Gleichbehandlungsgesetz in Deutschland: Minimalreform beim Antidiskriminierungsrecht

„Der gesetzliche Diskriminierungsschutz in Deutschland ist lückenhaft“ – das konstatieren zivilgesellschaftliche Organisationen inzwischen seit Jahren. Eine umfassende Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sei dringend nötig, fordern sie. Die Ampelkoalition hatte diese versprochen, aber nie umgesetzt. Nun kündigt die schwarz-rote Bundesregierung Änderungen am Gesetz an. Umfassend wird diese Reform allerdings nicht.

Stattdessen soll es „punktuelle Änderungen“ geben. So steht es über einer Pressemitteilung des CDU-geführten Familien- und des SPD-geführten Justizministeriums, die einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt haben.

Das AGG schützt Menschen vor Diskriminierung aufgrund des Alters, des Geschlechts, einer chronischen Erkrankung oder Behinderung, der Religion, der sexuellen Identität oder aus rassistischen oder antisemitischen Gründen. Es gilt am Arbeitsplatz, bei Alltagsgeschäften wie im Supermarkt oder bei Bankgeschäften und bei der Wohnungssuche. Das Gesetz gilt seit 2006 und wurde in diesen 20 Jahren kaum weiterentwickelt.

Seit nunmehr drei Jahren fordern über 120 Organisationen im Bündnis AGG Reform jetzt! wie auch die Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman eine weitreichende Reform. In einigen Punkten kommt die Bundesregierung dem jetzt entgegen. So soll etwa die Frist, in der von Diskriminierung Betroffene ihr Recht geltend machen können, ausgeweitet werden.

Ein bisschen mehr Zeit

Bislang beträgt diese gerade mal 2 Monate. „Das reicht in vielen Fällen nicht einmal aus, um einen Termin für eine Rechtsberatung zu bekommen“, heißt es in einem den Gesetzentwurf begleitenden FAQ aus dem Justizministerium (BMJV). In Zukunft sollen es 4 Monate sein – gefordert hatte das zivilgesellschaftliche Bündnis allerdings 12 Monate.

Auch soll der Schutz vor sexueller Belästigung ausgeweitet werden, der im Moment auf den Arbeitsplatz beschränkt ist. Angepasst werden soll infolge höchstrichterlicher Rechtssprechung zudem die „Kirchenklausel“: Religionsgemeinschaften und deren Einrichtungen sollen Beschäftigte künftig nur noch dann je nach Weltanschauung unterschiedlich behandeln dürfen, wenn ein Zusammenhang zwischen der Religion und der konkreten Tätigkeit besteht. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) soll Streitschlichtungsverfahren anbieten und bei Gerichtsverfahren als Beistand der Betroffenen auftreten können.

Damit bleibt die Koalition weit hinter den Forderungen der Zivilgesellschaft zurück, die etwa einen kollektiven Rechtsschutz gefordert hatte. Bisher können Betroffene nur selbst klagen, tun dies aber in vielen Fällen nicht: Die Verfahren seien langwierig, kostenintensiv und belastend, argumentiert das Bündnis. Antidiskriminierungsverbände dürfen aber nicht an ihrer Stelle klagen. Zu den Forderungen gehört außerdem die Ausweitung der Antidiskriminierungsmerkmale, etwa auf sozialen Status oder Staatsangehörigkeit.

„Deutschland hat eines der schwächsten Antidiskriminierungsgesetze in Europa“, sagte die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, der taz am Dienstag. Sie werde sich die Vorschläge der Bundesregierung „genau anschauen“ und auf eine „echte Verbesserung“ für Betroffene hinwirken. „Wichtig ist: Es darf keine halbgare Reform geben. Das erwartet auch eine große Mehrheit der Bevölkerung“, so Ataman.

Schaut man in das FAQ des BMJV, so drängt sich der Eindruck auf, dass man selbst dort die Reform halbgar findet: Immer wieder heißt es dort, zu weitergehenden Änderungen habe „zwischen den beteiligten Ressorts keine Einigkeit erzielt“ werden können. Man sei erst mal jene Aspekte angegangen, die „eilbedürftig“ seien.

Mit seiner aktuellen Rechtslage hinkt Deutschland hinter verschiedenen EU-Vorgaben hinterher. Die EU-Kommission hat sogar ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet.

Mit anderen Worten: Schwarz-Rot setzt das absolut notwendige Minimum um. „Die Reform ist eher ein Reförmchen und verpasst damit die Chance, das AGG wirklich wirksam zu stärken und spürbar zu verbessern“, kritisiert deswegen Eva Maria Andrades, Geschäftsführerin des Antidiskriminierungsverbands Deutschland.

  • informationsspiegel

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