Schwangerschaftsabbrüche in Flensburg: Mit dem Taxi zur Abtreibung

W egen der Fusion eines evangelischen und eines katholischen Krankenhausträgers wird es ab 2026 nicht mehr möglich sein, in Flensburg Schwangerschaftsabbrüche in einer Klinik vornehmen zu lassen. Die 100.000-Einwohner:innen-Stadt will deshalb Fahrten zu Kliniken auswärts bezahlen.

Das ist ein Ergebnis eines jetzt nach sechs Jahren abgeschlossenen Beratungsprozesses. Das zweite: Ehrenamtliche „Abortion Buddies“ sollen die Schwangeren unterstützen. Denn vor die medizinische Leistung hat der Gesetzgeber bekanntlich diverse Hürden gestellt: Der Abbruch muss vor der 14. Schwangerschaftswoche nach Beratung stattfinden, nach der eine dreitägige „Bedenkfrist“ einzuhalten ist. Ansonsten würde man wegen einer Straftat verfolgt, die mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden kann.

Weil es in einigen Regionen in Deutschland noch nie und in anderen immer weniger Ärz­t:in­nen gibt, die bereit sind, eine derart kriminalisierte Tätigkeit auszuüben, kommt die Schwierigkeit hinzu, jemand zu finden, der einer Person in dieser Notlage hilft. Dabei ist die Situation in Flensburg im Vergleich mit katholisch geprägten Regionen im Süden und Westen der Republik geradezu rosig: Es gibt mehrere Praxen, die den medikamentösen Abbruch bis zum Ende der neunten Schwangerschaftswoche anbieten sowie eine, die eine Schwangerschaft chirurgisch abbricht. Nur in einer Klinik wird es keine Behandlung nach Beratungsregelung mehr geben, was in Einzelfällen medizinisch notwendig sein kann.

Einen Shuttle-Service hatte vor vier Jahren auch ein Paar aus einem Bremer Vorort mit ihrem Privatwagen eingerichtet, um Frauen aus Bremerhaven – knapp 120.000 Ein­woh­ne­r:in­nen – ins 65 Kilometer entfernte Bremen zu fahren. Auch in anderen Orten hatte sich wie jetzt in Flensburg aufgrund von Fusionen oder Übernahmen katholischer oder evangelischer Träger diese schwangerenspezifische Gesundheitsfürsorge verschlechtert. Und dann gibt es eben die Regionen, aus denen Menschen immer schon lange Wege auf sich nehmen mussten, wenn sie eine Schwangerschaft abbrechen wollten.

Feiste Lüge

Verantwortlich dafür sind FDP und CDU, die beharrlich mit einer feisten Lüge die Zustimmung zu einer Gesetzesänderung verweigern. Sie behaupten, der Abtreibungsparagraf 218 schütze „das ungeborene Leben“, so wie es das Grundgesetz vorschreibe. Letzteres bezweifeln renommierte Ju­ris­t:in­nen und ersteres nachgewiesen haben die Kriminalisierungsbefürworter noch nie. Stattdessen spricht einiges dafür, dass eine Frau, die eine Schwangerschaft abbrechen will, dafür ihren Tod in Kauf nimmt, wie in Deutschland bis in die 70er Jahre hinein geschehen und heute in Staaten mit komplettem Abtreibungsverbot. Und würde das deutsche Gesetz seinen „Schutzauftrag“ erfüllen, hätte die Quote pro 10.000 Frauen in den vergangenen vier Jahren nicht ansteigen dürfen.

So weit, so würdelos. Hoffnung macht, dass über das Thema überhaupt diskutiert wird und das anhand wissenschaftlich validierter Fakten wie der Elsa-Studie, die die Versorgungslage untersuchte. Dank gebührt dafür der Gießener Ärztin Kristina Hänel, die 2017 ihren Kampf gegen das Informationsverbot öffentlich gemacht hatte, und später ihren Mit­strei­te­r:in­nen und Unterstützer:innen.

Die Fakten beeinflussen die öffentliche Meinung: Es sei falsch, dass ein Abbruch auch nach Beratung rechtswidrig ist, sagten 80,2 Prozent der Befragten einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des Bundesfamilienministeriums. Gründe für eine Legalisierung lassen sich in der aktuellen Apotheken-Umschau nachlesen.

  • informationsspiegel

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