Umgang mit Alttextilien: Die Kosten alter Jeans und Pullis

Modemarken und Händler sollen für die Sammlung und Entsorgung alter Textilien bezahlen, diese aber nicht selbst organisieren. Das fordert ein Rechtsgutachten des Verbands Kommunaler Unternehmen (VKU), das am Dienstag in Berlin veröffentlicht wird. In Deutschland dürfe die Abfallrahmenrichtlinie die bestehenden, bewährten Strukturen nicht ersetzen, sondern müsse sie weiterentwickeln, so der VKU.

Diese Forderung erhebt der Verband, weil derzeit die europäische Abfallrahmenrichtlinie in deutsches Recht übersetzt wird. Darin wird geregelt, wer künftig alte T-Shirts, Jeans und Gardinen einsammeln, sortieren, wiederverkaufen oder recyceln darf oder muss – und woher das Geld kommt, das dafür nötig ist. Zu den neuen Vorschriften kommt, dass die eingespielten Verwertungsketten der Alttextilbranche in Deutschland nicht mehr funktionieren.

Bis vor einem Jahr ließ sich mit Alttextilien Geld verdienen, rund 450 bis 600 Euro bekamen Sammler pro Tonne von Abnehmern, die die Ware entweder für Second-Hand-Märkte nach Osteuropa oder Afrika verkauften oder zu Putzlappen oder Dämmmaterial verarbeiteten. Heute zahlen Sammler bisweilen 120 Euro dazu, um eine Tonne alter Textilien loszuwerden. Zukünftig sollen Hersteller und Händler für die Entsorgung zahlen. Uwe Mazura, Hauptgeschäftsführer des Branchenverbandes textil+mode, mahnte schon einmal an, die Hersteller dürften in dem neuen System „nicht nur als Zahlstelle auftreten.“

Das Branchenmagazin Euwid zitierte vergangene Woche einen „langjährigen Marktteilnehmer“ mit den Worten, das nun zu Ende gehende Jahr sei für die Alttextilbrache „eine einzige Katastrophe“ gewesen. Die Gründe sind vielfältig: Die Menge alter Textilien wächst, zugleich nimmt ihre Qualität ab. Diese Entwicklung und die anhaltende Dauer der Krisen und Kriege in einigen früheren Exportmärkten sowie die Sättigung der Märkte in Afrika mit Billigimporten aus China brächten die Strukturen in Deutschland derzeit in eine schwierige Lage, heißt es im Gutachten des VKU.

Vorbild Elektroschrott

Also schaut die Branche den Zahlungen der Hersteller entgegen. Vorbild für die neuen Strukturen könnte die Rücknahme von Elektroschrott sein. Ver­brau­che­r:in­nen können ihre alten Geräte sowohl bei Herstellern oder Händlern, also auch bei den kommunalen Wertstoffhöfen, abgeben. Die Hersteller zahlen für die Kosten der Entsorgung. Die Kommunalen Betriebe verweisen darauf, dass hier häufig Ar­beit­neh­me­r:in­nen Beschäftigung finden, die es auf dem ersten Arbeitsmarkt bisweilen schwer haben.

Auf diese soziale Funktion der Alttextil-Märkte verweist auch Thomas Ahlmann vom Dachverband Fairwertung, der karitative Organisationen der Branche vertritt. Die bisherigen Strukturen – etwa Sammelcontainer im öffentlichen Raum von den Maltesern oder anderen Organisationen, Sozialkaufhäuser wie die von Caritas oder Diakonie – müssten unbedingt erhalten bleiben, fordert Ahlmann. „Außerdem brauchen wir lokale Wiederverwendungsquoten“, sagt er, „etwa müssten fünf bis zehn Prozent der eingesammelten Textilien in Deutschland als Secondhand-Bekleidung angeboten werden“.

Thomas Fischer vom Entsorgungsverband bvse hingegen besteht darauf, dass kein Akteur benachteiligt werden dürfe – ob er privat, karitativ oder kommunal organisiert sei. Schließlich werde sich keine Kommune eine Recyclinganlage zur Faserverwertung auf den Wertstoffhof stellen. „Die Verwertung von Alttextilien wird auch künftig auf Privatunternehmen angewiesen sein“, so Fischer.

In einem sind sich die unterschiedlichen Akteure aber einig: Die Probleme, die der Trend zu Ultra-Fast-Fashion verursacht, lassen sich mit einer Neuordnung der Entsorgungsstrukturen nicht lösen.

  • informationsspiegel

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