SPD-Papier zu wehrhafter Demokratie: „Rundumschlag“ gegen rechts

Eigentlich will die SPD die AfD verbieten. Aber solange es nicht einmal ein Verbotsverfahren gibt, haben die Sozialdemokraten viele Ideen, wie Demokratie und Rechtsstaat vor autoritärer Destruktion geschützt werden können. Viele davon haben sie in einem Grundsatzpapier zu wehrhafter Demokratie zusammengefasst, das die Fraktion am Mittwoch im Bundestag vorstellte.

Aber auch beim AfD-Verbot lässt die SPD nicht locker. Die CDU/CSU hat zwar wiederholt erklärt, dass sie ein Verbot für den falschen Weg hält, doch die SPD hofft jetzt eher auf den Bundesrat, der neben Bundestag und Bundesregierung auch ein Verbot beantragen kann. Die CDU-Ministerpräsidenten Hendrik Wüst (NRW) und Daniel Günther (Schleswig-Holstein) seien jedenfalls gesprächsbereit. So fehlt zu einer Mehrheit in der Länderkammer nicht mehr viel.

Zunächst aber soll „bis Ende des Jahres“ eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet werden, die das Material sichtet, so SPD-Fraktionsvize Sonja Eichwede. Wenn das Material ausreiche, müsse beim Bundesverfassungsgericht ein Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD gestellt werden, folgert Eichwede, „das ist dann eine politische Pflicht“.

Das 19-seitige Papier „Wehrhafte Demokratie – Unseren Rechtsstaat gegen autoritäre Angriff wappnen“ wurde von der Fraktion monatelang erarbeitet und mit rund 40 Organisationen und Ex­per­t:in­nen diskutiert. Am kommenden Dienstag soll es in der Fraktion beschlossen werden, die Mehrheit gilt als sicher. „Das ist ein großer Rundumschlag“, sagte Carmen Wegge, die rechtspolitische Sprecherin der SPD, mit gewissem Stolz.

Schutz vor Obstruktion

So soll das Bundesverfassungsgericht weiter vor Obstruktion geschützt werden. Änderungen am Gesetz über das Verfassungsgericht sollen vom Bundestag künftig nur noch mit Zustimmung des Bundesrats beschlossen werden können. So könnte zum Beispiel verhindert werden, dass eine künftige autoritäre Bundestagsmehrheit einfach die Altersgrenze der Verfassungsrichter absenkt, sodass auf einen Schlag viele Richterposten neu gewählt werden müssten.

Ende 2024 war bereits das Grundgesetz geändert worden, damit die AfD mit einer Sperrminorität nicht Verfassungsrichterwahlen blockieren kann. Kommt im Bundestag keine Wahl mit Zweidrittelmehrheit zustande, kann jetzt der Bundesrat wählen, und umgekehrt. Zum Schutz der Landesverfassungsgerichte planen viele Landtage ähnliche Ersatzwahlmechanismen. Doch dort, wo die AfD bereits mehr als ein Drittel der Landtagssitze innehat, sind auch Verfassungsänderungen ohne die AfD nicht mehr möglich.

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Bei Funktionsunfähigkeit eines Landesverfassungsgerichts soll das Bundesverfassungsgericht einspringen können

Für solche Fälle schlägt die SPD-Fraktion nun eine Änderung von Artikel 99 Grundgesetz vor. Bei nachgewiesener Funktionsunfähigkeit eines Landesverfassungsgerichts soll dessen Arbeit zeitweise vom Bundesverfassungsgericht mitübernommen werden.

Nach EU-Vorbild sollen finanzielle Sanktionen für Bundesländer eingeführt werden, die sich nicht an rechtsstaatliche Standards halten, fordert die SPD. So sollen zum Beispiel Fördergelder des Bundes zurückgehalten werden können. Mit dem Vorschlag von CDU/CSU-Politikern, Berlin beim Landesfinanzausgleich zu sanktionieren, wenn eine Linksregierung dort Antisemitismus propagiere, habe der SPD-Vorschlag aber nichts zu tun, betonte Wegge, beim SPD-Vorschlag gehe es schließlich nicht um den Finanzausgleich. Der SPD-Innenpolitiker Sebastian Fiedler ergänzte: „Es ist ein massiver Unterschied, ob man gegen eine mögliche AfD-Alleinregierung in Sachsen-Anhalt vorgeht oder gegen eine Regierung in Berlin, bei der die Linke nur ein Player von mehreren ist.“

Wie bei allen anderen Vorschlägen – vom Schutz der Bundesbank bis zum Ausbildungsverbot für extremistische Rechtsreferendare – kann die SPD nichts allein umsetzen. Sie ist immer darauf angewiesen, sich mit dem Koalitionspartner CDU/CSU zu einigen. Bei Vorschlägen, die die Länder betreffen, kann der Bund teilweise gar nichts regeln, sondern nur Anregungen geben.

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