Bafög-Reform: Erst Urlaub, dann Bafög-Reform

Mehrfach hat die Große Koalition die Bafög-Reform verschoben und dafür heftige Kritik geerntet. Nun steht immerhin der weitere Fahrplan fest: Wie Fach­po­li­ti­ke­r:in­nen der SPD am Dienstag bestätigten, wollen Union und SPD am 29. Juli einen entsprechenden Kabinettsbeschluss vorlegen. Ins Parlament könnte die Reform also erst nach der Sommerpause gehen. Der früheste Termin dafür wäre der 21. September.

Damit steht fest: Die versprochene Erhöhung der Wohnkostenpauschale von 380 auf 440 Euro wird nicht wie geplant zum 1. Oktober kommen können. Wann genau die Novelle in Kraft tritt und ab wann dann die erhöhten Wohngelder ausbezahlt werden, ist aber noch unklar.

Der forschungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Oliver Kaczmarek, appellierte an die Union, die Bafög-Reform nicht zu torpedieren: „Wir dürfen mit dem Thema nicht scheitern“, sagte Kaczmarek der taz. Er verwies darauf, dass das Hin und Her der vergangenen Monate bei den Studierenden Unsicherheit geschürt habe. Die Koalition müsse zeigen, dass sie zu ihren Wahlversprechen stehe.

Tatsächlich wollten CDU, CSU und SPD die Reform bereits Mitte April ins Parlament bringen. Zunächst konnte sich die Koalition aber nicht darauf verständigen, welches Ministerium die Mehrkosten von rund einer Milliarde Euro für diese Legislatur bereitstellt. Als ein Kompromiss dafür gefunden war, stellten plötzlich Unionsfraktionschef Jens Spahn und anschließend Forschungsministerin Dorothee Bär (CSU) die versprochenen Bafög-Erhöhungen infrage. Zuletzt hatte Kanzler Friedrich Merz (CDU) eine baldige Einigung in Aussicht gestellt, „um den berechtigten Anliegen der Studierenden in Deutschland gerecht zu werden“.

WG-Zimmer deutlich teurer

Neben der neuen Wohnkostenpauschale sieht die Bafög-Reform vor allem höhere Bedarfssätze vor. Diese sollen ab dem kommenden Jahr schrittweise von derzeit 475 Euro auf Grundsicherungsniveau (aktuell 563 Euro) steigen. Damit würde der Bafög-Höchstsatz statt derzeit 992 Euro künftig mehr als 1.100 Euro betragen.

Matthias Anbuhl, der Vorstandsvorsitzende des Deutschen Studierendenwerks, forderte am Dienstag die Bundesregierung auf, ihre Bafög-Versprechen einzuhalten und schnell für Klarheit zu sorgen: „Unter Studierenden gibt es ein hohes Maß an Verunsicherung“, sagte Anbuhl der taz. Gleichzeitig sei die finanzielle Situation für viele Studierenden bereits heute sehr belastend. Anbuhl erinnerte daran, dass auch die künftig erhöhte Wohnkostenpauschale deutlich unter dem liege, was heute im Schnitt ein WG-Zimmer kostet.

Um den finanziellen Druck der Studierenden zu lindern, könnte der Bundestag die Reform rückwirkend ab dem 1. August in Kraft treten lassen – also zu dem Zeitpunkt, der ursprünglich vorgesehen war. Damit könnten Studierende die Differenz zwischen alten und neuen Wohngeldsätzen nachträglich überwiesen bekommen. Eine Idee, die Anbuhl begrüßen würde. Zu einer nachträglichen Auszahlung seien die Studierendenwerke, die die Bafög-Anträge prüfen und auch die Bedarfssätze auszahlen, bereit – auch wenn das für die Bafögämter extrem herausfordernd sei.

Im vergangenen Jahr war die Zahl der Bafög-Empfänger:innen auf den niedrigsten Wert seit dem Jahr 2000 gesunken. Als Gründe hierfür gelten die Unwissenheit unter Studierenden, ob sie Bafög-berechtigt sind oder nicht. Zum anderen stehen die vergleichsweise niedrigen Bafög-Sätze für viele Studierende offenbar nicht im Verhältnis zum hohen bürokratischen Aufwand. Eine aktuelle Studie zeigt, dass bis zu 70 Prozent der Förderberechtigten keinen Bafög-Antrag stellen.

  • informationsspiegel

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