Vergewaltigungen in Frankreich: Höchststrafe gefordert – was denn sonst?

Paris taz | Die 72-jährige Gisèle Pelicot ist laut den französischen Medien zu einer „Ikone“ des Kampfs gegen sexuelle Gewalt geworden. Als Opfer von vermutlich mehr als 200 Vergewaltigungen hat sie öffentliche Verhandlungen verlangt, damit die Welt nicht länger die Augen vor den Verbrechen in einer Ehe verschließen kann.

„Die Scham muss die Seite wechseln“, hat Pelicot mit Erfolg gewünscht. Nicht das Opfer müsse sich schämen, es ist an den Tätern, ihre Schuld einzugestehen. Bis zu diesem Prozess hatte die Öffentlichkeit – nicht nur in Frankreich – das Phänomen der Vergewaltigungen unter Drogen verdrängt oder unterschätzt.

Ihr Mann Dominique, ein vermeintlicher Mustergatte, hatte sie über Jahre mit Medikamenten betäubt und so sexuell missbraucht, aber sie auch vielen übers Internet kontaktierten Männern zur Vergewaltigung überlassen und dies gefilmt.

50 von ihnen konnten identifiziert werden, sie sitzen seit September neben Pelicot auf der Anklagebank. Am Montag erfolgten die ersten Strafanträge der Kläger, danach erhält die Verteidigung das Wort, das Urteil wird kurz vor Weihnachten erwartet.

Die Forderung der Staatsanwaltschaft überrascht nicht

Dass Staatsanwalt Jean-François Mayet vor dem Gericht in Avignon gegen Dominique Pelicot 20 Jahre Haft gefordert hat, war keine Überraschung. Das ist nach französischem Gesetz das Maximum, das die öffentlichen Kläger gegen den Hauptangeklagten in diesem außergewöhnlichen Vergewaltigungsprozess beantragen konnte.

Pelicot hatte sich selber als „Vergewaltiger“ bezeichnet und schon beim Prozessbeginn im September sowohl seine Schuld wie das Ausmaß seiner kriminellen Perversität gestanden: „Ich bin schuldig für alles, was ich getan habe. (…) Ich habe alles vermasselt, alles verloren. Ich muss dafür bezahlen.“ Diese nach Reue klingenden Worte sind für die Anklage aber kein Grund, ihm jetzt irgendwelche mildernden Umstände zu gewähren.

Die Höchststrafe also. Wäre etwas anderes überhaupt denkbar, dazu ausgerechnet an diesem 25. November, dem weltweiten Tag des Kampfs gegen Gewalt gegen Frauen? Die zweite Vertreterin der öffentlichen Anklage, Staatsanwältin Laure Chabaud, antwortete im Voraus auf mögliche Einwände: „20 Jahre, das ist einerseits viel, weil es ungeachtet des Alters 20 Jahre eines Lebens sind. Es ist zugleich viel und zu wenig. Zu wenig angesichts der begangenen und wiederholt begangenen schweren Verbrechen.“

Dasselbe trifft für die Mitangeklagten zu, die ebenfalls mit langen Haftstrafen rechnen müssen. Chabaud machte klar: „Im Jahr 2024 kann niemand mehr sagen: ‚Sie hat nichts gesagt, also war sie einverstanden.‘“ Keiner der 51 Angeklagten habe die „fehlende Zustimmung“ des Opfers übersehen können.

Keine Sicherheitsverwahrung beantragt

Erstaunen könnte hingegen, dass die Staatsanwaltschaft in ihrem Strafantrag nicht auch eine für schwere Verbrechen als Schutz der Gesellschaft vorgesehene Sicherheitsverwahrung von bis zu drei Dritteln der Haftstrafe verlangt. Dem Gericht steht es jedoch völlig frei, gegen Pelicot – und auch gegen einige seiner insgesamt 50 Mit­angeklagten zusätzlich zur Gefängnisstrafe eine solche Maßnahme anzuordnen.

Neben dem Gerichtsurteil soll dieser Prozess aber auch Folgen haben. Die Regierung hat unter dem Druck dieses Falls angeordnet, das in Zukunft Opfer gleich nach der Untersuchung in einem von fast 400 Krankenhäusern Klage gegen ihre Angreifer einreichen können, was gerade im Fall von Betäubung wichtig erscheint.

Derzeit reichen in Frankreich nur etwa 6 Prozent der Opfer sexueller Aggressionen Klage ein und 86 Prozent der Verfahren werden ohne weitere Untersuchung eingestellt.

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