Bürgerrechtlerin zu Israels Todesstrafe: „Parteien haben Angst, sich gegen das Gesetz zu stellen“

taz: Während Israel gemeinsam mit den USA Krieg im Iran führt und Israelis mehrfach täglich in den Luftschutzbunker laufen, will die israelische Regierung die Todesstrafe wieder einführen. Ein skurriler Moment dafür, oder nicht?

Debbie Gild-Hayo: Wir haben es mit einer Regierung zu tun, bei der die eigenen Interessen Vorrang vor allem anderen haben. In der Knesset gibt es einen Ausschuss für nationale Sicherheit. Im vergangenen Monat, seit Beginn des Krieges, hat sich dieser Ausschuss nicht ein einziges Mal getroffen, um Belange des Krieges zu besprechen: Brauchen Polizei und Feuerwehr etwas, wie steht es um die Schutzräume? Nichts. 99 Prozent drehten sich darum, dieses Gesetz unter Dach und Fach zu bringen.

taz: Das erste und letzte Mal wurde in Israel im Jahr 1962 jemand hingerichtet: der Nazi-Verbrecher Adolf Eichmann. Die Todesstrafe war seitdem weiterhin im Gesetz verankert, aber wurde in der Praxis nicht angewandt. Wieso wollen die Rechtsextremen in der Regierung es ausgerechnet jetzt wiederbeleben?

Gild-Hayo: Das Gesetz war in den letzten sechs Monaten eine große Kampagne für Itamar Ben Gvirs Partei Jüdische Stärke, besonders in Hinblick auf die Wahlen im Herbst. Aber die Todesstrafe für Araber war schon Ben Gvirs Steckenpferd, bevor er bei den letzten Wahlen antrat. Die israelische Regierung muss den Haushalt bis Ende dieses Monats verabschieden – und der war Ben Gvirs Hebel. Seine Partei drohte damit, den Haushalt zu blockieren, wenn das Gesetz nicht durchkommt. Man muss sagen, mit dem Gesetz, auf dessen Basis Eichmann gehängt wurde, waren wir näher an internationalem Recht als mit dem Gesetz, das jetzt verabschiedet werden soll. Das Völkerrecht schreibt beispielsweise bestimmte Verfahren und das Recht auf Amnestie vor. Mit dem aktuellen Gesetz werden all diese Bestimmungen ausgehöhlt und die Verhängung der Todesstrafe erleichtert.

taz: Der Entwurf ist in den vergangenen Monaten oft modifiziert worden. Einer der Knackpunkte: Die Todesstrafe soll nur für Palästinenser gelten.

Gild-Hayo: Dabei bleibt es wohl. Es soll unterschiedliche Gesetze für das Westjordanland und Israel geben. Im Westjordanland gilt für Palästinenser das Militärrecht. Wenn dort dann Palästinenser vor Militärgerichten wegen eines terroristischen Mordes verurteilt werden, müssen sie mit der Verhängung der Todesstrafe rechnen – es sei denn, das Gericht stellt fest, dass besondere Umstände vorliegen, die eine Umwandlung der Strafe in lebenslange Haft rechtfertigen. Der Angeklagte könnte gegen das Todesurteil Berufung einlegen.



Bild: Foto: privat

Im Interview: Debbie Gilad-Hayo

Debbie Gild-Hayo ist Anwältin und Direktorin für politische Beratung bei der Organisation ACRI (Association for Civil Rights in Israel).

In Israel selbst wäre die Todesstrafe zunächst einmal nicht obligatorisch, weil man das Gesetz an den internationalen Standard anpassen will. Die Todesstrafe würde aber auch dort nur für Palästinenser gelten. Denn bestraft würden damit potenziell Personen, die wegen eines terroristischen Mordes verurteilt werden, der mit der Absicht begangen wurde, den Staat Israel auszulöschen. Das gilt nur für Araber.

Für jüdische Siedler, die im Westjordanland leben, gilt nicht militärisches, sondern israelisches Recht. Und für die rechte Regierung ist das, was Siedler Palästinensern antun, ohnehin kein Terror. Selbst wenn es – was in ihrer Rhetorik kaum vorkommt – so bezeichnet würde, könnte dieses Gesetz es nicht ahnden.

taz: Eines der Argumente der rechten Kampagne ist: Das Gesetz soll „Erpressung“ unmöglich machen, beispielsweise einen Austausch zwischen palästinensischen Gefangenen und israelischen Geiseln, wie wir sie nach dem 7. Oktober erlebt haben.

Gild-Hayo: Ja, sie argumentieren, dass die Regierung dann keine Möglichkeit hätte, die Freilassung von Gefangenen zu veranlassen, wenn diese zum Tode verurteilt wurden oder verurteilt werden können. Fatal daran ist, dass dies eine künftige Regierung in Bezug auf Friedensverhandlungen, politische Verhandlungen oder Geiselnahmen einschränkt, da es keinen Spielraum für die Freilassung von Personen gibt, die wegen Terrorismus verurteilt und zum Tode verurteilt wurden.

taz: Wie Sie sagen, dient das Gesetz den rechtsextremen Teilen der Regierung als Aushängeschild. Ben Gvir, Minister für Nationale Sicherheit, läuft seit einiger Zeit mit einer Anstecknadel in Form eines Galgens herum. Seine Parteikollegin, die Parlamentsabgeordnete Limor Son Har Melech, verkleidete sich an Purim als „Todesstrafe für Terroristen“ mit Giftspritze und Strick. Was sagt das über die gesellschaftliche Stimmung aus?

Gild-Hayo: Es ist nicht so, dass die Mehrheit in Israel gegen dieses Gesetz ist. Die finden es schlimm, Terroristen zu töten. Das war schon immer so, aber der 7. Oktober und das Trauma, das die Gesellschaft hier erlebt hat, hat Auswirkungen darauf, wie die Israelis Gesetze dieser Art sehen. Gleichzeitig spielt auch die Art und Weise, wie die Regierung die israelische Bevölkerung über das Leben der Palästinenser „aufklärt“, eine Rolle, die Entmenschlichung, die Aufstachelung, die Gewalt. Es ist schwer, das der Außenwelt zu vermitteln.

taz: Die Opposition steht dem Gesetz hilflos gegenüber?

Gild-Hayo: Es gab einige Parteien und Politiker*innen, die sich von Anfang an gegen das Gesetz ausgesprochen haben, andere haben politische Abwägungen getroffen: Sie haben Angst, sich zu entschieden gegen dieses Gesetz zu stellen, weil sie wissen, dass die Öffentlichkeit nicht so sehr dagegen ist. Und wenn sie sich dagegenstellen, wird die Rechte das nutzen, um Stimmung gegen sie zu machen und zu behaupten, sie würden Terrorismus unterstützen. Und dann dürfen wir nicht vergessen, dass die Hälfte der Opposition rechtsgerichtet ist. Die Partei Israel Unser Haus beispielsweise ist zwar in der Opposition, aber treibt das Gesetz seit Langem voran – schon lange vor Ben Gvir.

taz: Es gab 2024 eine Hasskampagne gegen Sie, die am Ende auch Ihre Familie und Freunde betraf. Ihre Organisation ACRI hat schließlich eine Sicherheitsfirma für Sie engagiert. Wie hoch ist der Preis, den Sie für Ihre Menschenrechtsarbeit zahlen?

Gild-Hayo: Die Hasskampagne gegen mich war ein Beispiel für die Art, wie sie auch gegen viele andere Linke und Ak­ti­vis­t*in­nen geführt wird. Es ist ein ganzes System, das dahintersteckt. Es ist mit der Regierung verbunden, aber oft scheint erst einmal so, dass sie es nicht persönlich tun. Wobei in meinem Fall dann doch Zvika Fogel, ein Parlamentsmitglied von Ben Gvirs Partei Jüdische Stärke, mit einem Post begonnen hat. Ich hatte kurz nach dem 7. Oktober über die Rechte von Gefangenen gesprochen, und sie drehten es so, als wäre ich für Terrorismus. Es war schrecklich und traumatisch, nicht nur für mich. Und die Kampagnen gegen Menschenrechtsaktivisten, Politiker und auch Jour­na­lis­t*in­nen gehen weiter. Gerade gibt es einen neuen Trend, bei der rechte Ak­ti­vis­t*in­nen physisch hinter Jour­na­lis­t*in­nen und anderen herlaufen und sie dann nicht weitergehen lassen.

taz: Was machen Sie, wenn das Gesetz am Montag durchkommt?

Gild-Hayo: Wir von ACRI werden sofort eine Petition dagegen beim Obersten Gericht einreichen. Und hoffentlich wird das Gericht, selbst wenn es nicht entscheidet, dass das gesamte Gesetz verfassungswidrig ist, zumindest feststellen, dass einige seiner Bestimmungen es sind.

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