Syrischer Foltergeneral vor Gericht: Späte Gerechtigkeit

Khalid Mohsen al-Halabi ist der ranghöchste ehemalige Vertreter des syrischen Regimes, der jemals in Europa festgenommen wurde. Am Montag stand er vor Gericht in Wien.

Er leitete zwischen 2009 und 2013 die Geheimdienstabteilung 335 in Raqqa. Als der IS (Islamische Staat) die Stadt einnahm, floh der General nach Frankreich und suchte dort Asyl. Doch Frankreich wollte den Foltergeneral nicht.

Al-Halabi soll allerdings als Doppelagent für Israel gearbeitet haben. 2015 bat der Mossad den Verfassungsschutz in Österreich, al-Halabi aus Frankreich zu holen – angeblich, damit die Israelis ihn verhören könnten. Korrupte österreichische Geheimdienstagenten und Beamte des Bundesasylamts verhalfen dem syrischen General zu Unrecht zu Asyl.

Der Mossad hatte versichert, al-Halabi sei kein Kriegsverbrecher. Doch Organisationen sammelten ab 2016 Beweise gegen den General. Diese waren so stichfest, dass sie ihn vor Gericht brachten. Mitangeklagt in dem Prozess war auch ein Kriminalpolizist.

„Die Angst verschwand mit dem Prozess“

„Die Angst, die uns jahrelang eingeflößt wurde, verschwand mit dem Prozess – ersetzt durch die Autorität der Gerechtigkeit“, sagt ein Betroffener der Verbrechen und Nebenkläger im Verfahren. „Vor Gericht hatte ich das Gefühl, nicht nur für mich selbst zu sprechen, sondern die Stimmen aller Verschwundenen und aller Opfer zu tragen, die in den Zellen der Sicherheitsabteilung zu Tode gefoltert wurden.“

Al-Halabi war Leiter eines der brutalen Gefängnisse des Geheimdienstes. Mehrere Opfer schilderten die Folter vor Gericht. Gefangene wurden mit Elektroschocks im Genitalbereich gefoltert, mit Kabeln und Kunststoffrohren geschlagen, ins Gesicht getreten und auf ein Holzbrett geschnallt, das am Scharnier zusammengeklappt wurde. Überlebende berichteten auch von Vergewaltigungen.

„Meinem Verfolger gegenüberzustehen, war ein Sieg für die Würde der Opfer und eine eindringliche Erinnerung daran, dass die Straflosigkeit bröckelt“, so der Nebenkläger. „Gerechtigkeit mag spät kommen, doch sie kommt.“

Al-Halabi wurde wegen Folter, schwerer Körperverletzung und geschlechtlicher Nötigung zu acht Jahren Haft verurteilt. Auch der mitangeklagte Ex-Kriminalpolizist muss acht Jahre ins Gefängnis.

Es war der erste Prozess in Österreich zu Verbrechen des Assad-Regimes in Syrien. Syrien ist nicht Vertragsstaat des Internationalen Strafgerichtshofs. Ein UN-Sondertribunal zu syrischen Kriegsverbrechen hat Russlands durch sein Veto blockiert. Das Weltrechtsprinzip macht es möglich, dass die schweren Verbrechen vor nationale Gerichte kommen. Ähnliche Fälle wurden in Deutschland, Frankreich und Schweden verhandelt.

Gerichtsverfahren auch in Syrien

„Das internationale Strafrecht kann die Welt nicht heilen – aber es ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Aufarbeitung von schweren Menschenrechtsverbrechen wie denen des syrischen Regimes“, sagt Wolfgang Kaleck, Generalsekretär des European Center for Constitutional Rights, das den Nebenkläger unterstützt hat. Die Bedeutung solcher Prozesse für Überlebende von Folter, deren Aussagen erstmals vor Gericht gehört und dokumentiert werden, für ihre Familien und für die syrische Gesellschaft könne „kaum überschätzt werden“, so Kaleck.

Lange war es in Syrien selbst unmöglich, die Verbrechen des Regimes vor Gericht zu bringen. Nach dem Sturz des Assad-Regimes haben die neuen Machthaber in Damaskus Aufklärung versprochen. Während weiter Gewalttaten gegen vor allem Kurd*innen, Drus*­in­nen und Ala­wi­t*in­nen in Syrien begangen werden, stehen zumindest einige Verantwortliche des alten Regimes in diesen Tagen in Damaskus vor Gericht. Darunter Wassim al-Assad, Cousin von Baschar al-Assad, wegen Korruption, Drogengeschäften und Folter.

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