.

Ob das mehr ist als eine bloße Verteidigungsstrategie, sollen die 21 weiteren Prozesstage zeigen, die der Richter bis zum 24. September angesetzt hat. Schon gegenüber dem forensischen Psychiater Johannes Fuß von der Universität Duisburg-Essen, der ihn zweimal untersuchte, stellte sich Issa Al H. als eher wenig religiöser Mensch dar, dem von seinem IS-Kontaktmann das Gehirn gewaschen worden sei. „Warum ist das passiert“, fragt Richter van der Grinten deshalb: Das sei die Frage, die der Prozess klären müsse – und die könne „nur der Angeklagte beantworten“. Issa Al H. drohen im Falle einer Verurteilung lebenslange Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung.

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