Le Pen nach Urteil in Frankreich: „Ich bin und bleibe Kandidatin“

Das Pariser Berufungsgericht hat der Rechtspopulistin Marine Le Pen bei seiner Verurteilung wegen „gravierender“ Unterschlagung von EU-Geldern eine kleine Tür offen gelassen, die es ihr ermöglicht, dennoch bei den Präsidentschaftswahlen anzutreten. Sie zögert nicht, diese Chance zu nutzen. Wenige Stunden nach ihrer Verurteilung zu drei Jahren Haft, davon zwei auf Bewährung und ein Jahr im Hausarrest mit Fußfessel, 100000 Euro Bußgeld und den befristeten Verlust ihrer Wählbarkeit, hat sie am Dienstagabend in der Tagesschau des Senders TF1 bestätigt: „Heute Abend bin ich Kandidatin.“ Und damit sei das Thema auch erledigt, gelobte sie.

Da die Dauer des Verlustes ihres passiven Wahlrechts im Unterschied zum strengeren Urteil der ersten Gerichtsinstanz von den Berufungsrichtern stark reduziert wurde, steht trotz des Schuldspruchs einer Kandidatur rechtlich nichts im Wege. Aber wie steht es mit der Fußfessel? Ist das nicht eine allzu große Behinderung für einen Wahlkampf? Laut Urteil muss sie diese elektronische Überwachung während 12 Monaten tragen und sich einer täglichen Kontrolle ihrer Präsenz unterziehen. Doch diese Frist kann bei einem Entgegenkommen des Richters, der über den Strafvollzug entscheidet, auf sechs Monate verkürzt werden.

Nicht darauf aber begründet Le Pen ihre Erwartung, weiterhin für das Rassemblement National (RN) kandidieren und die Präsidentenwahl gewinnen zu können. Trotz der Verurteilung für „schwere“ Veruntreuung öffentlicher Gelder (Mittel des EU-Parlaments), beteuerte sie, völlig „unschuldig“ zu sein. Deshalb wolle sie mit einer Kassationsbeschwerde das Urteil vom Dienstag anfechten. Ob dies für alle ausgesprochenen Strafen, namentlich die von der ersten Instanz beschlossene fünfjährige Nichtwählbarkeit, eine aufschiebende Wirkung hat, ist unter Juristen umstritten.

Falls dagegen das Kassationsgericht als oberste Gerichtsinstanz die Beschwerde zum Prozess zurückweist und das Urteil bestätigt, könnte sich das Spielen auf Zeit kontraproduktiv erweisen. Statt jetzt gleich und bis Ende Jahr müsste sie dann womöglich die Fußfessel ausgerechnet in den letzten Monaten vor den Wahlen vom 18. April und 2. Mai tragen, und für jeden Abstecher in die Provinz auf ihrer Wahltour müsste sie eine richterliche Genehmigung einholen.

Marine Le Pen hält an Kandidatur fest

In der Urteilsbegründung hatte die Gerichtspräsidentin Michèle Agi zur reduzierten Dauer des Wählbarkeitsverlusts mit einer mehr politischen als rechtlichen Überlegung erklärt, die Justiz dürfe „nicht die Wahlfreiheit der Bürger“ einschränken. Am Fernsehen griff Le Pen diese Idee in ihrem Interesse sofort auf: „Die Franzosen haben die Freiheit zu wählen. Sie werden das letzte Wort haben“, sagte sie zur Rechtfertigung des Festhaltens an ihrer Kandidatur. Den Wahlkampf begann sie noch im selben Moment. Sie wolle als Präsidentin den (schlummernden) „Riesen Frankreich befreien und dem ihm gebührenden Platz (in der Welt) geben“, versprach sie. Heute gehe gar nichts mehr in diesem Land, und das sei „keine Fatalität“.

Nach der Urteilsverkündung hatte sie mit verschlossener Miene das Gericht ohne Kommentar verlassen und sich mit der Parteispitze und ihren Anwälten zu Beratungen zurückgezogen. Wie der 30-jährige Parteivorsitzende Jordan Bardella, der seit Monaten als Ersatzkandidat vorbereitet wurde, auf ihre Entscheidung reagierte, weiterhin RN-Kandidatin zu bleiben, wurde nicht publik. Im Fernsehen sprach Le Pen von seiner Loyalität und präsentierte das „Binom“ (Zweiergespann Le Pen – Bardella) als besonders attraktive Offerte für die Wähler.

In Frankreich war das etwas knifflig angelegte und schwer zu analysierende Urteil mit Verwirrung aufgenommen worden. Man hatte einen „Schwarz-weiß“-Entscheid erwartet: Sie kann entweder kandidieren oder nicht. Jetzt versteht man, dass sie eventuell kandidieren kann, aber vielleicht nur unter erschwerten Bedingungen und dies, falls ihr die Justiz mit einer Nachsicht für die politische Dimension beim Vollzug Erleichterungen gewährt.

Die Konfusion ist mit der Kassationsbeschwerde und deren ungewisser Konsequenzen nicht kleiner geworden. Spre­che­r*in­nen der linken Oppositionsparteien betonten, eines sei dagegen klar: Das RN sei so oder so – mit Le Pen oder Bardella oder beiden als Kandidaten — vom Gericht zum zweiten Male als „Partei von Delinquenten“ entlarvt worden, und es sei nun an den Wähler*innen, ihr an Urne eine definitive Absage zu erteilen. „Wer für das höchste Amt kandidiert, muss beispielhaft sein, und das ist (hier) nicht der Fall“, meinte zurückhaltend der Erste Sekretär des Parti Socialiste, Olivier Faure.

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