Radikaler Umbau der Bundesverwaltung: Die Kettensäge jetzt auch in Deutschland

D as Reformpaket der Bundesregierung bietet bekanntlich viel Grund zur Sorge: sachgrundlose Kettenbefristungen, Krankschreibung ab Tag eins, Verbot von Vergesellschaftung, Aushöhlung des Informationsfreiheitsgesetzes und so weiter und so weiter. Opposition und Verbände konzentrieren ihre begrenzten Kritikressourcen dabei vor allem auf Steuerreform, Rentenpaket, Arbeitsmarktregeln.

Weniger Widerspruch erfahren dagegen die Reformvorschläge zum Bürokratieabbau. Dabei deutet sich hier ein radikaler Staatsumbau in DOGE-Manier an – US-Tech-Milliardär Elon Musk und der rechts-libertäre argentinische Präsident Javier Milei wären stolz. Insbesondere zwei Maßnahmen versprechen dabei einen tiefgreifenden Umbau der Bundesverwaltung: eine pauschale Abschaffung aller Berichts- und Dokumentationspflichten sowie eine Personalkürzung von 8 Prozent bei Bundesbehörden, jede 12. Stelle soll gestrichen werden. Was heißt das konkret?

Dominik Piétron

ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Soziologie der Goethe-Universität Frankfurt. Er forscht zur politischen Ökonomie des digitalen Kapitalismus, insbesondere zu digitaler Staatlichkeit, der sozial-ökologischen Transformation öffentlicher Infrastrukturen und der digitalen Kreislaufwirtschaft.

Die Liste der mutmaßlich betroffenen Berichts- und Dokumentationspflichten für Unternehmen ist lang. Es geht beispielsweise um Meldepflichten für Schadstoffemissionen von Industrieanlagen, Entsorgungsnachweise für gefährliche Abfälle, Störfall- und Sicherheitsdokumentation im Umgang mit gefährlichen Stoffen, Eigenüberwachung für die Einleitung von Abwässern, Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz, Meldepflichten bei Zeit- und Leiharbeit.

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Die Bundesregierung plant nun eine pauschale Abschaffung all dieser Berichts- und Dokumentationspflichten, die auf Bundesgesetzen basieren. Für die künftige Gesetzgebung soll eine „Berichtspflichtenbremse“ gelten, die Berichtspflichten nur im Ausnahmefall erlaubt. Auch die Pflicht für Unternehmen, eigene Sicherheits-, Abfall-, Immissionsschutz- oder Gefahrgutbeauftragte zu berufen, soll abgeschafft werden.

Unternehmen aus der Verantwortung entlassen

Anstatt sich mit den sachlichen Gründen für bürokratische Regelungen im Umwelt-, Arbeits- und Verbraucherschutz auseinanderzusetzen, markiert die Koalition die Maßnahmen pauschal als vermeidbare Belastung. So wird der politische Konflikt um die Verantwortung der Unternehmen umgangen und stattdessen über die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts debattiert.

Der Clou daran: Die betroffenen Regelungen bleiben formal bestehen, nur die Wahrscheinlichkeit, dass Verstöße überhaupt entdeckt werden, sinkt drastisch. Denn Berichts- und Dokumentationspflichten sind meist das einzige Vollzugsinstrument, mit dem Behörden prüfen können, ob Normen und Vorschriften eingehalten werden. Die im Koalitionspapier zugesicherte Aufrechterhaltung des Schutzniveaus bleibt schon deswegen ein Lippenbekenntnis, weil gar nicht mehr kontrollierbar ist, ob das ohne effektive staatliche Beobachtungsfähigkeit überhaupt eingehalten wird.

Noch ist unklar, welche Reichweite das angekündigte „Berichtsentlastungsgesetz“ haben wird und welche Pflichten konkret betroffen sein werden. Dass die erwartbaren Folgen für den Schutz von Umwelt, Verbraucher, Arbeitnehmern dabei adäquat diskutiert werden, ist jedoch zu bezweifeln. Die Forderung, jede 12. Stelle bei allen Bundesbehörden und der mittelbaren Bundesverwaltung zu streichen, ist nicht neu, sie findet sich bereits im Koalitionsvertrag.

Der neoliberale Thinktank Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) rechnet vor, dass dies einen Abbau von knapp 25.000 Stellen beim Bund zur Folge hätte. Dabei ist die Zahl der öffentlich Beschäftigten in Deutschland schon jetzt mit 11,5 Prozent Gesamtbeschäftigungsanteil weit unterdurchschnittlich. Im OECD-Schnitt sind es 18,5 Prozent.

Wenn die Verwaltung unterbesetzt ist

Ähnlich wie beim Wegfall von Berichtspflichten findet auch hier eine diskursive Problemverschiebung statt: Statt über reale Koordinationsprobleme wird über abstrakte ökonomische Sachzwänge debattiert, während die gesellschaftlichen Kosten einer unterbesetzten Verwaltung unerwähnt bleiben. Entsprechend kritisiert auch der Deutsche Beamtenbund dbb das Vorgehen der Koalition: „Hier wird das Pferd von hinten aufgezäumt: Die Zielmarke für den Stellenabbau steht schon fest, obwohl die Aufgabenkritik erst noch erfolgen soll.“

Die Begründung der Koalition, mit Personalkürzungen „die Digitalisierungsrendite bei allen Behörden zu heben“, wirkt zynisch: Die Forschung aus Verwaltungswissenschaft und Arbeitssoziologie zeigt, dass sich Produktivitätsgewinne durch Digitalisierung selten materialisieren. Stattdessen erzeugt sie eine neue Komplexität und neue Tätigkeitsprofile wie die sogenannte „Datenarbeit“. Hinzu kommt, dass der Staat jetzt mehr denn je gefragt ist, die Kommunen bei der souveränen Digitalisierung von Verwaltung und Daseinsvorsorge zu unterstützen.

Während bei der Wirtschaft ein radikaler Abbau staatlicher Kontrolloptionen vorangetrieben wird, findet an anderer Stelle ein massiver Ausbau des autoritären Staates statt. So gelten für Empfänger der Grundsicherung deutlich verschärfte Sanktionen, auch die Krankschreibung ab Tag eins wird erhebliche Bürokratiekosten erzeugen.

Im Kern handelt es sich also um eine selektive Verschiebung staatlicher Kontrollkapazität – weg von der Überwachung wirtschaftlicher Akteure, hin zur Überwachung individueller, insbesondere sozialstaatlich abhängiger Menschen. Das ist im Kern ein autoritärer Staatsumbau, der Arbeitnehmer, Grundsicherungsbezieher und der eigenen öffentlichen Verwaltung mit Misstrauen und Verdacht begegnet, während sich Unternehmen im Markt grundsätzlich selbst regulieren sollen.

Ob bei Berichtspflichten, Stellenabbau oder Grundsicherung – eine echte Begründung für diese Maßnahmen wird in keinem der Fälle geliefert. Statt inhaltlicher Vorschläge zur Weiterentwicklung der Politikfelder werden externe Sachzwänge vorgeschoben. In der Politikwissenschaft gibt es dafür den Begriff des „policy-based evidence making“ (statt „evidence-based policy making“): Politik sucht sich die Evidenz, nachdem die Entscheidung längst gefallen ist.

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