US-Angriff auf Venezuela: Recht eindeutig

Ist die rechtliche Einordnung des US-Einsatzes in Venezuela wirklich „komplex“, wie Bundeskanzler Friedrich Merz behauptete?

Nein, der US-Einsatz ist eindeutig völkerrechtswidrig. Die UN-Charta verbietet grundsätzlich den Einsatz von Gewalt gegenüber anderen Staaten. Es lag hierfür auch kein Rechtfertigungsgrund vor. Venezuela griff die USA nicht an, und der UN-Sicherheitsrat legitmierte den Angriff nicht.

Auch die US-Anklage gegen Venezuelas Präsident Nicolas Maduro wegen Drogenhandels und anderer Vergehen rechtfertigt den militärischen Angriff und seine Entführung nicht. Das Völkerrecht verbietet es, in fremde Staaten einzudringen, um Straftäter festzunehmen – selbst wenn andere Wege aussichtslos erscheinen.

Ebenso wenig rechtfertigt die Verstaatlichung von US-Anteilen an venezolanischen Ölanlagen ab 2007 den Einmarsch. Dass Venezuela die von Schiedsgerichten zugesprochenen Entschädigungen größtenteils nicht gezahlt hat, ändert daran nichts.

Welche Rolle spielt es völkerrechtlich, dass Maduro wahrscheinlich die letzten Wahlen zu seinen Gunsten fälschte?

Die venezolanische Wahlbehörde erklärte, Maduro habe die Präsidentschaftswahl im Juli 2024 mit 51 Prozent gewonnen. Die Opposition legte jedoch Protokolle aus den meisten Wahllokalen vor, die einen klaren Sieg der Opposition belegen sollen. Deshalb erkennen die EU und die USA Maduro nicht als rechtmäßigen Präsidenten an.

Doch das Gewaltverbot gilt auch gegenüber undemokratischen oder demokratisch zweifelhaften Staaten. Und auch ein Wahlfälscher darf nicht entführt werden.

Maduros Überstellung vor ein US-Gericht verstößt zudem gegen die völkerrechtliche Immunität von Staatsoberhäuptern. Auch hier kann es nicht auf den Vorwurf der Wahlfälschung ankommen, weil das Völkerrecht im Interesse der Stabilität internationaler Beziehungen nicht nur demokratische Staatsoberhäupter schützt.

Welche Konsequenzen hat der Völkerrechtsbruch der USA?

Der UN-Sicherheitsrat könnte Sanktionen gegen die USA verhängen. Das wird jedoch nicht geschehen, da die USA dort ein Vetorecht besitzen.

Auch 1989, als die USA unter Präsident George Bush senior in Panama intervenierten, um Diktator Manuel Noriega festzunehmen, verhinderte ein Veto von USA, Frankreich und Großbritannien eine Verurteilung durch den Sicherheitsrat.

Eine Strafverfolgung von Donald Trump und beteiligten US-Militärs oder Regierungsmitgliedern vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) ist ausgeschlossen, da die USA den Vertrag des IStGH nicht ratifiziert haben.

Können die USA nun Venezuela „regieren“, wie Trump ankündigte?

Nein, faktisch ist das unmöglich. Die venezolanische Regierung ist noch im Amt und übt die Staatsgewalt aus. Um das Land zu regieren, müssten die USA es besetzen und eine US-kontrollierte Regierung einsetzen, was ebenfalls völkerrechtswidrig wäre.

Vermutlich setzt Trump nur darauf, dass die venezolanische Regierung künftig seine Wünsche umsetzt, um weitere Militärschläge und Entführungen zu vermeiden.

Wie können Russland oder China auf die US-Intervention reagieren?

Die venezolanische Regierung unter Interimspräsidentin Delcy Rodríguez darf sich völkerrechtlich gegen weitere US-Angriffe verteidigen. Sie kann auch andere Staaten wie Russland und China um Unterstützung bitten, die Venezuela bisher beigestanden haben. Eine solche Hilfe wäre legal.

Ob Russland und China einem Hilferuf folgen, bleibt jedoch fraglich. Sie dürften sich wohl eher über die weitere Aushöhlung des Völkerrechts freuen. Wenn Bundeskanzler Friedrich Merz die US-Intervention in Venezuela nicht als völkerrechtswidrig verurteilt, verliert er die Glaubwürdigkeit, Russland und China zu kritisieren.

  • informationsspiegel

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