Rassistische Polizeigewalt: Fünf Schüsse von hinten

In der Nacht zum 20. April 2025 feuert ein 27-jähriger Polizist fünf Schüsse auf Lorenz A. ab. Vier davon trafen ihn am Kopf, Oberkörper und an der Hüfte, eine Kugel streifte seinen Oberschenkel.

Zuvor wurde Lorenz A. der Zutritt in einen Club verwehrt. Nach einer Auseinandersetzung setze er Reizgas gegen Security-Mitarbeitende ein und flüchtete anschließend in die Innenstadt, wo die Polizei auf ihn traf. Einer der Polizisten habe irrtümlich angenommen, dass A. ihn mit einem Messer angreife. Doch laut Staatsanwaltschaft bestand zum Zeitpunkt der Schüsse keine Notwehrlage. Lorenz A. hatte zwar ein Messer dabei, benutzte es aber nicht gegen den Beamten. Und dennoch fielen Schüsse, die Lorenz A. das Leben kosteten.

Gegen den Polizisten, der geschossen hat, wurde erst Anfang November Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben. Ihm droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Ob es überhaupt zur Hauptverhandlung kommt, prüft das Gericht im Zwischenverfahren. Wie lange diese Prüfung dauert, ist unklar.

Die Initiative „Gerechtigkeit für Lorenz“ fordert eine umfassende Aufarbeitung der Ereignisse in der Tatnacht. Und es müsse wegen Totschlags ermittelt werden, sagt ihr Sprecher Suraj Mailitafi.„Wir haben kein Verständnis dafür, warum die Staatsanwaltschaft nicht Klage wegen Totschlags erhebt“, schreiben sie in ihrem Demoaufruf auf Instagram. „Es kann kein fahrlässiges Versehen sein, auf eine Person, die wegläuft, mehrfach zu schießen.“ Die Demo findet am 19. April in Oldenburg unter dem Motto „1 Jahr ohne Lorenz“ statt.

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Die benachbarte Polizei ermittelt

Eine vollständige Rekonstruktion der Tatnacht ist nicht möglich, auch weil die Be­am­t:in­nen ihre Bodycam nicht eingeschaltet hatten. In Niedersachsen entscheiden die Po­li­zis­t:in­nen selbst, wann die Kamera läuft.

Anstatt Selbstkritik entschied sich die Polizei Oldenburg nach Lorenz’ Tod für Gegenwehr. Sie ermittelte gegen den Getöteten, obwohl die Strafprozessordnung dies verbietet. Die Polizei behauptet außerdem zunächst, es gebe keine Zeug:innen. Erst als Angehörige und Freun­d:in­nen selbst nach Zeu­g:in­nen suchten und sie der Polizei vermittelten, wurden sie berücksichtigt, berichtet Mailitafi. Vorwürfe von institutionellem Rassismus bei der Polizei weist Innenministerin Daniela Behrens (SPD) zurück und bezeichnet die Debatte gegenüber der Nordwest Zeitung im Juli 2025 als „befremdlich“.

Ausgerechnet die Polizei Delmenhorst führt nun die Ermittlungen im Fall Lorenz – jene Behörde, gegen die 2021 die Polizei Oldenburg im Fall Qosay K. ermittelte. Am Abend des 5. März wurde der 19-Jährige unter Einsatz von Pfefferspray und Schlägen von Delmenhorster Polizisten inhaftiert. In Gewahrsam brach er zusammen. Hilfe bekam er keine. Einen Tag später starb er im Krankenhaus. Die Ermittlungen wurden noch im selben Jahr eingestellt. Mailitafi und die Initiative fordern deshalb unabhängige Ermittlungs- und Beschwerdestellen außerhalb polizeilicher Strukturen.

Racial Profiling müsse aufhören

Lorenz ist kein Einzelfall tödlicher Polizeigewalt. Zwar gibt es in Deutschland keine offizielle Statistik zu Todesfällen durch staatliche Gewalt. Doch die Initiative „Death in Custody“ trägt sie seit 1990 mithilfe von unabhängigen Dokumentationsstellen zusammen. Die Liste ist lang, sie zählt 281 Todesfälle von rassismusbetroffenen Menschen in Gewahrsam oder durch Polizeischüsse. Darunter Nelson, 15 Jahre alt, der am 1. August 2025 in der JVA Ottweiler starb. Ferhat Mayouf, der am 23. Juli 2020 in seiner Zelle einer Rauchgasvergiftung erlag.

Mouhamed Lamine Dramé, der am 8. August 2022 in Dortmund durch Polizeischüsse getötet wurde. Ibrahim Barry, der am 6. Januar 2024 in Mülheim an der Ruhr an den Folgen eines gewaltsamen Angriffs der Polizei starb. Amin Farah, der am 02. August 2022 von der Polizei in Frankfurt a.M erschossen wurde. Mohamed E., der am 15 April 2025 in Polizeigewahrsam in Dachau zusammenbrach und später starb.

Die Forderungen der Initiative „Gerechtigkeit für Lorenz“ sind nicht neu, aber eindeutig: Struktureller Rassismus muss anerkannt und benannt werden. Racial Profiling muss aufhören. Unabhängige Beschwerdestellen müssen eingerichtet werden und die Polizei muss antirassistische Arbeit als ihre Pflicht begreifen. Und Po­li­zis­t:in­nen müssen endlich dazu verpflichtet werden, ihre Bodycam anzuschalten.

  • informationsspiegel

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