Verwaltungsrichter unter Troll-Verdacht: Rücktritt nach taz-Recherche

Der Präsident des Verwaltungsgerichtes Osnabrück, Gert Armin Neuhäuser, ist von seinem Amt als Vorsitzender des Verbandes der niedersächsischen Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen (VNVR) zurückgetreten. Er macht dafür eine „politische Kampagne“ der taz verantwortlich.

Den Rücktritt will er nicht als Schuldeingeständnis verstanden wissen, ihm sei vielmehr daran gelegen, dass die wichtige Arbeit des Verbandes nicht durch Debatten über seine Person beschädigt wird, erklärte er seinen Vorstandskolleginnen.

Die taz hatte darüber berichtet, dass Neuhäuser möglicherweise mit dem Instagram-Account „profdrcn“ (früher: profdrgan) in Verbindung steht, mit dem immer wieder herabsetzende Kommentare vor allem über Frauen und queere Personen gepostet wurden. Da wird die österreichische Musikerin Schwesta Ebra als „presswurst“ beschimpft, zu einem Musiker, der für ein lesbisch-schwules Stadtfest in Berlin, das „Motzstraßenfest“, wirbt, lautet der Kommentar: „Kotzstrassenfest“. Es gibt eine Reihe von Indizien, die darauf hindeuten, dass diese Posts von Neuhäuser stammen könnten.

Neuhäuser will sich zu diesen Instagram-Beiträgen nicht äußern. Ein Teil der kritisierten Äußerungen war nach der taz-Anfrage verschwunden. Der Richter lässt nur noch seinen Anwalt sprechen. Und der betont gegenüber verschiedenen Medien vor allem, dass die Enthüllungen politisch motiviert seien.

Entsetzen über Kommentare

Unter Neuhäusers Vorsitz hatte das Verwaltungsgericht Osnabrück im Januar 2025 entschieden, dass ein Polizist, der an rechten Chatgruppen beteiligt war, nicht aus dem Dienst zu entfernen, sondern lediglich zurückzustufen sei.

Gegen die Verdachtsberichterstattung der taz wolle er sich juristisch zur Wehr setzen, ließ Neuhäuser verlauten. Auch beim Presserat hat er eine Beschwerde eingereicht.

Welche beruflichen Konsequenzen diese Affäre haben wird, ist noch nicht abzusehen. Sowohl das Justizministerium als auch die Universität Hannover, wo Neuhäuser als Honorarprofessor lehrt, äußerten sich entsetzt über die Hasskommentare an sich. Allerdings teilten beide Institutionen auch mit, dass eine mögliche Urheberschaft Neuhäusers in ihren Augen gegenwärtig noch nicht sicher genug nachgewiesen sei.

Staatsanwaltschaft prüft Strafbarkeit

Für Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) ist die Causa auch deshalb heikel, weil sie dem Thema Hasskommentare im Internet und Schutz von Frauen vor unerwünschten Bildaufnahmen, verbaler Belästigung und Gewalt in ihrer Amtszeit bisher viel Raum gegeben hat.

Bis zum Dienstag hatte Neuhäuser Zeit, eine Stellungnahme beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg abzugeben, das disziplinarrechtlich zuständig ist. Diese wird dort nun noch geprüft, um zu entscheiden, ob überhaupt ein dienstrechtlich relevantes Fehlverhalten vorliegt.

Davon unabhängig muss die zuständige Staatsanwaltschaft in Göttingen prüfen, ob die Äußerung die Grenze zur Strafbarkeit überschreiten. Wenn es dabei um persönliche Beleidigungen geht, setzt das allerdings in der Regel einen Strafantrag voraus. Nur in schwerwiegenderen Fällen, bei sogenannten verhetzenden Beleidigungen, kann so etwas zum Offizialdelikt werden.

„Ein derart frauenverachtendes Weltbild widerspricht den Grundwerten der Justiz“, sagt die rechtspolitische Sprecherin der Grünen im niedersächsischen Landtag, Evrim Camuz. Um das Ansehen der Justiz nicht weiter zu gefährden, sei jetzt eine zügige Aufklärung nötig – im Interesse des Verdächtigten genauso wie der Öffentlichkeit und vor allem der Studierenden, die ihm im Examen begegnen. Sie wünsche sich allerdings auch, dass man hier eine unaufgeregte Sachverhaltsaufklärung erst einmal abwarte – denn das Vertrauen in den Rechtsstaat wiege am Ende doch schwerer als eine Schlagzeile.

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