Tarifverträge mit dem Bund: Faire Bauaufträge, außer für Kasernen

Berlin taz | Bauarbeiter, die Gebäude für die Bundesregierung hochziehen, sollen künftig grundsätzlich Tariflohn erhalten. Für Beschäftigte von Privatfirmen, die Lebensmittel an Kantinen des Bundes liefern, gilt das Gleiche. Bisher wurden in diesem Bereich auch untertarifliche Niedriglöhne toleriert.

Die neuen Regeln soll der Bund bald für die eigenen Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge anwenden, die einen Nettowert von mindestens 50.000 Euro haben. So steht es im Entwurf des Bundestarif­treuegesetzes, den Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) und Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) am Dienstag zur Abstimmung an die anderen Ministerien geschickt haben.

Die Pflicht zum Tariflohn gilt dann für die Unternehmen, die die Aufträge selbst ausführen, aber auch für deren Subunternehmer. Auf Vorschlag der Tarifpartner – Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände – wird der Bund den jeweils anwendbaren Tarifvertrag festlegen. Das betrifft nicht nur die Bezahlung, sondern auch Arbeits- und Urlaubszeiten. Eine Prüfstelle bei der Rentenversicherung soll kontrollieren, ob die Firmen die Bestimmungen einhalten. Tun sie es nicht, müssen sie Vertragsstrafen zahlen und damit rechnen, von weiteren Aufträgen ausgeschlossen zu werden.

Tarifverträge gingen seit den 90er Jahren zurück

„Lohn-Dumping mit Steuergeld schieben wir einen Riegel vor“, erklärte Arbeitsministerin Bas zur Begründung. Dabei gibt es aber bis 2032 mindestens eine Ausnahme: die Bundeswehr. Firmen, die beispielsweise Kasernen bauen oder Drohnen liefern, dürfen weiterhin auch untertariflich entlohnen. Offizielles Gegenargument: Das komme in diesem Bereich kaum vor.

Die Tariftreue beim Bund haben Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart – auf Wunsch der Sozialdemokraten. Vor ungefähr einem Jahr scheiterte es am Widerstand der FDP in der Ampelregierung. Die Union konnte sich in anderen Punkten durchsetzen, etwa bei der Abschaffung der täglichen Höchstarbeitszeit.

Der Hintergrund der politischen Pflicht zum Tariflohn: Gewerkschaften werden tendenziell schwächer. Die Verträge, die sie aushandeln, gelten für immer weniger Beschäftigte. Das Arbeitsministerium verweist auf Zahlen der gewerkschaftlichen Hans-Böckler-Stiftung und der Bundesagentur für Arbeit: 1998 kamen noch 73 Prozent der Arbeitenden in den Genuss eines Tarifvertrages, 2023 waren es nur 49 Prozent.

Wenn nun der Bund bei seinen Aufträgen tarifliche Regeln verlangt, kommen Billigfirmen nicht mehr zum Zuge. Unternehmen, die ihre Leute gut bezahlen, haben bessere Chancen bei der Auftragsvergabe. Das verhindert, dass sich noch mehr Betriebe aus den Tarifverträgen verabschieden, hofft die SPD. Tarifverträge würden sogar gestärkt, weil Firmen dazu neigten, allen ihren Beschäftigten die höheren Löhne zu zahlen und nicht nur denen, die gerade einen Auftrag für die Bundes­regierung erledigen.

Arbeitgeberverband redet von „Etikettenschwindel“

Für den Staat werden die besseren Arbeitsbedingungen allerdings teurer – andererseits nimmt er dann auch mehr Steuern ein. Die Sozialversicherungen können ebenfalls mit höheren Einnahmen rechnen. Einige Bundesländer haben bereits ähnliche Regelungen zur Tariftreue beschlossen.

Wie schon zu Ampel-Zeiten lehnt der Arbeitgeberverband (BDA) das Vorhaben ab. „Der Entwurf des sogenannten Bundestariftreuegesetzes ist ein Etikettenschwindel“, sagte BDA-Geschäftsführer Steffen Kampeter. „Mit echter Tariftreue hat das nichts zu tun – denn Treue setzt Freiwilligkeit voraus, nicht staatlichen Zwang.“

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